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  1. #1

    Abschaffung von Bargeld

    Der Weg dahin: Ächtung des Bargeldes

    Das nennt man wohl Pfennigfuchserei: Weil der Amerikaner Jason West seine Klinikrechnung von 25 Dollar komplett in Pennies bezahlte, wurde er zu einer Geldbuße von 140 Dollar verdonnert. Auch in Deutschland darf man nicht unbegrenzt mit Münzen zahlen.
    http://de.finance.yahoo.com/nachrich...11778.html?x=0

  2. #2

    AW: Abschaffung von Bargeld

    Österreich
    Koalition: Bis zu 2000 Euro Strafe bei Geldvernichtung

    23.05.2011 | 14:44 | (DiePresse.com)
    Die "unbefugte Vernichtung" von großen Bargeldmengen soll ein Delikt werden.

    Die österreichische Bundesregierung will die "unbefugte" Vernichtung von großen Mengen Geld künftig mit einer Geldstrafe bis zu 2000 Euro sanktionieren. Dies geht aus dem Entwurf für ein neues Nationalbankgesetz hervor, das morgen, Dienstag, vom Ministerrat beschlossen werden soll. Die Nationalbank kritisiert, dass das geplante Gesetz u.a. offen lässt, ob die Strafe für die fahrlässige Vernichtung von großen Mengen Bargeld geringer ausfallen kann als jene für die vorsätzliche Geldvernichtung und ab welcher Menge die Geldvernichtung eigentlich strafbar ist.

    Nach der gänzlichen Übernahme der Nationalbank durch die Republik im vergangenen Jahr soll das neue Gesetz die Nationalbank auf eine neue juristische Grundlage stellen und u.a. die Besetzung des Generalrats (Aufsichtsrat) neu regeln.
    2000 Euro Strafe

    Der Paragraph 64 des neuen Nationalbankgesetzes soll laut Begutachtungsentwurf lauten: "Wer unbefugt große Mengen von Euro-Banknoten oder -Münzen vernichtet, ist mit einer Strafe bis zu 2000 Euro zu bestrafen."

    Die Nationalbank merkt in ihrer Stellungnahme dazu an, dass die EU die Einführung einer solchen Strafbestimmung nicht vorschreibe und die Zentralbanken vorsätzlich vernichtete oder beschädigte Euro-Banknoten ohnedies nicht umtauschten.

    "Weiters ist zu betonen, dass die geplante Strafbestimmung in mehrfacher Hinsicht noch einer Präzisierung bedarf, da aus ihr nicht hervorgeht, um welchen Delikttypus (Verwaltungsübertretung oder gerichtlich strafbare Handlung) es sich handelt, welcher Verschuldensgrad für die Bestrafung maßgeblich sein soll (Vorsatz oder auch bloße Fahrlässigkeit), ab welcher Menge von vernichtetem Bargeld die Strafbarkeit einsetzt und was - mangels eines derzeit bestehenden Verbotes zur Beschädigung oder Vernichtung eigenen Geldes (Banknoten und Münzen) - unter dem Begriffen unbefugt zu verstehen ist."

    (APA)
    http://diepresse.com/home/wirtschaft...eldvernichtung

  3. #3

    AW: Abschaffung von Bargeld

    Hohe Strafen bei falschen Bargeld-Angaben am Zoll

    Falsche Auskünfte gegenüber dem Zoll über die Menge des mitgeführten Bargeldes können zu hohen Geldbußen führen.
    http://www.stern.de/wirtschaft/geld/...ll-194995.html

  4. #4

    AW: Abschaffung von Bargeld

    12/2009
    Bußgeldverfahren bei Bargeldausfuhr

    Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen, ich habe folgendes Problem:
    Bei der Ausfuhr von Bargeld aus der EU gibt es eine Obergrenze von 10000 Euro, bis zu der der Betrag nicht angemeldet werden muß. Alles drüber muß man schriftlich beim Zoll anmelden, wegen Terror- und Geldwäschebekämpfung.
    Das wußte ich nicht. Ich habe bei der Ausreise angegeben, daß ich einen (großen) Bargeldbetrag dabeihabe, es also nicht verheimlicht. Die Herkunft des Geldes (ordentlich erworben von meinem eigenen Giro) ist auch nachweisbar. Trotzdem kriege ich jetzt ein Bußgeldverfahren. Und das Bußgeld soll angeblich 50% des Betrages sein!!!
    Ist das möglich? Hat man da Rechtsmittel?
    Wäre sehr dankbar für eine Auskunft, wie Ihr Euch denken könnt.
    http://board.gulli.com/thread/148796...argeldausfuhr/

  5. #5

    AW: Abschaffung von Bargeld

    Bargeldzahlungen in Frankreich, nein danke!


    An französischen Supermarktkassen können Deutsche manchmal nur den Kopf schütteln. Schon für die kleinsten Beträge zücken Franzosen das Scheckheft oder die Kreditkarte. Die Höchstbeträge für Bargeldzahlungen sind im Nachbarland gesetzlich geregelt – unter Androhung von Geldstrafen.
    Fragt man Deutsche “Wie haben Sie bezahlt, als Sie Ihr Auto gekauft haben?” werden viele verwundert antworten: “Natürlich in bar, wieso denn?” In Deutschland ist man daran gewohnt, dass alle Einkäufe mit Bargeld bezahlt werden können. Selbst hohe Beträge, wie die Summe für ein neues Auto, werden klaglos mit einem Bündel von Geldscheinen beglichen. Probieren Sie dagegen einmal in Frankreich bei einem Autohändler auch nur einen Kleinwagen mit Fünfhundert-Euro-Scheinen zu erstehen. Sie werden auf Granit beißen. Der Verkäufer verzichtet lieber darauf, den Wagen herzugeben, als dass er so viel Bargeld annimmt.
    ...
    Strafen auf Bargeldzahlungen

    Ausländer, die ihren Wohnsitz nicht in Frankreich haben, können dort heute freizügiger in bar bezahlen und bis zu 15000 € auf einmal in Cash hinblättern. Dafür kann man schon ein Auto bekommen. Bei noch höheren Beträgen ist es auch für sie strafbar. So bleiben nur Kreditkarte oder Überweisung, denn Schecks werden meist nur im nationalen Zahlungsverkehr anerkannt. Die Kreditkartengesellschaft dankt und streicht, falls es sich um eine deutsche Karte handelt, eine Transaktionsgebühr von bis zu 4% ein. Für die Gesellschaft ein gutes Geschäft. In der Praxis werden deutsche Käufer trotzdem Mühe haben, eine höhere Summe unter 15000 € mit Bargeld zu bezahlen. Es hat sich bei den Einzelhändlern einfach noch nicht herumgesprochen, dass die Strafen für Käufer aus dem Ausland aufgehoben wurden. Im geschäftlichen Zahlungsverkehr muss ohnehin in jedem Fall weiterhin elektronisch bezahlt werden. Für Unternehmen ist die Grenze von 3 000 € nicht angehoben worden. Und Löhne dürfen in Frankreich nur bis 1 500 Euro in Bar ausgezahlt werden. Soll in der Lohntüte mehr drin sein, muss die Bezahlung per Scheck oder Überweisung erfolgen.

    ...
    http://www.de-fra.com/articles/barge...ich-nein-danke

  6. #6

    AW: Abschaffung von Bargeld

    Hallo,falls die Überschrift schlecht ist, tut es mir leid, weil ich nicht wusste, wie ich den folgenden Fall in einem Satz zusammenfassen kann.Ich habe folgendes gehört (bin nicht selber betroffen):Ein Bekannter von uns hat über mehrere Jahre regelmäßig einen bestimmten Betrag von seinem Konto abgehoben und bewahrte diesen zu Hause auf. Als er bemerkte, dass sich inzwischen 40.000€ angesammelt hatten, bekam er Angst und brachte das Geld zur Bank und zahlte es auf sein Konto ein.Nach einiger Zeit aber bekam er plötzlich 60.000€ Strafe vom Finanzamt, was im detail passiert ist weiß ich nicht, ich hab keine Ahnung ob er verhaftet worden ist oder der gleichen.Jedenfalls wurde ständig betont, dass er deshalb 60.000€ Strafe zahlen muss, weil er das Geld nicht zu Hause aufbewahren darf. Jeder Bürger in Deutschland soll angeblich nur einen bestimmten Betrag bar zu Hause aufbewahren dürfen, hat man mir gesagt. Es soll angeblich ein Gesetz geben, dass besagt, dass man immer sein geld auf dem Konto lassen muss..Diese Informationen schwirren nur bei uns in der Nachbarschaft herum. Habe ich alles von Mund zu Mund Propaganda entnommen. bevor sich das gerücht verfestigt, würde ich gerne aufklären...Meine Frage deshalb: Stimmt dieser Quatsch?
    Wäre das eine Straftat, wenn ich über 10 Jahre hinweg jeden Monat 500€ abheben und zu Hause aufbewahren würde? Oder ist es doch warscheinlich, dass er die 60.000€ angehängt bekommen hat wegen ganz anderen Gründen?Danke für InformationenMutebox-- Editiert am 07.03.2010 17:19
    http://www.123recht.net/forum_topic....15069&ccheck=1

  7. #7

    AW: Abschaffung von Bargeld

    Hallo, weis nicht, ob ich hier richtig bin.

    Also, mal angenommen jemand hat letzes Jahr beim Ausbruch der Finanzkrise ordentlich Geld verloren und hat nun kein Vertrauen mehr zu Banken, um nicht zu sagen, sogar panische Angst davor bei einer Bankpleite alles zu verlieren.

    Macht sich diese Person strafbar, wenn er sein gesamtes Vermögen (ein fünfstelliger Betrag) zu Hause aufbewahrt?

    Wenige Freunde, die davon wissen, meinen es wäre verboten soviel Geld zu Hause zu verstecken. Ist das korrekt?

    Wie verhält es sich bei Diebstahl (Einbruch, Raub etc), Lässt sidh dieses verstecke Geld versichern?
    http://www.juraforum.de/forum/strafr...trafbar-296931

  8. #8

    AW: Abschaffung von Bargeld

    Elektronisches Geld und Geldpolitik - PDF
    Abkürzungsverzeichnis VIII
    I Einleitung 1
    I.1 Problemstellung __________________________________________________ ___ 3
    I.2 Abgrenzung des Themas ______________________________________________ 6
    I.3 Aufbau der Arbeit __________________________________________________ _ 8
    II Begriffsbestimmungen 9
    II.1 Der Begriff „Geld“____________________________________________ _______ 9
    II.1.1 Definition gemäß der „Triade der Geldfunktionen“ __________________ 10
    II.1.2 Definition gemäß der historischen Erscheinungsformen ______________ 14
    II.1.3 Eigenschaften von Geld _______________________________________ 17
    II.1.4 Geldmengenaggregate_______________________________ __________ 26
    II.2 Grundlegende Begriffe des Zahlungsverkehrs_____________________________ 28
    II.2.1 Zahlungsverkehr, Zahlungssysteme ______________________________ 28
    II.2.2 Zahlungsinstrumente_______________________________ ___________ 33
    II.2.3 Zahlungsmittelinnovationen ____________________________________ 40
    II.2.4 Weitere Definitionen______________________________________ ____ 44
    II.3 Der Begriff “elektronisches Geld“ ______________________________________ 52
    II.3.1 Syntax __________________________________________________ ___ 53
    II.3.2 Semantik __________________________________________________ _ 54
    II.3.3 Pragmatik __________________________________________________ 60
    II.3.4 Der E-Geld-Begriff aus geldpolitischer Perspektive _________________ 62
    69
    III E-Geld als Zahlungsmittelinnovation: Mosaiksplitter oder Meilenstein?
    III.1 E-Geld-Konzeptionen _______________________________________________ 70
    III.1.1 Konzeptionen nach Ziel, Medium und Verwendungszweck ___________ 70
    III.1.2 Konzeptionen je nach Perspektive der Akteursgruppen _______________ 77
    III.1.3 Das Wesen elektronischen Geldes: Interpretationsansätze_____________ 83
    III.2 Eine historische Betrachtung des deutschen Zahlungsverkehrs________________ 91
    III.2.1 Entwicklung der Zahlungsmittel und -wege ________________________ 91
    III.2.2 Historische Beispiele für Zahlungsmittelinnovationen
    im deutschen Massenzahlungsverkehr ___________________________ 104
    III.2.3 E-Geld Systeme in Deutschland ________________________________ 116
    III.3 Bestimmungsfaktoren für das Innovationsverhalten der Zahlungssystemanbieter 127
    III.3.1 Strategische Bedeutung, Kosten und Erlöse _______________________ 128
    III.3.2 Technologisches Umfeld _____________________________________ 130
    III.3.3 Wettbewerb und politische Dimensionen _________________________ 132
    III.4 Fazit __________________________________________________ __________ 136
    IV E-Geld aus geldpolitischer Sicht 138
    IV.1 Geldtheoretische Überlegungen _______________________________________ 139
    IV.1.1 Geldordnung _______________________________________________ 139
    IV.1.2 Geldschöpfung _____________________________________________ 163
    IV.1.3 Geldmengenaggregate_______________________________ _________ 172
    IV.1.4 Bargeldsubstitution __________________________________________ 187
    IV.1.5 Seigniorage und sonstige Nebenaspekte__________________________ 195
    IV.2 Maßnahmen in Zusammenhang mit E-Geld _____________________________ 201
    IV.2.1 Grundsatzdiskussion _________________________________________ 201
    IV.2.2 Handlungsoptionen __________________________________________ 202
    IV.2.3 Konkrete Initiativen in Deutschland _____________________________ 211
    IV.2.4 Resümee: Bestimmungsfaktoren der Zentralbankhaltung
    gegenüber E-Geld-Innovationen________________________________ 212
    V Länderstudie elektronisches Geld 214
    V.1 Europäische Währungsunion (EWU)___________________________________ 216
    V.1.1 Geldpolitische und zahlungsverkehrstechnische Rahmenbedingungen __ 216
    V.1.2 Haltung und Maßnahmen gegenüber elektronischem Geld ___________ 227
    V.2 VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA ____________________________ 242
    V.2.1 Geldpolitische und zahlungsverkehrstechnische Rahmenbedingungen _ 242
    V.2.2 Haltung und Maßnahmen gegenüber elektronischem Geld ___________ 253
    V.3 Australien __________________________________________________ ______ 259
    V.3.1 Geldpolitische und zahlungsverkehrstechnische Rahmenbedingungen___ 259
    V.3.2 Haltung und Maßnahmen gegenüber elektronischem Geld ___________ 270
    V.4 Fazit der Länderstudie ______________________________________________ 276
    VI Schlußbetrachtung 279
    VI.1 Bewertung der Ergebnisse ___________________________________________ 279
    VI.2 Schlußfolgerungen für die europäische Geldpolitik _______________________ 279
    VI.3 Ausblick __________________________________________________ _______ 282
    284
    VII Zusammenfassung
    Literaturverzeichnis 288
    http://www.google.de/url?sa=t&source...e23j6w&cad=rja

  9. #9
    Registriert seit
    29.07.2010
    Beiträge
    712

    AW: Abschaffung von Bargeld

    hat schon nen sinn warum man nur als firmenbesitzer aber nicht als privatperson mehr als 20000euronen zu hause haben darf! das geld muss schließlich da bleiben ,wo es einem am schnellsten weggenommen werden kann DER BANK!
    Augen auf und SEHEN! Ohren auf und HÖREN, Hirn einschalten und eigenständig DENKEN!

  10. #10
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.625

    AW: Abschaffung von Bargeld

    In den ach so fortschrittlichen USA kennt man so etwas wie Überweisungen nicht, da wird meistens per Scheck oder Kreditkarte bezahlt

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