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  1. #1
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    Schmerzensgeld für Kindsmörder Gäfgen

    Was ist nur aus unserem Rechtssystem geworden? Da erhält ein Mörder Schmerzensgeld!!! Und das nicht einmal für ihm zugefügte Schmerzen, sondern nur für die Androhung, falls er nicht bereit ist, die Polizei zu dem evtl. noch lebenden Kind zu führen. Seine "Menschenwürde" wurde verletzt! Hat ein solcher Mensch noch Menschenwürde???

    Ich kann mich noch an eine Zeit erinnern, als einsitzenden Schwerverbrechern für die Zeit des Einsitzens die "bürgerlichen Ehrenrechte" aberkannt wurden. Da konnte kein Täter sein Opfer verklagen, wie das heute gang und gäbe ist.

    Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen hat Anspruch auf Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Donnerstag entschieden. Gäfgen war im Polizei-Verhör mit "unerträglichen Schmerzen" gedroht worden.

    Dem Urteil des Frankfurter Landgerichts zufolge muss das Land Hessen dem 36-Jährigen für die Folterdrohung im Polizeiverhör 3.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen zahlen. Die Menschenwürde Gäfgens sei durch die Gewaltandrohung schwer verletzt worden. Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter.

    Von den Prozesskosten muss Gäfgen vier Fünftel übernehmen, das Land soll ein Fünftel tragen. Gäfgen hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert. Die Kammer wies den Rest der Klage und einen Befangenheitsantrag des Anwalts gegen den Richter zurück. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

    Im Verhör mit "unerträglichen Schmerzen" gedroht
    Im Jahr 2002 hatte Gäfgen den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet. Von den Eltern forderte er Lösegeld. Kurz nach der Geldübergabe nahm ihn die Polizei fest. Im Verhör vier Tage nach der Entführung ließ der damalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner Gäfgen durch einen Beamten mit "unerträglichen Schmerzen" drohen, damit der Verdächtige den Aufenthaltsort des Jungen verrät.

    Als Gäfgen schließlich auspackte, konnten die Beamten nur noch die Leiche des Kindes aus einem Tümpel in Osthessen bergen. Gäfgen wurde 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt, das Gericht erkannte eine "besondere Schwere der Schuld". Der Vernehmungsbeamte und sein Vorgesetzter waren wegen der Folterdrohung zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden.

  2. #2
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    AW: Schmerzensgeld für Kindsmörder Gäfgen

    Als ich davon hörte, ist mir glatt die Spucke weggeblieben. Leute, die übelst zugerichtet werden, erhalten lächerliche Summen als Schmerzensgeld zugesprochen, wenn überhaupt. Und dieser Kerl bekommt 3000 Euro plus Zinsen? Wieviel Schmerzensgeld bekommen denn die Eltern des ermordeten Kindes? In diesem Land stimmt absolut nichts mehr

  3. #3
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    AW: Schmerzensgeld für Kindsmörder Gäfgen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Als ich davon hörte, ist mir glatt die Spucke weggeblieben. Leute, die übelst zugerichtet werden, erhalten lächerliche Summen als Schmerzensgeld zugesprochen, wenn überhaupt. Und dieser Kerl bekommt 3000 Euro plus Zinsen? Wieviel Schmerzensgeld bekommen denn die Eltern des ermordeten Kindes? In diesem Land stimmt absolut nichts mehr
    Schmerzensgeld? Vom Täter?

  4. #4
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    AW: Schmerzensgeld für Kindsmörder Gäfgen

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Schmerzensgeld? Vom Täter?
    Das wäre doch mal etwas vernünftiges. Soll der Täter im Knast schuften und das verdiente Geld wird den Opfern überwiesen

  5. #5
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    AW: Schmerzensgeld für Kindsmörder Gäfgen

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Schmerzensgeld? Vom Täter?
    Nö, vom Steuerzahler.

    Da tut sich aber ne Möglichkeit für die private Bereicherung auf. Jede Drohung à la "isch Disch messa!" könnte nun zu einer Zahlung von "Schmerzensgeld" führen.

  6. #6
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    AW: Schmerzensgeld für Kindsmörder Gäfgen

    Ein weiteres Kuriosum der deutschen Rechtsprechung, was eigentlich auf großes Unverständnis stossen muß. Bedingt durch die Androhung körperlicher Gewalt, um eventuell das Leben des Kindes zu retten, wird der Mörder plötzlich zum Opfer. Und diese Situation spielt er voll und ganz aus. Richtig wäre, einen Mörder bis zur Verbüßung seiner Tat, zu entrechten. Aber hierzulande ist es mittlerweile Standard, dass Täterschutz vor Opferschutz geht. Ein Wunder, dass man sich gerade in solchen Fällen immer wieder auf das Menschenrecht beruft, zumal es prinzipiell der Verhöhnung der Opfer gleichkommt.

  7. #7
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    AW: Schmerzensgeld für Kindsmörder Gäfgen

    Wie bereits vermutet:

    Dass der Kindermörder Magnus Gäfgen (Foto) jetzt mit 3000 Euro noch belohnt wird, ist einmal mehr auf die mächtige Überinstanz aus Straßburg zurückzuführen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Deutschland für sein Verhalten in diesem Fall gerügt. Auf Welt-Online findet Erika Steinbach klare Worte für das beschämende Urteil.
    http://www.pi-news.net/2011/08/stras...entschadigung/

  8. #8
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    AW: Schmerzensgeld für Kindsmörder Gäfgen

    Was will der denn mit 3000 € im Knast? Die werden auf ein Konto gutgeschrieben, das er dann nach abgebüßter Strafe erhält. Kindermord ist also mit ein paar Jahren Gefängnis entschuldbar. Auch ein Menschenrecht? Ob das auch für Massenmord wie bei Breivik gilt? Aber anstatt die "Entschädigung" dem Täter zu geben, hätte man (das Gericht) es nach Somalia schicken können, um 10 Kinderleben zu retten. Wäre bestimmt weniger skandalös.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  9. #9
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    AW: Schmerzensgeld für Kindsmörder Gäfgen

    Zitat Zitat von abandländer Beitrag anzeigen
    Was will der denn mit 3000 € im Knast? Die werden auf ein Konto gutgeschrieben, das er dann nach abgebüßter Strafe erhält. Kindermord ist also mit ein paar Jahren Gefängnis entschuldbar. Auch ein Menschenrecht? Ob das auch für Massenmord wie bei Breivik gilt? Aber anstatt die "Entschädigung" dem Täter zu geben, hätte man (das Gericht) es nach Somalia schicken können, um 10 Kinderleben zu retten. Wäre bestimmt weniger skandalös.
    Man hätte das Schmerzensgeld auch als Schmerzensgeld weiterleiten können an die Angehörigen des Opfers. Man hätte auch die Behandlungskosten der traumatisierten Angehörigen damit verrechnen können wie auch die Beerdigungskosten des Opfers. Man hätte auch die Kosten der Ermittlungen und der tätig gewordenen Behörden mit den 3000,-- Euro verrechnen können, denn Feuerwehreinsätze werden ja auch im Nachhinhein den Geholfenen berechnet. Aber als Startkapital für sein Leben: Nein!

  10. #10
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    AW: Schmerzensgeld für Kindsmörder Gäfgen

    Von dem Geld hat dieses Ars...och zum Glück nix, da er selber die Prozesskosten tragen muss und hier aller Wahrscheinlichkeit nach gegengerechnet wird.

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