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Hits: 1823 | 04.01.2011, 13:29 #1
So macht man die Justiz lächerlich!
Todesschütze zeigt den Staatsanwalt an
Johann Preiss kommt nicht zur Ruhe. Jener Mann, der im Vorjahr zu lebenslanger Haft wegen Mordes an der Rechtspflegerin Silvia Mestnik (nicht rechtskräftig) verurteilt wurde, fordert nun seine Rechte ein. Er hat selbst Anzeigen eingebracht - gegen den Korneuburger Staatsanwalt Stefan Dunkl, Opferanwältin Kristina Venturini und die Hollabrunner Bezirksrichterin, gegen die sich sein Zorn bei seiner Bluttat eigentlich gerichtet hatte. Letzterer wirft er Amtsmissbrauch vor. Dem Staatsanwalt und der Opferanwältin Verhetzung und antisemitische Äußerungen während der Hauptverhandlung.
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AW: So macht man die Justiz lächerlich!
Ich kenne diesen dubiosen Fall nicht, muss aber sagen, dass ein nicht rechtskräftig Verurteilter eigentlich kein Verurteilter ist, sondern vorab noch ein freier Mann. Entweder ist einer schuldig oder er ist es nicht. Im letzten Fall kann er nicht verurteilt sein. Das ist sehr ominös. Wenn ihm das Verbrechen nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, ist er freizusprechen. Dann hat er aber nicht das Recht, sich derart an den Justizsachbearbeitern auszulassen. Wenn das stimmt, was hier dargestellt wird, muss er sich nicht wundern, dass er so behandelt wird. Ein Staatsanwalt muss seine Pflicht tun, ebenso der Richter und auch der Anwalt. Ein Verdächtigter hat nicht das Recht, bei einer nicht eindeutigen Beweislage ein solches Szenario zu veranstalten. Das macht ihn erstrecht verdächtig und dazu muss er sich gefallen lassen, dass man ihn für arrogant und unverschämt hält. Die Justiz herauszufordern steht ihm nicht zu. Er kann froh sein, dass er noch einen Aufschub erhalten hat. Einzig kann man der Staatsanwaltschaft vorwerfen, dass sie schlampig gearbeitet hat.
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