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Hits: 1583 | 26.01.2011, 12:31 #1
Übel oder kein Übel? Das ist hier die Frage! – Gerichtsurteil zugunsten des Angreifers auf Bundespräsidenten
Dieser Bürger hatte vor der Paulskirche den damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler am Revers gepackt
von GrundGesetzWatch
Ein sensationelles Revisionsurteil fällte das OLG, als es ein Urteil des Frankfurter Landgerichts förmlich zerlegte. Der Mann, der vor der Pauluskirche den damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler am Revers packte wird womöglich mit einem Freispruch davonkommen. Das OLG stellte fest:
Das Obergericht rügt in seinem Urteil die Beweiswürdigung des Landgerichts und stellt fest, dass allein der Umstand, am Revers gepackt zu werden, für den Bundespräsidenten kein «empfindliches Übel» darstelle.Frankfurter Neue Presse
Das empfindliche Übel in unserem Land sind eher manche Richter.
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26.01.2011, 13:01 #2
AW: Übel oder kein Übel? Das ist hier die Frage! – Gerichtsurteil zugunsten des Angreifers auf Bundespräsidenten
In der Tat, unsere Rechtsprecher werden immer seltsamer! Spontan fiel mir dazu folgender Test ein. Man trete kräftig gegen eine Hose und ist dann sehr erstaunt, wenn sich darin noch ein Gesäß befindet!
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AW: Übel oder kein Übel? Das ist hier die Frage! – Gerichtsurteil zugunsten des Angreifers auf Bundespräsidenten
Wenn sich Köhler gewehrt- und den Mann zu Boden gedrückt hätte, würde er sicher von diesem Gericht noch Schmerzensgeldansprüche gegen Köhler geltend machen dürfen. Da kann man mal sehen, wie tief das Ansehen unseres Bundespräsidenten gesunken ist. Danach dürfte man unserem jetzigen Versagerpräsidenten sogar einen Tritt in den Hintern geben dürfen, ohne belangt zu werden. Halali, auf gehts!
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