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  1. #1
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    Christlicher Liebesgruß während der Arbeitszeit gilt als Kündigungsgrund



    Ein Shopping-Center, bei der man nicht unbedingt Kunde sein muß

    Er verabschiedete sich bei seinen Telefongesprächen mit dem Gruß "Jesus hat dich lieb". Das war für sein Arbeitgeber, dem Shopping-Center QVC seinerseits ein Grund, sich von ihm zu verabschieden. Das deutsche Gericht in der Stadt der Rattenfänger Ham findet das rechtlich ok:

    Gesprächsleitfaden verlassen

    Der Arbeitgeber, der Shopping-Sender QVC, hatte dem Mitarbeiter gekündigt, weil dieser sich nicht an den verbindlichen Gesprächsleitfaden hielt. Dagegen hatte der Agent geklagt. Begründung: Er sei tiefreligiös.

    Glaubens- und Bekenntnisfreiheit versus unternehmerische Freiheit

    Das Verbot, die Abschiedsformel "Jesus hat Sie lieb" zu verwenden, greife in seine Religionsfreiheit ein. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Bochum der Klage stattgegeben. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mannes wiege schwerer als die unternehmerische Freiheit des Call-Center-Betreibers. das Landesarbeitsgericht sah das anders.

    Nicht genug innere Nöte dargelegt

    Der Kläger konhte nicht ausreichend darlegen, warum er in innere Nöte gekommen wäre, hätte er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit darauf verzichtet, die ansonsten bei der Firma übliche Grußformel um die Worte „Jesus hat Sie lieb“ zu ergänzen.

    Nach Auffassung des LAG muss ein Arbeitnehmer, der sich darauf beruft, dass die Befolgung einer Arbeitsanweisung ihn in seiner Glaubensfreiheit beeinträchtigt, nachvollziehbar darlegen, dass er ohne innere Not nicht von einer aus seiner Sicht zwingenden Verhaltensregel absehen könne.

    (LAG Hamm, Urteil v. 20.4.2011, 4 Sa 2230/10).
    Haufe.de

    Die deutschen Gerichte erkennen solcherlei Nöte nur bei den Muslimen. Was folgt daraus? Dass der Islam automatisch die gläubigen Muslime in eine tiefe seelische Notlage verstzt. Andere Religionen tun das nicht. Andere Religionen helfen ihren Anhängern, während der Islam ihnen seelische Qualen, Not und Zwanghaftigkeit versursacht.



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  2. #2
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    AW: Christlicher Liebesgruß während der Arbeitszeit gilt als Kündigungsgrund

    Zitat Zitat von open-speech Beitrag anzeigen
    Die deutschen Gerichte erkennen solcherlei Nöte nur bei den Muslimen. Was folgt daraus? Dass der Islam automatisch die gläubigen Muslime in eine tiefe seelische Notlage verstzt. Andere Religionen tun das nicht. Andere Religionen helfen ihren Anhängern, während der Islam ihnen seelische Qualen, Not und Zwanghaftigkeit versursacht.



    Ein sehr gutes Beispiel, wie sehr die Deutschen im eigenen Land benachteiligt werden

  3. #3
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    AW: Christlicher Liebesgruß während der Arbeitszeit gilt als Kündigungsgrund

    Was wohl passieren würde, wenn ein muslimischer Angestellter zur firmeneigenen Grussformel noch den Gruss "Allah u akbar" hinzufügen würde?

    (Ist eine rein rhetorische Frage, ich erwarte keine Antwort)

  4. #4
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    AW: Christlicher Liebesgruß während der Arbeitszeit gilt als Kündigungsgrund

    Der Irrsinn geht in die nächste Runde. Mit was für Sachen sich Gerichte heute befassen müssen? Da denkt man, man lebt in einer halbwegs aufgeschlossenen Welt und dann macht sich ein Arbeitgeber wegen solch einer Grußformel derart in die Hose, dass die Geschichte letztendlich vor Gericht ausgetragen werden muß!!! Ich möchte wetten, dass hier ein Grund gesucht wurde, um sich von dem Mitarbeiter zu trennen.

    Mir fiel dazu gleich wieder diese Geschichte ein:

    http://sosheimat.wordpress.com/2011/...en-das-urteil/

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