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  1. #1
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    Verfassungsgericht prüft 5% Klausel bei den Europawahlen



    Deutschlandecho berichtet, dass mindestens für das EU-Parlament das Fünfprozentklausel geprüft wird:

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 3. Mai 2011, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungs-gerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe über die Wahlprüfungs-beschwerden von drei Wählern, die sich gegen die bei der Europawahl 2009 (7. Wahlperiode) geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel wenden.
    Die Kläger begründen ihren Antrag so:

    Die Beschwerdeführer beanstanden, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verstoße. Sie sind unter anderem der Auffassung, dass die Sperrklausel nicht mit der Begründung zu rechtfertigen sei, dass durch sie eine übermäßige Parteienzersplitterung vermieden und hierdurch die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments gesichert werde. Die Sperrklausel gelte nur für die aus Deutschland gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die nur etwa 13 % aller Europaabgeordneten stellten. Es seien bei der Europawahl 2009 auch nur acht Abgeordnetensitze von der Sperrklausel betroffen, die auf bislang nicht berücksichtigte kleine Parteien entfallen wären.
    Deutschlandecho

    Es hat sicher einen triftigen Grund, dass die Medien ungern über solche Sachen berichten.
    Denn es ist das Fünfprozentklausel, das den oligarchischen Strukturen in Zusammenarbeit mit den Medien die Herrschaft sichert und kleinen Parteien unmöglich macht, die Schweigemauer der Medien zu durchbrechen. Würde man die 5%-Hürde zum Beispiel auf 2% heruntersetzen, dann könnte sich in der Parteienlandschaft Deutschlands etwas ändern. Dann hätten auch neue Parteien aus der Mitte des Volkes die Möglichkeit, vom Klein auf hochzukommen, stark zu werden, so wie das in all den anderen Ländern möglich ist, z. B. Geert Wilders' Partei in den Niederlanden. Dort ist so etwas möglich. In Deutschland hätte Geert Wilders nie eine Chance. Denn es ist ein Teufelskreis: Ohne die Hilfe der Medien kann man die 5% Hürde nie schaffen und wenn man die 5% Hürde nicht genommen hat, wird man in den Medien verschwiegen. Dieses Teufelkreis kann man nur dann brechen, wenn man ausländische Finanzierer und Unterstützer hat, wie z. B. die Grünen.

    Deswegen ist in Deutschland eine echte Demokratie nie möglich: Wegen diesem 5%. Das ist war als ein Segen gemeint, aber es ist in der Wahrheit ein Fluch.

    Jetzt wird mindestens für das EU-Parlament geprüft - und die Medien schreiben kaum darüber. Wieso auch? Es ist etwas, was sie nie geändert haben wollen. Denn eine Änderung wäre ihnen sehr ungelegen. Eine Änderung würde das Volk stärken und die Medien zu ihre ursprüngliche Rolle der Gerichterstatter zurückbringen, weg von ihrer Rolle von Ideologen im Dienste der Herrschaftsklasse.

    Denn genau das sind sie heute. Im Mittelalter bedienten sich die Herrscher der Kirche, um das Volk zu indoktrinieren. Heute erfüllen die Medien die Rolle der damaligen Kirche.



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  2. #2
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    AW: Verfassungsgericht prüft 5% Klausel bei den Europawahlen

    geniale idee, und eine schöne, elegante lösung für ein kompliziertes problem.

    kann mir jmd erklären wie es mit petitionen gehandhabt wird, dh was erforderlich ist, damit diese einen effekt haben ? thanks

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