Gemmingen, den 15.Februar 2011

Am 15. Februar 2011 wurde Elisabeth Sabaditsch-Wolff durch die Richterin Bettina Neubauer am Landesgericht Wien wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ zu einer Geldstrafe von 480 € verurteilt. Von der ursprünglichen Anklage der Volksverhetzung wurde sie freigesprochen.

Die „Herabwürdigung religiöser Lehren“ wurde vom Gericht damit begründet, dass Elisabeth Sabaditsch-Wolff in einem Islam-Seminar Mohammed als „Pädophilen“ bezeichnet hätte, da er nach islamischer Legende mit der neunjährigen Aisha Sex hatte. Nach Ansicht des Gerichts sei dies „herabwürdigend“, weil Mohammed ja nicht ausschließlich Sex mit Kindern, sondern auch mit erwachsenen Frauen gehabt hätte und er mit Aisha bis zu seinem Tod, als Aisha achtzehn Jahre alt wurde zusammenblieb. Somit sei er nicht „pädophil“ veranlagt gewesen.

Interessant dürfte wohl sein, ob diese skandalöse Rechtsauslegung im Hinblick auf verurteilte Kinderschänder in Österreich Bestand haben dürfte. Bekanntlich waren ja wohl viele dieser Kinderschänder gleichzeitig verheiratete Familienväter. Diese dürften juristisch somit ja auch nicht mehr als „Pädophile“ bezeichnet werden.

Elisabeths Erklärung nach dem Urteil nach dem Urteil ist eindeutig: „Heute ist ein trauriger Tag für meine kleine Tochter und für alle anderen jungen Mädchen.“

Elisabeth wird gegen dieses Urteil in Berufung gehen und benötigt dafür Ihre weitere Unterstützung. Bitte helfen Sie weiterhin im Rahmen Ihrer Möglichkeiten! Sie verteidigt nicht nur sich selbst, sondern die Redefreiheit in Europa stellvertretend für uns alle.

Elisabeth Sabaditsch-Wolff vertritt die BÜRGERBEWEGUNG PAX EUROPA (BPE) auf internationaler Ebene, so auch als Delegationsleiterin auf Konferenzen der OSZE in Wien und Warschau. Daneben gibt sie islamspezifische Seminare für unterschiedliche Ausrichter.

Gemmingen, den 15. Februar 2011

BPE-Bundesgeschäftsstelle
i.A. Conny Axel Meier, Bundesgeschäftsführer