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  1. #1
    musebrot Gast

    Strafe muss wehtun

    Strafe muss wehtun

    Von Jan Fleischhauer

    Nach dem Gewaltexzess in einer Berliner U-Bahn-Station diskutiert die Politik über den "Warnschussarrest" für Jugendliche. Kritiker sagen, dass Haft noch niemanden gebessert habe, doch genau da beginnt das Missverständnis: Sinn von Strafe ist nicht Besserung, sondern Vergeltung.

    Eines der nachhaltigsten Reformvorhaben der Nachkriegsgeschichte, dessen Bedeutung im öffentlichen Bewusstsein nie seinen angemessen Platz fand, ist die grundlegende Modernisierung des Strafrechts. Die im Epochenjahr 1969 von der ersten sozialliberalen Koalition ausgelöste Generalüberholung hat die Strafzumessung in Deutschland tiefgreifend verändert.

    Die Zahl der Menschen, die wegen schwerer Vergehen ihre Freiheit einbüßten, ging schlagartig und dauerhaft zurück. Wurden 1968, also ein Jahr vor Beginn der Reform, 172.000 Straftäter zu Gefängnis verurteilt, sind es seitdem, mit geringen Schwankungen, nur noch knapp 70.000 im Jahr. Ein schöner Humanisierungseffekt, der sich allerdings nicht der gewachsenen Gesetzestreue der Deutschen verdankt, sondern ausschließlich der gestiegenen Milde der Gerichte.

    Den Enthusiasmus der Praktiker für die Strafzurückhaltung haben die Bürger nie wirklich geteilt. Im gemeinen Volk hält sich bis heute hartnäckig die Vorstellung, dass dem Verbrechen eine Vergeltung folgen sollte. Dieses Verlangen flammt bei Gelegenheit immer wieder auf, so sehr sich die Experten auch mühen, die Vorzüge des Vergeltungsverzichts zu preisen. In der vergangenen Wochen waren es die Gewaltbilder aus einem U-Bahnhof in Berlin, die viele nach einer entschiedeneren Aburteilung rufen ließen, in diesem Fall durch die Entscheidung des zuständigen Haftrichters befördert, den Delinquenten sofort wieder auf freien Fuß zu setzen.

    Das Problem ist dabei gar nicht so sehr die Haftverschonung für den jugendlichen Exzesstäter - auch wenn man Zweifel haben kann, ob die Verhältnisse bei einem 18-Jährigen, der mal eben einen Passanten auf einem U-Bahnhof fast zu Tode tritt, wirklich so "geordnet" sind, wie die Berliner Staatsanwaltschaft dem Abiturienten nach der erste Anhörung sogleich bescheinigte. Das Problem ist eine Justiz, die weitgehend von Strafen absieht, die von den Tätern und, vielleicht wichtiger noch, auch den Opfern als solche empfunden werden.

    Besserung des Übeltäters?

    Wer heute seiner Gewaltneigung freien Lauf lässt, wobei die Anlässe meist völlig nichtig sind, kann darauf vertrauen, dass sein Leben keine empfindliche Störung durch den Sanktionsapparat erfährt. Selbst in Fällen, in denen der Tod oder zumindest eine schwere Behinderung des Zufallsopfers in Kauf genommen wird, steht am Ende in der Regel eine Bewährungsstrafe, verbunden mit der Auflage, einige Stunden in einem Altenheim soziale Dienste zu verrichten oder beim örtlichen Gartenamt auszuhelfen.

    Wir haben uns angewöhnt, Strafe als pädagogische Maßnahme zu sehen. Weil im Vordergrund des modernen Strafrechts, wie es sich nach 1969 durchgesetzt hat, die Resozialisierung, also Besserung des Übeltäters, steht, misstrauen die Experten dem Gefängnis, das ja von seinem Wesen her noch immer weniger Therapie- denn Strafanstalt ist. So laufen alle Argumente gegen "Warnschussarrest", den die Bundesregierung nun als Reaktion auf die Berliner Vorfall durchsetzen will, auch darauf hinaus, die sozialpädagogisch bedenklichen Wirkungen des kurzfristigen Freiheitsentzuges herauszustellen. "Wenn jugendliche Gewalttäter ins Gefängnis müssen, kommen sie meistens nicht besser raus", erklärte der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele folgerichtig die Ablehnung seiner Partei.

    Strafe soll Gewalt sein

    In den Hintergrund getreten ist dabei die Idee, dass Strafe Gewalt ist, ja ursprünglich auch sein soll. Sie vergilt das Übel grob asozialen Verhaltens mit einem anderen Übel. Oder wie es bei Karl Binding, einem der Hauptvertreter der bis 1969 gültigen Gerechtigkeitstheorie, heißt:

    "Der Zweck der Strafe kann also nicht sein, den Rebellen gegen die Rechtsordnung in einen braven Bürger zu verwandeln… (Die Strafe soll) nicht heilen, sondern dem Sträfling eine Wunde schlagen."

    Vor allem bei den Opfern von Straftaten und ihren Angehörigen überwiegt allen Strafrechtsreformen zum Trotz der Wunsch, den Täter leiden zu sehen für das, was er ihnen angetan hat. Sie erwarten von den Vollzugsorganen, ihnen eine Genugtuung zu verschaffen, die sie sich selbst nicht verschaffen dürfen. Ganz unberechtigt ist diese Erwartung nicht: Das Gewaltmonopol des Staates gründet schließlich ganz wesentlich auf dem Versprechen, im Schadensfall nicht nur Appellationsstelle, sondern auch Satisfaktionsinstanz zu sein.

    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...760080,00.html

  2. #2
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    2

    AW: Vielleicht auch ein Thema?

    Ganz bestimmt, bitte achtet aber beim erstellen eines Themas oder Beitrages auf etwas mehr Inhalt...

  3. #3
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    AW: Strafe muss wehtun

    Zitat Zitat von musebrot Beitrag anzeigen
    Strafe soll Gewalt sein

    In den Hintergrund getreten ist dabei die Idee, dass Strafe Gewalt ist, ja ursprünglich auch sein soll. Sie vergilt das Übel grob asozialen Verhaltens mit einem anderen Übel. Oder wie es bei Karl Binding, einem der Hauptvertreter der bis 1969 gültigen Gerechtigkeitstheorie, heißt:

    "Der Zweck der Strafe kann also nicht sein, den Rebellen gegen die Rechtsordnung in einen braven Bürger zu verwandeln… (Die Strafe soll) nicht heilen, sondern dem Sträfling eine Wunde schlagen."

    Vor allem bei den Opfern von Straftaten und ihren Angehörigen überwiegt allen Strafrechtsreformen zum Trotz der Wunsch, den Täter leiden zu sehen für das, was er ihnen angetan hat. Sie erwarten von den Vollzugsorganen, ihnen eine Genugtuung zu verschaffen, die sie sich selbst nicht verschaffen dürfen. Ganz unberechtigt ist diese Erwartung nicht: Das Gewaltmonopol des Staates gründet schließlich ganz wesentlich auf dem Versprechen, im Schadensfall nicht nur Appellationsstelle, sondern auch Satisfaktionsinstanz zu sein.

    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...760080,00.html
    Das sehe ich absolut nicht so. Strafe soll weder Gewalt im ursprünglichen Sinn sein noch dem Täter eine Wunde schlagen.

    Wenn es in Gewalt gegen den Täter ausartet, dann nur deshalb, weil dieser sich gewaltsam gegen seine Verhaftung etc. zu Wehr setzt. Da die meisten von uns keine Gewalttäter sind, kann es auch nicht darum gehen, dem Täter "eine Wunde zu schlagen".

    Grundsätzlich geht es darum -und das ist in allen Kulturen bisher so gewesen-, den Täter zu isolieren von den anderen, um so weitere Straftaten seinerseits zu verhindern. Des weiteren soll dem Täter klargemacht werden, daß er aufgrund seiner Taten aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wird. Dies kann zur Folge haben, daß der Täter sich seiner Taten bewußt wird und sie bereut, muß aber nicht so sein. In den allermeisten Fällen ist es wohl nicht so.

    Wobei es sehr darauf ankommt, ob der Täter wirklich weggeschlossen wird oder in eine Art Freizeitheim kommt mit Kantine, Sporthalle, offenen Zellen, Radio, TV, Internet, Freigang und anderen Annehmlichkeiten. Außerdem sollte wieder eingeführt werden, daß den Gefängnisinsassen für die Zeit des Einsitzens die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt werden und sie nicht auch noch ihre Opfer verklagen können, denn das ist der blanke Hohn!!!

  4. #4
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    AW: Strafe muss wehtun

    Ja, der Täter soll isoliert werden und sich eine Zeit lang mit sich selbst beschäftigen müssen, er muss über seine Tat nachdenken und darf nicht abgelenkt werden, durch Freizeitaktivitäten und Therapeuten.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  5. #5
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    AW: Strafe muss wehtun

    Vollkommen richtig! Mit sich selbst beschäftigen und über seine Tat nachdenken und nicht mit Freizeitaktivitäten belohnt werden. Wenn stets von dem Geschehenen mit Bonbons abgelenkt wird, gleicht die ganze Haft nämlich eher einem Abenteuerurlaub. Den Erziehungseffekt brauchen wir hier nicht weiter zu diskutieren!

  6. #6
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    AW: Strafe muss wehtun

    Man muß da differenzieren.

    Mal kann Strafe als Resozialisierung vergeben werden,mal darf Strafe als Strafe vergeben werden.

    Der Eine will es nur so und der andere nur so,das ist Unsinn.

    Manchmal darf es auch Vergeltung für eine Straftat sein.
    Es kommt eben auf die Straftat an,und bei versuchtem Mord einfach nur so aus der Tageslaune heraus.
    Da ist Strafe als Vergeltung sicher angebrachter als Therapie.

    Wieviel gesellschaftliche Rücksichtsnahme für ( Opfer ) Täter muß man aufbringen,damit man sagt - der hat eine STRAFE verdient.

    Man muß da abwägen und unsere Gerichte haben da wohl sichtbare Schwierigkeiten,das mit dem Abwägen.
    Außer bei falsch parken,da kennt der Staat keine Gnade und wenn du nicht zahlst,dann gibst Beugehaft.

    Oder mit solch Staatsfeindlichen Dingen

    Inhaftierungswelle geht weiter *

    Zwei Mütter von 14 Kindern wegen Ablehnung der Theateraufführung „Mein Körper gehört mir" in Erzwingungshaft.

    Die elterliche Ablehnung der Teilnahme ihrer Kinder an Theateraufführungen zur Sexualerziehung in der Grundschule hat nun zwei neue Opfer gefordert. Zwei Mütter wurden am Mittwoch in Erzwingungshaft genommen.

    Gestern morgen, um kurz vor acht Uhr, wurden zwei Mütter aus Salzkotten, Anna D. und Elisabeth E., zu Hause von Polizisten abgeholt und zunächst in die JVA Bielefeld gebracht. Sie sind Mütter von 14 Kindern. Sie lehnten es aus Gewissensgründen ab, ihre Kinder an der Theateraufführung "Mein Körper gehört mir" teilnehmen zu lassen. Dieses Theaterstück zerstört nach Einschätzung dieser Mütter die Scham der Kinder und begünstigt die Pädophile, die es angeblich verhindern soll. Die christlich lebenden Eltern sehen dies als Eingriff in ihre elterlichen Erziehungsrechte und ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sie können es ihren Kindern gegenüber nicht verantworten, sie an den von der Schule angeordneten Theateraufführungen teilnehmen zu lassen. Wie zuvor bereits bei anderen Elternteilen, war die Grundschule ihrer Kinder jedoch nicht bereit, einer Befreiung der Kinder von der Theateraufführung zuzustimmen. Die beiden Mütter wurden zwischenzeitlich in die JVA Gelsenkirchen gebracht, in der sie für die Dauer von 6 und 8 Tagen die verhängte Erzwingungshaft absitzen sollen.

    Vertraute der Familie teilten mit: "Es wäre wünschenswert, wenn viele Menschen diese beiden Frauen mit ermutigenden Briefen trösten und stärken könnten.

    Vor Ostern wurden bereits zwei Familienväter verhaftet, um Erzwingungshaft gegen sie zu vollstrecken. Wegen der Ablehnung der Teilnahme von Grundschulkindern an Theateraufführungen wurde in insgesamt 17 Fällen Erzwingungshaft gegen Elternteile in der Gemeinde im Raum Salzkotten verhängt und in mehreren Fällen bereits vollstreckt. Die Höchstdauer der bisher verhängten Haft beträgt derzeit 40 Tage (MEDRUM berichtete).

    Die christliche Gemeinde, in der gegen diese und weitere Elternteile Erzwingungshaft verhängt oder schon vollstreckt wurde (MEDRUM berichtete), setzt sich in einem Appell gegen die Verletzung der Religions- und Gewissensfreiheit ihrer Gemeindemitglieder ein. -> Bittschrift Schutz der Gewissensfreiheit.

    Besonderes Verständnis für diesen Appell hat der Rechtsanwalt Armin Eckermann von "Schulunterricht zu Hause e.V.". Wie MEDRUM berichtete, drängt sich ihm die essentielle Frage auf: "Wer schützt uns Staatsbürger gegen Übergriffe des Staates in unsere Grund- und Menschenrechte?" Er sieht in einer solchen Entwicklung Grund, um das Recht der Eltern auf Erziehung und Wahrung der Gewissensfreiheit besorgt zu sein. In einem Offenen Brief hatte er von einigen Monaten an das Gericht appelliert:

    "Bremsen Sie den ausufernden Kulturkampf gegen die Glaubenserziehung christlicher Eltern, die loyale Bürger unserer Gesellschaft sind und deren Kinder die Schulpflicht an der Liboriusschule ansonsten vorbildlich erfüllen, im Rahmen Ihrer Amtspflicht durch Augenmaß und friedliche Lösungen und sprechen Sie die Betroffenen frei." Quelle: Medrum


    * Dieser Staat weiß schon wann er richtig durchgreifen muß,oder wenn er Gnade vor Recht ergehen läßt.

    Sicher ist jedenfalls er duldet nicht,das man ihn für Schwachsinnig hält,was er aber nachweislich ist.

  7. #7
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    AW: Strafe muss wehtun

    Zitat Zitat von murktimon Beitrag anzeigen
    Man muß da differenzieren.

    Mal kann Strafe als Resozialisierung vergeben werden,mal darf Strafe als Strafe vergeben werden.

    Der Eine will es nur so und der andere nur so,das ist Unsinn.

    Manchmal darf es auch Vergeltung für eine Straftat sein.
    Es kommt eben auf die Straftat an,und bei versuchtem Mord einfach nur so aus der Tageslaune heraus.
    Da ist Strafe als Vergeltung sicher angebrachter als Therapie.

    Wieviel gesellschaftliche Rücksichtsnahme für ( Opfer ) Täter muß man aufbringen,damit man sagt - der hat eine STRAFE verdient.

    Man muß da abwägen und unsere Gerichte haben da wohl sichtbare Schwierigkeiten,das mit dem Abwägen.
    Außer bei falsch parken,da kennt der Staat keine Gnade und wenn du nicht zahlst,dann gibst Beugehaft.

    Genau mit dieser fuzzy-logic, die Du hier vertrittst, jonglieren unsere Gerichte, um nur ja keine Schwerverbrecher hinter Gitter bringen zu müssen und selbst nach der 100. Bewährungsstrafe noch eine draufpacken zu können. Ich finde das skandalös!

    Es mag ja sein, daß Du hier jetzt alle kleinen Verfehlungen mit reinpacken willst, um das Thema Strafe zu relativieren, aber so funktioniert das eben nicht. Es ist ein Unterschied, ob Eltern ihre Sprößlinge nicht zu einer Veranstaltung gehen lassen wollen oder falsch parken und einer bewußt ausgeführten Gewalttat. Hier geht es, soweit ich das Thema verstanden habe, um Strafen für Gewalttaten.

  8. #8
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    AW: Strafe muss wehtun

    Seher hat es offensichtlich nicht verstanden.

    Dann lese Er es zweimal !

  9. #9
    Registriert seit
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    AW: Strafe muss wehtun

    Zitat Zitat von murktimon Beitrag anzeigen
    Seher hat es offensichtlich nicht verstanden.

    Dann lese Er es zweimal !
    Er hat es mehr als zweimal gelesen und kommt immer noch zu dem Schluß, daß es fuzzy-logic ist.

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