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    Halal-Bestattungen, Integration und türkische Vereine als GmbH´s

    Wie außerdordentlich gut die Integration von muslimischen Türken in die deutsche Gesellschaft funktioniert, kann man angesichts solcher Meldungen lesen.

    Deutsche Friedhofsordnungen, deutsches Bestattungsrecht sind offenbar nix für Moslems - und das wird sich trotz gutem Zureden und Gesundbeten nicht ändern. Im Gegenteil:

    In der islamischen Praxis ist es üblich, den/die Verstorbene/n auf Grund der klimatischen Verhältnisse in den muslimischen Staaten innerhalb von 24 Stunden beizusetzen. Ein Sarg ist lediglich für den Transport zum Friedhof vorgesehen. Eine der wichtigsten Verpflichtungen der muslimischen Gemeinde ist weiterhin die Verrichtung des Totengebets unter der Anleitung eines Imam. Während dieser Prozedur bittet der Vorbeter die Anwesenden außerdem, mögliche Fehler des Verstorbenen zu vergeben. Daraufhin erwidern die Anwesenden mit lauter Stimme, dass sie dem Verstorbenen verzeihen. Danach wird der Leichnam – wenn möglich – ohne einen Sarg auf der rechten Körperseite liegend, das Gesicht in Richtung Mekka gewandt, in das Grab gelegt. Eine Einäscherung des Toten wird im Islam abgelehnt, weil der Mensch zur Erde zurückkehren soll, von der er stammt.

    Die Ausrichtung des Toten nach Mekka und die islamische Überzeugung, dass die Grabstätte auf ewig angelegt sein muss, stellt bei der Bestattung von Muslimen die größte Hürde zwischen den zuständigen Behörden und den islamischen Gemeinden dar, weil das gegen die deutsche Beerdigungsvorschriften und die Friedhofssatzungen der Kommunen verstößt. In den letzten Jahren gab es hierbei aber immer öfter Ausnahmeregelungen sowie Kompromisse zwischen islamischen Gemeinden und Kommunen.



    Nebenbei darf man sich fragen, wie die Bestattungen in den Fällen vorgenommen wird, in denen die Sozialämter bezahlen oder mitbezahlen (was keine Seltenheit sein dürfte). Deutsche, deren Nachlaß nicht für eine Bestattung ausreicht oder die Schulden beim Sozialamt haben, werden nämlich zwangsverbrannt. Werden das auch die Muslime?

    Nun sollte man aber sehr aufmerksam weiterlesen:

    Viele muslimische Dachverbände in Deutschland bieten Hilfe im Trauerfall an. Dem Dachverband der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) ist seit 1991 der Verein DITIB-Zentrum für Soziale Unterstützung angeschlossen, der unter anderem bei der Überführung im Todesfall seine Dienste leistet.
    Hier wird also behauptet, die Ditib betreibe als Untersektion einen Verein, der sich Verein für Soziale Unterstützung nennt.

    Sieh an! Weiter liest man in dem Artikel:

    Vereinszweck
    Das Ziel unseres Vereins ist sowohl die Beratung in einem Todesfall, die Organisation der Beerdigung und einer eventuellen schnellen sowie unbürokratischen Überführung in die 'Heimat' als auch die gegenseitige Unterstützung und Hilfe in den schweren Tagen des Abschieds“, sagt Ali Özdemir, Vorstandsvorsitzender des DITIB-Zentrum für Soziale Unterstützung e.V. Der Verein vermittelt zwischen Angehörigen und den muslimischen Bestattungsunternehmen, nimmt Kontakt mit den türkischen Generalkonsulaten sowie den deutschen Standes- und Bestattungsämtern auf und erledigt vor Ort die Formalitäten. Özdemir weiter: „Wir stellen unseren Mitgliedern in ihrer wohl schwierigsten und schmerzhaftesten Zeit eine schnelle und unbürokratische Hilfe sicher“.

    Für den Transport der Verstorbenen in das Herkunftsland arbeitet der Verein mit muslimischen Bestattungsunternehmen, zu denen unter anderem auch das interne Bestattungsunternehmen, die DITIB-ZSU GmbH zählt, zusammen. Ali Özdemir betont, dass bei einem Todesfall der Leichnam von den verstorbenen Vereinsmitgliedern oder ihren Angehörigen vom Todesort bis zum Bestattungsort in der Türkei oder in Deutschland überführt werde. Da der Verein seinen Mitgliedern lediglich die Überführung, nicht aber die Bestattung selbst finanziert, könnte der Name „Bestattungshilfe“ vielleicht irritieren. Im Grunde handelt es sich um eine „Überführungshilfe“. Eine Bestattung bieten der Verein und das kooperierende Bestattungsunternehmen zwar ebenfalls an, dies wird aber gesondert kalkuliert.

    „Der Verein steht sozusagen allen, an der Bestattung nach islamischem Recht, Ritual und Tradition interessierten Personen, Gruppen, Institutionen und staatlichen Stellen als Ansprechpartner zur Verfügung“, erklärt Özdemir. „Er bedient nicht ausschließlich türkische, sondern auch andere in Deutschland lebende Muslime“.
    Neben der erstaunlichen Tatsache, daß die türkische Religionsbehörde auch noch Vereine unterhält, die sich damit beschäftigen, türkische Sonderwünsche auf deutschem Boden durchzusetzen, wahrscheinlich sogar Einfluß auf die hiesige Politik zu nehmen, fällt doch auf, daß der angebliche Verein an eine GmbH gleichen Namens angeschlossen ist (ZSU heißt ja nichts anderes als Zentrum für soziale Unterstützung und entspricht damit dem Vereinsnamen).

    Noch merkwürdiger wirds aber hier:

    Mitgliedschaft
    Nach Angaben von Serdar Demir, Geschäftsführer der DITIB-ZSU GmbH, in der auch das hauseigene Bestattungsunternehmen integriert ist, könne jede natürliche Person mit Wurzeln in die Türkei, somit auch deutsche Staaatsbürger mit türkischem und muslimischem Hintergrund und deren Ehepartner in den Verein aufgenommen werden. Diese müssen nicht zwingend türkische oder muslimische Wurzeln aufweisen.

    Für den Erwerb der Mitgliedschaft reicht es, einen Antrag an den Vereinsvorstand zu richten. „Die Mitgliedschaft tritt dann nach 90 Tagen ab dem Eintrittsdatum in Kraft“, sagt Demir. „Arbeits-, Verkehrs- oder sonstige Unfälle während dieser 90 Tage werden aber vom Verein wohlwollend berücksichtigt“. Bedeutend sei der Hinweis, dass der Ehepartner des Mitgliedes und alle ledigen Kinder unter 18 Jahren in die Mitgliedschaft des „Familienoberhauptes“ eingegliedert sind.
    Aus dieser Passage geht eindeutig hervor, daß der Geschäftsführer der GmbH gleichen Namens auch gleichzeitig Vereinsvorsitzender ist, es also keine Trennung zwischen Verein und der GmbH, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt. Ferner erfährt man, daß der Verein, der gleichzeitig GmbH ist, ein "hauseigenes", also Ditib-Bestattungsunternehmen integriert hat. Nun fragt man sich, wie eine Religionsbehörde gleichzeitig auch noch ein Bestattungsunternehmen betreiben kann. Werden hierfür Steuern fällig oder wird die ganze Angelegenheit im Verein mitgeparkt?

    Wenn man sich diese Angaben anschaut,

    Mitglieder- und Verstorbenenzahlen
    In dem DITIB-Zentrum für Soziale Unterstützung e.V. sind 217.145 Familien als Mitglieder eingetragen. Als Einzelmitglieder kann der Verein insgesamt 533.331 Personen vorweisen. Bis zum Jahr 2010 sind 24.401 Mitglieder verstorben. Mehr als 99 Prozent der Verstorbenen wurden bis jetzt in die Türkei überführt. Zwischen 2000 und 2005 wurden 10.281 verstorbene Mitglieder in die Türkei transportiert, lediglich 92 wurden in Deutschland bestattet. Zwischen den Jahren 2006 und 2010 wurden 10.472 Personen in die Türkei überführt und 127 Verstorbene in Deutschland beigesetzt. Für das Jahr 2009 weist die Statistik des Vereins 2402 tote auf, von denen 2358 Personen in die Türkei geflogen und 44 Personen in Deutschland beerdigt wurden.
    scheint die Verquickung von durch Steuern finanzierter Verein, von GmbH und Ditib-eigenem Bestattungsunternehmen ein Riesengeschäft zu sein mit dem Ziel, möglichst viele Gelder abzugreifen, weniger natürlich von der eigenen Ummah als vielmehr vom Staat Deutschland. Ein Verein arbeitet steuerbefreit bzw. -vergünstigt, erhält Zuwendungen vom Staat und andere Förderungen, die Ditib wird auch mehr oder weniger direkt mit ihren Moscheen und anderen Unterhaltungskosten, mit ihren Projekten vom deutschen Staat gefördert und der türkische Staat, der wiederum Herr über die Ditib ist, erhält ebenso Jahr für Jahr Fördergelder aus Deutschland.

    Daneben scheinen sich irgendwelche Paschas auch noch privatwirtschaftlich die Taschen vollzustopfen. Das dürften die Geschäftsführer, die Gesellschafter und auch die stillen Teilhaber der GmbH und auch des Ditib-eigenen Bestattungsunternehmens sein, die die Kunden passend zugeführt bekommen.

    Was dieser GmbH-Ditib-Verein für die Zukunft plant, kann man aus dieser Passage ableiten:

    Ein wichtiges Indiz dafür, dass muslimische Einwanderer in Deutschland einheimisch werden, wird dadurch erkennbar, dass die Nachfrage nach muslimischen Grabfeldern hier zunimmt. Mittlerweile bestehen auf zahlreichen deutschen Friedhöfen Sonderregelungen, die eine Erdbestattung oder eine Verlängerung der Ruhefristen in Wahlgräbern garantieren. Andere Friedhofsatzungen gehen Kompromisse ein, die darin liegen, dass die Verstorbenen unter anderem in Leichentücher gewickelt und ohne Sargzwang bestattet werden können. Zahlreiche Bundesländer wie Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder das Saarland haben den Sargzwang auf den Friedhöfen liberalisiert. „Finanzielle Aspekte spielen bei der Wahl des Bestattungsortes wie vielerorts irrtümlich angenommen keine schwerwiegende Rolle, da die Kosten einer Überführung ungefähr dem einer Erdbestattung in Deutschland entsprechen“, betont Serdar Demir in diesem Zusammenhang.

    Tätigkeitsregionen des Vereins
    Die DITIB-Zentrum für Soziale Unterstützung GmbH ist heute in den folgenden sieben Regionen in Deutschland vertreten: Region München, Region Nürnberg, Region Stuttgart, Region Frankfurt, Region NRW, Region Münster, Region Berlin durch ihre Filialen vertreten. Hier unterhält die ZSU GmbH neben ihren Bestattungsunternehmen auch zahlreiche Leichenhallen, Reiseagenturen sowie Buchläden. Geplant sind in absehbarer Zeit überdies Vertretungen in den Regionen Karlsruhe, Hannover/Bremen und Hamburg.
    http://www.islamische-zeitung.de/?id=14721

    Deutschland soll islamisch werden. Allahu akbar!

  2. #2
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    AW: Halal-Bestattungen, Integration und türkische Vereine als GmbH´s

    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist also davon auszugehen, dass man sich an den Toten noch bereichert. Das Konstrukt BRD mitsamt seines Schattenkabinetts duldet dies scheinbar und hinterfragt es aus Pietätsgründen nicht einmal. Stattdessen wird das Staatssäckel geöffnet und auf Kosten des deutschen Steuerzahlers die Überführung oder aber die Beerdigung des Moslems durchgeführt. Ich bin sprachlos!

    Alhamdulillah!

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