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  1. #1
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    Gesetz Ein Schöffe muss des Deutschen mächtig sein

    Eine „der deutschen Sprache kaum mächtige Schöffin“ hatte das Landgericht Köln in einem Prozess herangezogen, in dem es um einen Überfall auf einen Supermarkt in Köln-Sürth ging. Im April 2009 hatten die Täter dabei die Kassierinnen mit einem Gasrevolver bedroht und 1445 Euro erbeutet. Im Verfahren wirkte dann eine russischsprachige Schöffin mit, für die das Gericht eine Dolmetscherin hinzuzog. Damit, so urteilte nun der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, habe das Landgericht Köln gleich in zweifacher Hinsicht die gesetzlichen Vorgaben missachtet.
    Zum einen verstoße „die Heranziehung einer nicht sprachkundigen Schöffin“ gegen den Grundsatz, „dass die Gerichtssprache deutsch ist“, und den Grundsatz der Unmittelbarkeit – eine solche Schöffin sei „ebenso wie ein tauber oder blinder Richter“ jedenfalls teilweise „unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen“. Zum anderen werde das Beratungsgeheimnis verletzt, wenn, im Dienste der fremdsprachigen Schöffin, eine Dolmetscherin an den Beratungen der Kammer teilnehme.
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  2. #2
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    AW: Ein Schöffe muss des Deutschen mächtig sein

    Tja, wenn mehrheitlich nur noch Russen und Musels in Köln wohnen, ist es halt schwer, genügend Schöffen zu bestellen. Der Rest der Kölner ist ja zu aktiv im Karneval eingebunden, die haben keine Zeit für irdische Dinge. Narren regieren die Welt und erstrecht die Kölner! Vielleicht urteilen demnächst Richter aus Uganda in Köln, dann wird ein Medizinmann hinzugezogen und macht Voodoo! Kölle allaf!

  3. #3
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    AW: Ein Schöffe muss des Deutschen mächtig sein

    Wenn man den Aufbau des dt. Gerichtswesen beachtet ist dieses Fehlverhalten schon erstaunlich. Wenigstens am LG sollten man sich ein wenig mit der dt. Rechtsprechung auskennen!
    Da bekommt man ja das Grauen, wenn man daran denkt, dass man selbst einmal in die Fänge einer solchen Gerichtsbarkeit gerät!

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