Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 14
  1. #1

    Kinderehen dank Vertrag von Lausanne legitim (gewesen?)

    Griechenland


    Abgeordneter will Kinder-Ehe abschaffen


    erstellt 24.01.05, 10:32h
    Athen/dpa. Die Ehe eines 22-jährigen Griechen mit einem elfjährigen Mädchen in Düsseldorf beschäftigt nun auch muslimische Politiker in Griechenland. Das auf islamischer Tradition basierende Gesetz, das Ehen mit Kindern erlaubt, müsse dringend geändert werden, sagte Ahmet Ilhan, Abgeordneter der muslimischen Minderheit im griechischen Parlament, am Montag. «Wir müssen uns den Gegebenheiten von heute anpassen und das Gesetz ändern.»
    Monatelang hatte der 22-jährige Grieche nach seiner Hochzeit unbehelligt mit der Elfjährigen in Düsseldorf gelebt. Bekannt wurde der Fall erst, als sich der Mann bei den Behörden anmelden wollte. Ein Familienrichter in Düsseldorf verfügte umgehend die Trennung. Gegen den Mann wird wegen sexuellen Kindesmissbrauchs ermittelt. Das Mädchen ist mittlerweile nach Griechenland zu seinen Eltern zurückgekehrt.

    Die geistliche Führung der rund 130 000 Mitglieder zählenden muslimischen Minderheit der griechischen Provinz Thrazien besteht auf der Rechtmäßigkeit der im August 2004 geschlossenen Ehe. Die Hochzeit sei zwar eine Ausnahme, aber mit dem islamischen Gesetz konform. Danach werden Ehen traditionsgemäß schon nach der Geburt der Kinder unter den Eltern abgesprochen. Wie der muslimische Journalist Andulhalim Dede der dpa sagte, kann ein Mädchen «nach unserem theologischen Verständnis» heiraten, sobald es geschlechtsreif sei.

    1923 hatte Griechenland im Vertrag von Lausanne den Muslimen von Thrazien Minderheitsrechte zuerkannt. Darunter fällt auch das traditionelle Familienrecht. Die von den örtlichen Muftis geschlossenen Ehen werden daher in Griechenland anerkannt.
    http://www.mz-web.de/servlet/Content...=1106554291133

    Inzwischen sind 5 Jahre vergangen, hat sich was geändert?

  2. #2

    AW: Kinderehen dank Vertrag von Lausanne legitim (gewesen?)

    Der Vertrag von Lausanne wurde am 24. Juli 1923 auf Schloss Ouchy geschlossen zwischen der Türkei sowie Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Griechenland, Rumänien und dem Serbisch-Kroatisch-Slowenischen Staat.

    ...
    http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lausanne

  3. #3
    Registriert seit
    21.07.2010
    Beiträge
    223.835

    Kinderehen dank Vertrag von Lausanne legitim (gewesen?)

    ---Zitat--- *Griechenland* *Abgeordneter will Kinder-Ehe abschaffen* erstellt 24.01.05, 10:32h *Athen/dpa.* Die Ehe eines 22-jährigen Griechen mit einem elfjährigen Mädchen in Düsseldorf beschäftigt nun auch muslimische Politiker in Griechenland. Das auf islamischer... Weiterlesen →

  4. #4
    Registriert seit
    27.11.2009
    Beiträge
    31

    AW: Kinderehen dank Vertrag von Lausanne legitim (gewesen?)

    Ach daher kommt der Spruch "stecke deine Rute ein, ich will immer artig sein!"

  5. #5

    AW: Kinderehen dank Vertrag von Lausanne legitim (gewesen?)

    Der Genozid an den Pontos-griechen



    im 19. jahrhundert gab es in kleinasien etwa 1,8 Millionen griechische Christen und in rund vierzig Bistümern und 1,7'Millionen Armenier in 46 Diözesen. Die katholische Kirche konnte dank dem schutz der europäischen Mächte, insbesondere Frankreichs, mit genügend Freiheit betätigen. Im Jahr 1912 betrieben französische ordensgemeinschaften mit wirksamen Einfluss 30 Schule in Konstantinopel, 21 in smyrna und 81 im restlichen kleinasien.

    Mit Errichtung der Republik Mustafa Kemals trat eine dramatische Verschlechterung der Situation ein, und es wurdeein systematisches Programm zur Ausrottung des Christentum durchgeführt. Die Regierung der sogenannten „°Kapitulationen“, welche jahrhundertelang die Privilegien der Ausländer garantiert und die christen in der Türkei geschützt hatte, wurde zunächst 1914 einseitig von den „Jungtürken“ aufgekündigt und dann endgültig durch den Vertrag von Lausanne aufgehoben. Damals begann also die Vernichtung und die Deportation der religiösen Minderheiten, die vom neuen Nationalstaat ausgeschlossen wurden.

    Wie Camille eid beschreibt, waren es zwei dramatische ereignisse, durch welche die beiden größten christlichen Gemeinschaften des frühen Osmanischen Reiches fast vollständig ausgerottet wurden: der Völkermord an den Armeniern und der im Vertrag von Lausanne angeordnete Austausch der griechischen und türkischen Bevölkerung. Der Genozid an den Griechen oder Hellenen, der im wesentlichen religiösen Hintergrund hat, bleibt fast immer unerwähnt!

    Am Vorabend des 1. Weltkriegs zählte die griechisch-christliche Bevölkerung von Westanatolien und der Pontos-Region etwa 2 Millionen Menschen. Sie bildeten sehr alte Gemeinschaften, welche diese Gebiete seit mehr als zweitausend Jahren bewohnt hatten ihre Präsenz war jedoch mit der ethnisch-religiösen Anschauung der Jungtürken unvereinbar, die Mustafa Kemal sich in der Folgezeit zu eigen machte.

    Die Ausrottung der Christen wurde von der türkischen Regierung schon vor Ausbruch des 1. Weltkriegs in die Tat umgesetzt. Der historiker Arnold toynbee schreibt, dass die türkischen Repressalien gegen die Griechen Westanatoliens im Früjahr 1914 begannen:

    „die Bewohner ganzer griechischer Ortschaften wurden mittels terroristischer Handlungen aus ihren Häusern entfernt, ihre Häuser, ihre Ländereien und oft auch ihr mobiliarvermögen wurden konfisziert und nicht wenige Menschen wurden dabei getötet.“

    Die Vertreibung der Griechen aus der Ägäisregion wurde zwischen 1916 und 1918 fortgesetzt. Die griechischen Christen wurden in Gruppen konzentriert und in Fußmärschen nach Inneranatolien deportiert. Hierbei wurden dieselben Methoden angewandt, deren man sich gegen die Armenier bediente. Die Anzahl der Toten und Vermissten wird zwischen 200000 und einer Million geschätzt. Der Massenmord fand seinen(auch symbolischen) Höhepunkt am 9. September 1922 bei der eroberung der von der Türkei belagerten Stadt Smyrna. Die Truppen Mustafa Kemals setzten die Häuser der Griechen und Armenier in Brand, die vergeblich versuchten, über das Meer zu entkommen. Im Haven lagen zwanzig britische ,amerikanische und französische Schiffe vor Anker, doch unternahmen die Schiffsbesatzungen nichts, um die Flüchtlinge zu retten oder dem Massaker ein Ende zu bereiten.

    Der Metropolit von Smyrna, Chrysostomos, dem im französischen Konsulat Zuflucht angeboten wurde, ließ sich bewusst nicht retten, damit er das Los seiner Gläubigen mit ihnen teilenkonnte. Er wurde auf einem öffentlichen Platz gelyncht: Seine Augen wurden herausgerissen, und seine Nase und Ohren abgeschnitten, bevor man ihm die Kehle durchtrennte. Das Massaker wurde unter anderem vom amerikanischen onsul Gerge Hornton bezeugt, der sagte, dass die Zerstörung Smyrnas „der letzte Akt eines zusammenhängenden Programms zur Zerstörung der Christenheit im einstigen Byzantinischen Reich war; die Verbannung einer uralten christlichen Zivilisation“.

    Die überlebenden Christen von Pontos wurden aufgrund eines im Vertrag von Lausanne festgelegten Bevölkerungsaustausches nach Griechenland deportiert. Berechnungen zufolge wurden 1344000 türkische Bürger griechischer Herkunft und orthodoxen Glaubens gezwungen, ihr Land zu verlassen und sich nach Griechenland , dessen Sprache sie nicht einmal sprachen, deportieren zu lassen, während 464000 griechische Moslems in die Türkei überbracht wurden. Die Verfolgung hörte jedoch nicht auf. Im Jahr 1927 gab es noch 257814 christen in der Türkei, wovon 178546 in Konstantinopel lebten; die Gesamtbevölkerung zählte 13648270 Menschen. Im Jahre 1950 waren nur noch 191262 Christen unter etwa 19 -millionen einwohnern übrig geblieben.

    In den 1930er Jahren zwang der von Atatürk vorgenommene Prozess der „Türkifizierung“ des Landes die grichisch-orthodoxe Minderheit, die überlebt hatte, zur Emigration. Diese Menschen hatten zur intelektuellen und wirtschaftlichen Elite der Türkei gehört.In den 1950er Jahren wurden die Überlebenden einem neuen Vernichtungsprogramm ausgesetzt. In der Nacht vom 6. auf den 7. September 1955, der „türkischen Nacht“, griffen rund 100000 mit Eisenstäbe bewaffnete und in Gruppen organisierte Personen (komisch, das erinnert so an die „Friedensflotille“ vor Gaza, Anmerkung des Schreibers) die von griecischen Orthodoxen sowie Juden und Armeniern bewohnten Stadtviertel an. Die 64 Kirchen der Stadt, die Friedhöfe, Schulen, Krankenhäuser, Wohlfahrtseinrichtungen, Läden und Wohnungen der Griechen wurden während über zwölf Stunden geplündert und in Brand gesetzt; die Polizei schaute dabei untätig zu. Internationale Organisationen schätzen den Schaden auf eine Milliarde türkische Lira nach damaligem Wert. 1965 wurden 12000 Bürger griechischer herkunft, die in Istanbul wohnten, unter dem Vorwand vertrieben, dass sie „Spione“ oder „unerwünschte Personen“ seien; ihr gesamtes Vermögen wurde beschlagnahmt.

    Heute leben noch schätzungsweise 100000 Christen in der Türkei. Die juristische Basis ist für sie nach wie vor der Vertrag von Lausanne, die allein auf die armenisch-orthodoxe, griechisch-orthodoxe und jüdische Religione angewandt wird. Die Katholiken des lateinischen Ritus sind Ausländer ohne jeden juristischen Status oder eine Rechtspersönlichkeit.

    Die Türkei definiert sich als eine laizistische Republik, deren Verfassung die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz „ohne Rücksicht auf Unterschiede aufgrund von ...Weltanschauung, Religion, Bekenntnis“ vorsieht und feierlich festschreibt, dass „Gottesdienste, religiöse Zeremonien und Feiern frei“ sind. Allerdings bestätigen die Ereignisse jeden Tag erneut, dass es einer echten Religionfreiheit im Land fehlt. Der Artikel 24 der Verfassung vom 7. November 1982 bekräftigt die religiöse Freiheit, aber in Wirklichkeit sind damit nur die Bürger moslemischen Glaubens gemeint!

    Die Quizfrage lautet:

    Wie heisst heute die Stadt Smyrna?

    Man vertuscht ja gern die historischen Wurzeln ...


    http://www.aikido-kreis.com/index.php?id=3

  6. #6

    AW: Kinderehen dank Vertrag von Lausanne legitim (gewesen?)

    Pontos-Griechen
    ...

    Ansiedlung in Griechenland nach 1923

    Die Ansiedlung der pontischen Flüchtlinge in Griechenland war mit enormen Problemen verbunden. Das Land, welches bis dahin eine Bevölkerung von nur etwa 5,5 Millionen hatte, sah sich nun einem Flüchtlingsstrom von insgesamt etwa 1,5 Million Menschen gegenübergestellt. Das bedeutete einen abrupten Zuwachs von über 25% der bisherigen Bevölkerung. Die Flüchtlinge wurden nach ihrer Ankunft zunächst in Lagern untergebracht, meist in Randgebieten von Städten, vor allem der beiden großen Städte Athen und Thessaloniki, deren beider damalige Bevölkerungszahl von unter 200.000 Einwohnern sich nun in kürzester Zeit verdoppelte. Die hygienischen Missstände in den Flüchtlingslagern und der erste Wintereinbruch sorgten dafür, dass sich Epidemien wie Pocken und Typhus sehr schnell verbreiteten. Die Lage der Flüchtlinge nahm derart tragische Dimensionen an, dass der Völkerbund Dr. Fridtjof Nansen beauftragte, geeignete Mittel für ihre Unterstützung zu ermitteln. Dieser schlug eine entsprechende Kontrollkommission unter der Führung des Völkerbundes vor, welche den Bevölkerungsaustausch überwachen sollte. Die USA lehnten den Vorschlag ab, da sie die Führungsrolle des Völkerbunds in diesem Unternehmen nicht akzeptierten. Schließlich richtete eine Gruppe von US-Feministinnen eine Quarantänestation auf Makronissos ein, einer Insel vor der attischen Küste, wo pontische Flüchtlinge nun behandelt werden konnten. Der Völkerbund unterstützte das Unternehmen finanziell mit einem Darlehen. Die provisorischen Zeltlager am Rande der großen Städte wandelten sich innerhalb weniger Jahre zu Siedlungen, deren Namen auch heute noch daran erinnern, dass sie von Flüchtlingen aus dem Osten gegründet wurden.

    Auf dem Land wurden die Pontos-Griechen hauptsächlich auf ehemals türkischem Besitz in der nun griechischen Provinz Makedonien angesiedelt. Da allerdings die Zahl der aus Griechenland vertriebenen Türken kaum 500.000 überstieg, war das frei gewordene Ackerland absolut unzureichend für den Millionenstrom griechischer Flüchtlinge, was den Neusiedlern die Gründung einer neuen Existenzgrundlage sehr erschwerte.

    Zusätzlich belastet wurde ihre ohnehin schon schwierige Lage, durch eine Welle des Rassismus von Seiten der einheimischen Bevölkerung. Diese schlug den pontischen Flüchtlingen mitunter am heftigsten entgegen. Grund dafür ist die bis dahin auf dem Balkan größtenteils unbekannte pontische Variante des Griechischen mit ihrer eigenen Phonologie, wie auch die fremd anmutenden pontischen Gebräuche insgesamt, die in über zwei Jahrtausenden am fernen Schwarzen Meer gewachsen waren und zum Teil auch von der türkisch-osmanischen Kultur beeinflusst worden sind. So wurden die pontischen Flüchtlinge insbesondere von der mehrheitlich ungebildeten Landbevölkerung als unwillkommene Türken empfunden, an die der Staat eigentlich ihnen selbst zustehendes Ackerland vergab.

    Viele der Flüchtlinge brachten ihre berufliche Qualifikationen mit, wie beispielsweise in der Textil- und Tabakverarbeitung. Für die griechische Wirtschaft wurden sie zu einer quasi unerschöpflichen Quelle preiswerter Arbeitskraft und wurden als solche auch ausgiebig genutzt. Wie die anderen Flüchtlinge aus dem Osten, trugen auch die Pontier somit ihren Teil zur Industrialisierung des Landes bei.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Pontos-... /> <br /> ...

  7. #7

    AW: Kinderehen dank Vertrag von Lausanne legitim (gewesen?)

    Islamische Minderheit

    Zwangsheirat in Griechenland

    In einem kleinen griechischen Landstrich an der Grenze zur Türkei ist die Kinderehe erlaubt. Das Kind muss mindestens elf Jahre alt sein. Mit Einverständnis der Eltern darf ein Zivilrichter in Griechenland die Ehe absegnen. Ein entsprechender Vertrag mit der islamischen Minderheit stammt aus dem Jahr 1914.

    In Düsseldorf gibt es insgesamt drei solcher so genannter Zwangsehepaare. Sie alle werden vom Jugendamt betreut.
    http://pame-ellada.de/showthread.php...d=2190#pid2190

  8. #8

    AW: Kinderehen dank Vertrag von Lausanne legitim (gewesen?)

    Gemäß dieses Artikels arbeitet die EU daran, daß Ehen, die in einem EU-Land geschlossen wurden auch in jedem anderen anerkannt werden müssen. In diesem Artikel geht es zwar vorwiegend um die Homo-"Ehe", aber soweit ich das überschaue, trifft das für die Kinderehe ebenso zu.
    Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich,
    sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören.
    Wir zerstören damit Gedanken und alles Hohe, das sich erhebt gegen die Erkenntnis Gottes,
    und nehmen gefangen alles Denken in den Gehorsam gegen Christus.
    (2. Kor. 10, 4-5)

  9. #9

    AW: Kinderehen dank Vertrag von Lausanne legitim (gewesen?)

    Zitat Zitat von Haiduk Beitrag anzeigen
    Gemäß dieses Artikels arbeitet die EU daran, daß Ehen, die in einem EU-Land geschlossen wurden auch in jedem anderen anerkannt werden müssen. In diesem Artikel geht es zwar vorwiegend um die Homo-"Ehe", aber soweit ich das überschaue, trifft das für die Kinderehe ebenso zu.
    Sollen auch Ehen, die außerhalb der EU geschlossen werden anerkannt werden? Ist das nicht jetzt schon der Fall?

  10. #10

    AW: Kinderehen dank Vertrag von Lausanne legitim (gewesen?)

    Sabatina klagt an:

    Jede dritte Ehe in der Türkei ist eine Kinderehe


    Mehr als ein Drittel aller Ehen in der Türkei sind Kinder-Ehen. Westlich orientierte Türken schäumen über die Unsitte, reichen alten Männern junge Mädchen zur Frau zu geben. Es ist eine schwierige Debatte in einem Land, in dem Staatspräsident Gül seine Frau Hayrünissa zwei Tage nach deren 15. Geburtstag heiratete.
    http://www.politikforen.net/showthread.php?t=94392
    ->

    Jede dritte Ehe in der Türkei ist eine Kinderehe

    Mehr als ein Drittel aller Ehen in der Türkei sind Kinder-Ehen. Westlich orientierte Türken schäumen über die Unsitte, reichen alten Männern junge Mädchen zur Frau zu geben. Es ist eine schwierige Debatte in einem Land, in dem Staatspräsident Gül seine Frau Hayrünissa zwei Tage nach deren 15. Geburtstag heiratete.


    weiter lesen

    Quelle: Welt Online
    http://www.sabatina-ev.de/Botschaft.html

    Auszug Welt- online
    Offiziell darf man in der Türkei mit 17 Jahren heiraten, wenn denn die Eltern schriftlich ihren Segen geben. Auch 16 Jahre ist in Ordnung, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, eine Schwangerschaft beispielsweise, und ein Richter die Eheschließung genehmigt.

    Es ist oft eine Frage von Leben und Tod – wenn das Mädchen ein Kind zur Welt bringt, ohne verheiratet zu sein, bringt das Schande über die Familie und kann ihren Tod durch „Ehrenmord“ bedeuten.

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 02.11.2016, 18:14
  2. Kinderehen dank Vertrag von Lausanne legitim (gewesen?)
    Von open-speech im Forum Gesellschaft - Soziales - Familie
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.12.2010, 19:20

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •