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  1. #1

    Türkei - Wahlbehörde schließt vorbestrafte Kurdenpolitiker aus

    Wahlbehörde schließt vorbestrafte Kurdenpolitiker aus


    Leyla Zana und ihre PKK-Freunde dürfen nicht zur Wahl antreten.
    Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe. Die oberste Wahlbehörde der Türkei YSK (Yüksek Seçim Kurulu) gab bekannt, dass zwölf unabhängige Kandidaten nicht zur anstehenden Wahl zugelassen werden. Der Parteivorsitzende der kurdischen BDP sprach kurz nach dem Bekanntwerden von Faschismus. Dabei hat die YSK geltente Gesetze befolgt, denn wer in der Türkei vorbestraft ist und mehr als 12 Monate Haftstrafe erhalten hat, darf nicht kandidieren und das ist auch gut so. In den USA darf man nicht mal wählen, wenn man vorbestraft ist und wie sich die Gesetzgebung in Deutschland mit vorbestraften Tätern verhält, braucht man nicht wirklich erläutern.
    Dabei wusste die BDP was sie aufstellt und droht nun mit einem Boykott der Wahlen. Dabei hat sie vergessen, dass die BDP selbst nicht zur Wahl antritt, sondern zwölf freie Kandidaten ins Rennen schicken wollte, um die 10% Hürdenregelung zu umgehen und nach erfolgreichem Wahlgang eine Fraktion aufzustellen (dabei leben doch über 12 Millionen Kurden in der Türkei). Die Argumente der BDP gehen ins leere, da sie den ...
    http://www.turkishpress.de/2011/04/2...ker-aus/id3356

  2. #2
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    AW: Türkei - Wahlbehörde schließt vorbestrafte Kurdenpolitiker aus

    Die Kurden machen mehr als 20% der türkischen Bevölkerung aus, mit stark steigender Tendenz. Da ist jedes Mittel recht diese Bevölkerungsgruppe zu schwächen

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