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  1. #1

    Die ganz legale Rache eines Säureopfers

    Verurteilter im Iran wird vorerst nicht geblendet

    Opfer will Täter selber Säure in die Augen träufeln

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    Die iranische Justiz hat die Vollstreckung eines Urteils verschoben, durch das ein Mann mit Säure zum Erblinden gebracht werden soll. Die für den Mittag vorgesehene Urteilsvollstreckung wurde ohne Angabe von Gründen verschoben, wie die Nachrichtenagentur Isna meldete. Ein neuer Termin wurde zunächst nicht genannt.

    Ein islamisches Scharia-Gericht hatte Madschid Mowahedi 2009 als Vergeltung für ein Säureattentat auf eine junge Frau verurteilt. Er hatte seine Kommilitonin Ameneh Bahrami 2004 mit Säure übergossen, weil sie seinen Heiratsantrag abgewiesen hatte. Bahrami verlor bei dem Anschlag ihr Augenlicht und wurde entstellt.
    Das Opfer hatte die Verurteilung ihres Angreifers zu der Strafe gefordert und wollte sie sogar selbst vollstrecken. "Ich habe in all diesen Jahren soviel gelitten, doch nun bin ich wirklich glücklich", sagte Bahrami in einem Interview mit der Zeitung "Haft-e Sobh". Das Urteil sei "vollkommen legal, und ich würde es gerne vollstrecken."
    Bahrami war eigens zur Urteilsvollstreckung in den Iran gereist, die in Gegenwart eines Staatsanwalts und eines Rechtsmediziners in einem Krankenhaus in Teheran stattfinden sollte. Dem Täter sollte dabei Säure in die Augen geträufelt werden. Bahrami lebt inzwischen im spanischen Barcelona, wo sie bereits mehrfach operiert wurde. Der Nachrichtenagentur Isna sagte die Frau, sie wolle, dass ihr Angreifer geblendet werde, um andere von ähnlichen Säureattacken abzuschrecken.
    In den vergangenen Jahren hatte es im Iran mehrere Säureangriffe gegeben. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte den Iran am Freitag aufgefordert, das Urteil nicht zu vollstrecken. Es handele sich um eine "grausame und unmenschliche Strafe, die einer Folter gleichkommt".
    Die islamische Scharia-Justiz im Iran sieht eine Vergeltung nach dem Grundsatz Auge um Auge, Zahn um Zahn vor. Häufig wird dieser Vergeltungsgrundsatz in Mordfällen oder schwerer Körperverletzung angewendet. Einen Fall, in dem ein Mensch auf gerichtliche Anordnung geblendet wurde, gab es laut der Zeitung "Haft-e Sobh" bislang jedoch noch nie.


    http://de.nachrichten.yahoo.com/veru...093350623.html

  2. #2
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    AW: Die ganz legale Rache eines Säureopfers

    Mir tut diese Frau leid, aber gleiches mit gleichem per Gesetz vergelten ist unmenschlich, was immer auch geschehen ist.
    Säureattentate hat es auch schon in Deutschland gegeben, aber deswegen mit gleicher Waffe zurückschlagen ist undemokrartisch.
    Nein, demokratisch ist es, wenn man sich bei dem Täter entschuldigt und wenn eine milde Strafe diesen Übeltäter ermuntert, gleiches zu wiederholen, weil es so schön war.
    In einer Demokratie gibt es keine Rache, basta!
    Muselpack darf ja auch alles machen ohne das wir Einheimische etwas dagegen machen dürfen.
    Im Gegenteil, wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht wehren wenn uns Muselrüpel verhauen, es könnte ja einer dieser netten Faulpelze verletzt werden. Dann wäre Schmerzensgeld und eine öffentliche Entschuldigung gefordert, da ansonsten das ganze Muselpack zum Aufstand gegen die deutsche Bevölkerung aufgerufen würde.
    Gutmenschen und Linke würden das alles noch unterstützen.
    Ja ja, das ist Demokratie. Aber Rache darf es nicht geben, nein nein!
    Mein Rat : wenn man die Möglichkeit hat, ein solches Schwein allein und ungesehen zu treffen, gleich so platt machen, dass er nicht mehr ganz bei Verstand bleibt.
    Anschließend wird er dann in einem Hinterhof gehalten, da Muselpack ihre Krüppel nicht öffentlich zeigt, denn dann würde man ja sehen, wieviele Schwachsinnige es durch die Inzucht gibt.
    Nix gesehen, ein Liedchen pfeifen und froher Dinge ans Tagewerk gehen, als sei nichts geschehen.
    Ja ja, das ist zwar undemokratisch, aber möglich und wirksam!

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