Scharia in München



In München soll die deutsche Witwe eines iranischen Staatsbürgers, trotz vorhandenem Testament, nur einen Bruchteil ihres Erbes erhalten. Der Grund dafür ist in der deutschen Gesetzgebung zu suchen, in der das Erbrecht des Herkunftslandes des Verstorbenen den Ausschlag gibt.

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http://www.pi-news.net/2010/12/scharia-in-muenchen/

David Costanzo
Die Scharia in Deutschland

„Es gilt bei uns das Grundgesetz und nicht die Scharia“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) noch im Oktober in der Integrationsdebatte. So ganz stimmt das nicht: „Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren“, sagte der Professor für ausländisches Privatrecht an der Uni Köln, Hilmar Krüger, dem Spiegel. Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung. So würden Jordanier in Deutschland nach jordanischem Recht verheiratet und geschieden. Selbst Frauen, die in ihrem Herkunftsland rechtmäßig eine Viel-Ehe eingegangen seien, könnten in Deutschland Ansprüche geltend machen wie Unterhaltszahlungen, Sozialleistungen des Ehemanns und einen Teil des Erbes. Das Nebeneinander sei „Ausdruck der Globalisierung“, sagte der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe. Das deutsche Recht lasse anders als etwa das kanadische auch ausländische Rechtsnormen gelten, solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen. Zwangsehen oder Steinigungen seien daher in Deutschland verboten.
http://www.tz-online.de/aktuelles/mu...z-1041055.html