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  1. #1
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    Ausschaffungs-Initiative 'SVP-Vorschläge verstossen gegen Verfassung'

    In der Diskussion um die geplante Ausschaffungsinitiative wird bereits jetzt schon weichgespült: Die Ausweisung soll vom Vorliegen einer Mindeststrafe von sechs Monaten abhängig sein. Strafen werden aber oft 'kultursensibel' bemessen, d. h. sie diskriminieren Nicht-Muslime und begünstigen Muslime. Ausserdem soll nur ausgewiesen werden, wem in seinem Heimatland nicht Gefahr für Leib und Leben droht. Mit diesem Grundsatz will die Arbeitsgruppe dem zwingenden Völkerrecht Rechnung tragen.

    Na super, Hauptsache, dem Völkerrecht wird Genüge getan. Es wäre ja wohl gegen das Völkerrecht, die Opfer vor Tätern oder Gastgeber vor Gästen, die das Gastrecht missbrauchen, oder vor 'Flüchtlingen', die den Schutz im Aufnahmeland offensichtlich missbrauchen, zu schützen oder gar zu argumentieren: 'Wer weiß, dass ihm in seinem Heimatland Gefahr für Leib und Leben droht, der soll sich dann im Gastland einfach dankbar und rücksichtsvoll verhalten und nicht kriminell werden.'

    Eine mögliche 'Gefahr für Leib und Leben' kann so zum Freibrief für Kriminelle werden, die dann nicht mehr abgeschoben werden können. Ob die Gutmenschen wohl so weit denken? Oder vielleicht denken sie soweit, aber sie wollen ganz bewusst den gesellschaftlichen Frieden durch kriminelle 'Flüchtlinge' stören lassen.


    Der BLICK berichtet:

    Streit um Ausschaffungs-Initiative

    «SVP-Vorschläge verstossen gegen Verfassung»

    BERN - Heute präsentiert die Arbeitsgruppe zur Ausschaffungs-Initiative ihre Vorschläge zur Umsetzung. Der Präsident der Arbeitsgruppe hält wenig von den Standpunkten der SVP.

    Die Umsetzung der völkerrechtswidrigen Ausschaffungsinitiative bleibt umstritten. Die von Justizministerin Simonetta Sommaruga mit der Ausformulierung von Umsetzungsvorschlägen betraute Arbeitsgruppe konnte sich nicht auf eine gemeinsame Position einigen.

    Die Vertreter des Initiativkomitees hielten bis zum Schluss der Arbeiten an den von der SVP-Parteileitung formulierten Vorschlägen zur Umsetzung der am 28. November 2010 von Volk und Ständen gutgeheissenen Ausschaffungsinitiative fest.

    Wie Rechtsprofessor Heinrich Koller, Präsident der Arbeitsgruppe, im Vorwort des heute veröffentlichten Berichts schreibt, verstossen die SVP-Vorschläge gegen verfassungsrechtliche Grundprinzipien sowie gegen internationale Abkommen.


    Vier Varianten


    Laut Koller stehen rechtsstaatliche Prinzipien und die direktdemokratische Mitwirkung manchmal in einem Zielkonflikt. In Lehre und Praxis seien Methoden entwickelt worden, diese Konflikte zu lösen. Die SVP-Vorschläge stünden jedoch in Widerspruch zu diesen Lösungsansätzen.

    Aus diesem Grund präsentiert die Arbeitsgruppe nun zur Frage der Landesverweisung vier Varianten. Eine stammt von der SVP, drei Vorschläge wurden von der Mehrheit der Arbeitsgruppe ausgearbeitet.

    Zur Erinnerung: Die Initiative verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden oder die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe bezogen haben, ausgewiesen und mit einem Einreiseverbot belegt werden müssen.


    Arbeitsgruppe für Mindeststrafe von sechs Monaten


    Dabei verlangen die Initianten, dass die Ausweisung unabhängig von der Strafhöhe ausgesprochen werden muss. Massgebend sollen die im neuen Verfassungsartikel erwähnten Tatbestände sein.

    Die Mehrheit der Arbeitsgruppe spricht sich dagegen für eine Lösung aus, die ungefähr dem vom Stimmvolk abgelehnten Gegenvorschlag entspricht: Die Ausweisung soll vom Vorliegen einer Mindeststrafe von sechs Monaten abhängig sein.


    Völkerrecht respektieren


    Zudem soll nur ausgewiesen werden, wem in seinem Heimatland nicht Gefahr für Leib und Leben droht. Mit diesem Grundsatz will die Arbeitsgruppe dem zwingenden Völkerrecht Rechnung tragen.

    Die Lösungsvorschläge unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der Voraussetzungen der Ausweisung, sondern auch bezüglich der Vollzugsregelung.

    Der Entscheid, wie die Initiative umgesetzt werden soll, obliegt dem Parlament. Zuerst muss nun aber der Bundesrat entscheiden, welche Variante er dem Parlament vorlegt. (SDA)


    Ebenfalls beim BLICK erschienen zum Thema Ausschaffung:

    Streit um SVP-Initiative Kriminelle Ausländer sollen raus – nur wann?

    Ausschaffungs-Initiative Blocher droht Sommaruga

    Ausschaffungs-Initiative SVP schickt zweite Garde in Arbeitsgruppe

    Ausschaffungs-Initiative SVP macht bei Sommaruga-Arbeitsgruppe mit

  2. #2
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    AW: Ausschaffungs-Initiative 'SVP-Vorschläge verstossen gegen Verfassung'

    solche gesetze könnten europaweit dem lauffeuer der migrantengewalt folgen und nach erfolgreicher anwendung in den ersten 2/3 staaten allgemein von den völkern gewünscht werden, sodass es sogar im verdummten und erstickten deutschland hoffnung auf solche vernungt gäbe.

  3. #3
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    AW: Ausschaffungs-Initiative 'SVP-Vorschläge verstossen gegen Verfassung'

    Völkerrecht vor Volksschutz. Immer werden die selben Argumente vorgeschoben, um zu verhindern, dass Straftäter mit Migrationshintergrund belangt werden können.
    Anscheinend stimmt doch so einiges, was den Bilderbergern nachgesagt wird, nämlich das der Islam bewusst nach Europa gedrängt wird, um Konflikte zu provozieren.
    Wenn ertsmal so ein Konflikt eskaliert, haben Spekulanten und Fiskalganoven freie Bahn um Europa zu zerschlagen.
    Dann haben die USA was sie wollen : ein demoliertes Europa zum Schnäppchenpreis!
    Anschließend wird die NATO beauftragt, die Musels zu zerschlagen und alles ist in Butter.
    Big Brother ist dann auch überseepräsent! Wir freuen uns schon auf Big Daddy, damit er uns den "american way of life" beibringen kann.
    NEIN DANKE!

  4. #4
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    AW: Ausschaffungs-Initiative 'SVP-Vorschläge verstossen gegen Verfassung'

    Zitat Zitat von Q Beitrag anzeigen
    Ausserdem soll nur ausgewiesen werden, wem in seinem Heimatland nicht Gefahr für Leib und Leben droht. Mit diesem Grundsatz will die Arbeitsgruppe dem zwingenden Völkerrecht Rechnung tragen.
    Der gleiche Irrsinn wie bei uns! Wer ein Verbrechen begeht, hat mit Konsequenzen zu rechnen! Das ist bekannt, bevor man vom rechten Weg abkommt und da es sich um erwachsen Bürger handelt, die dementsprechend behandelt werden wollen, hat auch die Gesellschaft ein Recht darauf, dass bei Straftaten das volle Ausmaß der Mündigkeit zum Tragen kommt. Wer also straffällig wird, hat für sein Handeln auch gerade zu stehen und wenn das Gesetz die Ausweisung vorschreibt, ist dem Folge zu leisten. Frei nach Pierre Vogel: "Wenn Allah sagt, die Strafe lautet Tod; dann ist das richtig! Es muss dann ausgeführt werden!"

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