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AW: LOS - Lokales Kapital für soziale Zwecke
2017, Bezirksamt Pankow
Bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit Lokales Soziales Kapital (LSK)
Mit dem Programm LSK werden im Land Berlin Mikroprojekte gefördert, die auf lokaler Ebene für benachteiligte Personengruppen neue Beschäftigungschancen eröffnen und den sozialen Zusammenhalt stärken. Der Aufruf zum 3. Ideenwettbewerb für das Programm LSK läuft im Zeitraum vom 15.08.2017 bis 26.09.2017.
Mit den zu fördernden Mikroprojekten sollen gemeinwesenorientierte Aktivitäten mit beschäftigungspolitischen Zielsetzungen zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Arbeitsmarkt verknüpft sowie eine Verbesserung der sozialen Integration und der Beschäftigungschancen der Zielgruppe durch einen Zuwachs der persönlichen Kompetenzen erreicht werden. Die Mikroprojekte sind Teil des Aktionsplans des BBWA-Pankow und müssen sich einem bezirklichen Handlungsfeld zuordnen lassen.
Weitere Informationen zum Programm LSK und alle Formulare
Kontakt
Frau Dr. Ute Waschkowitz
Raum 1.52
Tel.: (030) 90295-2633
Fax: (030) 90295-2230 (Fax-Nr. Büro des Bezirksbürgermeisters)
Hinweis zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur
E-Mail
Nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur!
Breite Str. 24A-26
13187 Berlin
BBA Wirtschaftliche Bündnisse in Berlin
LSK – soziale und beschäftigungswirksame Potenziale aktivieren
Durch das Programm LSK werden im Land Berlin Mikroprojekte finanziell unterstützt, die lokale Beschäftigungschancen für arbeitslose und nicht erwerbstätige Personen entwickeln und soziale Kompetenzen bei der Zielgruppe fördern.
Die Förderung wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Berlin zur Verfügung gestellt und in Kooperation mit den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit umgesetzt.
Ziele des Programms
Wesentliche Ziele des Programms sind:
Beschäftigung auf lokaler Ebene fördern
die soziale Integration benachteiligter Zielgruppen fördern
kleine und neue Projektträger an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) heranführen
einen Beitrag zu den Querschnittszielen des ESF (Chancengleichheit von Frauen und Männern, Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund) leisten
Die Förderung
Für die Durchführung eines Projektes werden Mittel in Höhe von maximal 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung aus Mitteln des ESF und des Landes Berlin. Der Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate. Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags („Pauschale pro Projekt“). Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß den Festlegungen zur Zielerreichung eines Projektes, wobei die Zuwendung nur für erbrachte und nachgewiesene Leistungen gewährt wird. Eine Einreichung der Kostenbelege zu Prüfzwecken ist nicht erforderlich.
Verfahren
Vorschläge für Projekte können bei den Geschäftsstellen der BBWA nach öffentlicher Bekanntgabe des Ideenaufrufs eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch die Gremien der BBWA. Die ausgewählten Projekte werden von der zgs consult GmbH aufgeforderten, einen Antrag auf Förderung im zentralen IT-Begleitsystem EurekaPlus 2.0 zu stellen. Nach Prüfung des Antrags erhält der Projektträger den Zuwendungsbescheid und kann mit der Umsetzung beginnen.
(Auf der rechten Seite die angegebenen Förderzeiträume und das Programm, in das LSK, wie es jetzt genannt wird, eingebunden ist):
https://www.bbwa-berlin.de/foerderpr...n-wdm-154.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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