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  1. #1
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    Germany Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010




    Text der Petition

    Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass bilaterale Abkommen - betreffend die Soziale Sicherheit – geändert und dem sich aus dem Grundgesetzt ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz angepasst werden.
    Begründung

    Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einer Vielzahl anderer Staaten - Abkommen über die Soziale Sicherheit eingegangen. Beispielhaft sei hier das deutsch-türkische Abkommen zur Sozialen Sicherheit vom 30.04.1964 genannt.

    Aus dem Inhalt dieses Abkommens kann sich ergeben, dass für in Deutschland lebende, in Deutschland GKV-Versicherte, Türken, auch eine kostenlose Familienversicherung für die in der Türkei lebenden Familienangehörigen, zu Lasten der deutschen GKV, bestehen kann. Hieraus leitet sich aus der gängigen Praxis ab, dass u.a. auch die Eltern der in Deutschland lebenden Türken kostenlos mitversichert werden können. Dies stellt eine Ungleichbehandlung aller deutschen Staatsangehörigen gegenüber dem vorgenannten Personenkreis dar, da sie Ihre Eltern nach geltender Rechtlage nicht mitversichern können. Hier muss der Gesetzgeber Regelungen herbeiführen die den Gleichheitsgrundsatz des GG berücksichtigen.

    https://epetitionen.bundestag.de/ind...petition=14686

  2. #2
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    AW: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010

    Dieses ist bereits seit Jahrzehnten bekannt, Bisher haben die Politiker darauf wie gewohnt reagiert..lächeln und achseln zucken. Hat die Damen und Herren nie interessiert denn die Zeche darf der Bürger zahlen und nicht der Politiker. Somit wird dieses Thema bleiben wie es ist. Bürger zahle und hat dein Maul.


    Es ist so das wir bereits immer für die Türken (Familienangehörigen-Türken) in der Türkei mitbezahlen. Das ist nicht Quasi so sonder FAKT. Und wie gesagt nicht erst seit gestern.

  3. #3
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    AW: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010

    Da gibt es noch eine - seit Jahren praktizierte - Ungerechtigkeit!
    Mein Schreiben an den Petitionsausschuß:

    Betreff: Bitte um Gesetzesänderung wegen Ungleichbehandlung von Rentnerinnen/Rentnern in der KVdR gegenüber Mitversicherten Familienangehörigen in der GKV (hier DAK). - SBG V
    Sehr geehrte Damen/Herren,
    meine xxxxx als Familienangehörige ohne eigenes Einkommen in der DAK mitversichert.
    Ab dem 01.05.2009 erhält Sie von der Deutschen Rentenversicherung eine mtl. Rente in Höhe von 220,85 Euro Brutto.

    Davon wurden Ihr für die Monate Mai u. Juni 2009
    Beiträge zur KV-DAK mit mtl. 18,11 Euro
    und für die Pflegeversicherung mtl. 4,31 Euro
    insges. mtl. 22,42 Euro x 2 = 44,84 Euro
    abgezogen.
    Ab den 01.07.2009 erhielt sie eine Rente von mtl. 226,17 Euro
    und bekam davon Beiträge zur KV-DAK mtl. 17,87 Euro
    und für die Pflegeversicherung mtl. 4,41 Euro
    insges. mtl. 22,28 Euro x 12 = 267,36 Euro
    abgezogen.
    Darüber hinaus sind seit dem 15.03.2010 mtl. 8,-- Euro x 5 = 40,00 Euro
    Zusatzbeiträge überwiesen worden.
    Meine Gattin hat also für die Zeit vom 01.05.2009 - 31.07.2010 insges. 352,20 Euro
    an die DAK gezahlt!
    Ein mitversichertes Mitglied in der GKV (siehe Anhang) konnte im gleichen Zeitraum mtl. 365,-- Euro Einnahmen, ohne irgendwelche Abzüge haben.



    Wir sehen hier eine Ungleichbehandlung von Rentenempfängern mit geringer Rente (< 365,00 Euro) gegenüber Familienangehörigen mit einem Einkommen unter 365,00 Euro.
    Bitte beachten Sie, dass diese Ungleichbehandlung auch zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung geht, denn diese hat ebenfalls einen Krankenkassenanteil abzuführen!
    Bitte bemühen Sie sich um eine Änderung der entsprechenden Gesetze.
    Sollten Sie, bzw. der Bundestag sich außerstande sehen eine Gesetzesänderung zu Gunsten von Kleinrentnern (< 365,00 Euro) zu bewirken, bitten wir Sie um Mitteilung, welchen Rechtsweg wir beschreiten müssen um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.
    Wie und unter welchen Umständen ist der Weg zum BVG bzw. europäischen Gerichtshof vorgegeben?

    Anlage
    Entnommen:dak.de/content/dakfamilyleben/familienversicherung_leben
    Familienversicherung
    Ohne zusätzliche Beiträge sind die Familienangehörigen der DAK-Mitglieder – unter bestimmten Voraussetzungen –mitversichert.
    Dazu gehören Ehegatten, gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Kinder.
    Zu den Kindern gehören auch
    Stief- und Enkelkinder, solange sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden
    Besonderheit: Sind die Eltern des Stief- oder Enkelkindes selbst noch als Kinder familienversichert, muss der überwiegende Unterhalt vom Mitglied nicht geleistet werden.
    Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegeeltern wohnen
    Kinder, die adoptiert werden sollen und sich bereits in der Obhut der aufnehmenden Familie befinden.
    Vorraussetzungen sind:
    sie leben in Deutschland,
    sie haben keine eigene vorrangige Versicherung,
    sie sind nicht versicherungsfrei bzw. haben sich nicht von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen,
    sie sind nicht hauptberuflich Selbstständig,
    sie haben kein Gesamteinkommen das die maßgebende monatliche Einkommensgrenze (1/7 der monatlichen Bezugsgröße: 2010=365,00 Euro) übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, beträgt die Einkommensgrenze 400,00 Euro monatlich.

  4. #4
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    AW: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010

    Die Fortsetzung!



    hre Antwort vom 04.10.2010
    Meine Bitte vom 12.08.2010 um Gesetzesänderung wegen Ungleichbehandlung von Rentnerinnen/Rentnern in der KVdR gegenüber mitversicherten Familienangehörigen in der GKV (hier DAK). - SBG V


    Sehr geehrter Herr ****** ich bitte den Ausschussdienst mein Anliegen unbedingt weiter zu verfolgen und für die Beseitigung der Ungleichbehandlung zum Nachteil von Rentnerinnen/Rentner gegenüber mitversicherten Familienangehörigen in der GKV zu sorgen.

    Begründung:
    Die von der Fachabteilung vorgetragenen Argumente sind nicht schlüssig bis zum Ende gedacht worden und können deshalb nicht zur Beendigung des Vorganges führen!
    Dass möglichst alle Bürger in einer Krankenkasse versichert sein sollen ist ein sehr löbliches Unterfangen! Nur sollte dieses Wollen auch zu gleichen Bedingungen für die Versicherungspflichtigen und nicht zum Nachteil einer Gruppierung - nämlich der Rentenempfänger - erfolgen. Hier wird das wesentliche Element des sozialen Ausgleiches ausgehebelt!
    Die von der Fachabteilung als Hauptargument vorgetragene Begründung ist haarsträubend unrichtig!
    Es gibt neben dem Fünften Buch der Sozialgesetzgebung noch weitere Bücher u.a. auch das Sozialgesetzbuch XII!
    Darin wird u.a. die Bedarfsorientierte Grundsicherung beschrieben!
    Die Fachabteilung meinte:
    Zitat: Es wäre unverheirateten Rentnerinnen und Rentnern nicht vermittelbar, wenn sie mit einer Rente bis 365,00 Euro (mtl. Grenze im Jahr 2010 für Familienversicherung) unter die Versicherungspflicht fallen, während verheiratete Rentnerinnen und Rentner mit einer gleich hohen Rente familienversichert sind!
    Es ist vermittelbar und zwar über die Bedarfsorientierte Grundsicherung!
    Die Rechnung sieht gemäß den Angaben der Deutschen Rentenversicherung, Bund dann so aus:
    Beispiel zur Berechnung im Jahr 2009/2010piele zur Berechnung im Jahr 2009/2010

    Ein Alleinstehender mit einer Miete von 250 Euro, Heizkosten von 50 Euro und einer Rente von 221,85 Euro (Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung 21,85 Euro) hätte danach einen Grundsicherungsbedarf in Höhe von:






    Berechnung der Grundsicherung für eine alleinstehende Person


    <table border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" width="634"> <col width="531"> <col width="94"> <thead> <tr> <th width="531"> Bedarf für
    </th> <th width="94"> Betrag
    </th> </tr> </thead> <tbody> <tr> <td width="531"> Regelsatz Haushaltsvorstand
    </td> <td width="94"> 359,00 EUR
    </td> </tr> <tr> <td width="531"> Miete
    </td> <td width="94"> 250,00 EUR
    </td> </tr> <tr> <td width="531"> Heizkosten
    </td> <td width="94"> 50,00 EUR
    </td> </tr> <tr> <td width="531"> Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag
    </td> <td width="94"> entfällt
    </td> </tr> <tr> <td width="531"> Mehrbedarf von 17 Prozent wegen Merkmal G im Schwerbehindertenausweis
    </td> <td width="94"> entfällt
    </td> </tr> <tr> <td width="531"> Grundsicherungsleistung vor Einkommensberücksichtigung
    </td> <td width="94"> 659,00 EUR
    </td> </tr> <tr> <td width="531"> abzüglich Renteneinkommen nach Abzug des eigenen Beitragsanteils
    </td> <td width="94"> 200,00 EUR
    </td> </tr> <tr> <td width="531"> ergibt einen Grundsicherungsanspruch
    </td> <td width="94"> 459,00 EUR
    </td> </tr> </tbody> </table>
    Merken Sie was?
    Der Einzelrentner unter 365,00 Euro bekommt über die Grundsicherung seine Abzüge zurückerstattet!
    Verheiratete Rentner/Rentnerinnen aber nicht!

    Und diese Grundsicherung zahlt auch eine Solidargemeinschaft!

    Die Änderung der geltenden Regelungen ist deshalb dringend vorzunehmen!
    Die vom Gesundheitsministerium bereits angekündigten Beitragserhöhungen werden zudem die Kluft zwischen Familienversicherung und der Rentner-KV in nicht zu akzeptierender Weise weiter vertiefen !

    Sollten Sie, bzw. der Bundestag sich außerstande sehen eine Gesetzesänderung zu Gunsten von Kleinrentnern (< 365,00 Euro)zu bewirken, bitten wir Sie um Mitteilung, welchen Rechtsweg wir beschreiten müssen, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.

    Bitte beantworten Sie die, mit meinem Schreiben vom 12.08.2010 klar und deutlich gestellte Frage:

    "Wie und unter welchen Umständen ist der Weg zum europäischen Parlament, dem BVG bzw. europäischen Gerichtshof vorgegeben?"



    Mit freundlichen Grüßen

  5. #5

    AW: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010

    Gezeichnet.

  6. #6
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    AW: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010

    @ IBLIS,

    du hast 3 Nachteile:

    1. Kein Migrationshintergrund
    2. Du bist nicht schwul (?)
    3. Und du hast deine Zeit mit arbeiten vergeudet, anstatt Müslifressend zu demonstrieren...

    Ach ja: Petition gezeichnet

  7. #7
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    Türken werden gegenüber Deutschen im Krankenversicherungssystem privilegiert

    Das wissen viele gar nicht:

    Türken werden gegenüber Deutschen im Krankenversicherungssystem privilegiert

    In Deutschland werden Kinder und Ehepartner kostenlos über die Familienversicherung mitversichert. Eine Mitversicherung von Eltern ist dabei ausgeschlossen. Nicht jedoch bei türkischen Bürgern, deren Eltern noch in der Türkei leben: sie werden kostenlos vom deutschen System mitversichert.
    http://derhonigmannsagt.wordpress.co...tem-bevorzugt/
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  8. #8
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    AW: Türken werden gegenüber Deutschen im Krankenversicherungssystem privilegiert

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Das war schon mehrfach innerhalb der letzten Jahre Thema, versickerte aber immer wieder mit Beschwichtigungsversuchen der Kassen, dies seien ja nicht viele Fälle und es würde nicht viel Geld kosten, zudem habe man gar keine gesicherten Zahlen. Betroffen von dieser Priviligierung sind auch Migranten aus den jugoslawischen Republiken wie auch Migranten aus dem Nahen Osten, was immer gerne verschwiegen wird. Die Staatsverträge, Grundlage dieser Mitversicherung, wurden auf die Mittelmeeranrainer erweitert (was allerdings totgeschwiegen wird) und diese Mitversicherung ist auch keinesfalls an einen bestimmten Aufenthaltsstatus gebunden oder gar an eine Erwerbstätigkeit. Im Klartext: Auch die Familien der Asylbewerber und die Geduldeten kommen in den Genuß.

  9. #9
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    AW: Türken werden gegenüber Deutschen im Krankenversicherungssystem privilegiert

    Wie muss ich das verstehen? Die leben im Ausland werden aber von der deutschen Versicherung mitversichert, wenn sie im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die eigentlich niemand wirklich nachprüfen kann?
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  10. #10
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    AW: Türken werden gegenüber Deutschen im Krankenversicherungssystem privilegiert

    Zitat Zitat von abandländer Beitrag anzeigen
    Wie muss ich das verstehen? Die leben im Ausland werden aber von der deutschen Versicherung mitversichert, wenn sie im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die eigentlich niemand wirklich nachprüfen kann?
    Ja, Udo Ulfkotte hat das Thema auch schon öfters aufgegriffen. Ein Türke lebt beispielsweise in Deutschland und ist hier krankenversichert. Dann kann seine ganze Großfamilie in der Türkei, die noch nie in Deutschland waren, sich kostenlos mitversichern. Ulfkotte sagte, dass den deutschen Krankenversicherungen dadurch hohe Unkosten entstehen, die wir dann durch höhere Beiträge wieder zu zahlen haben.
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    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


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