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  1. #11
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    AW: Türken werden gegenüber Deutschen im Krankenversicherungssystem privilegiert

    Zitat Zitat von abandländer Beitrag anzeigen
    Wie muss ich das verstehen? Die leben im Ausland werden aber von der deutschen Versicherung mitversichert, wenn sie im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die eigentlich niemand wirklich nachprüfen kann?
    Die im Ausland lebenden Angehörigen sind kostenlos mitversichert. Da aber in diesen Staatsverträgen der Begriff Familie kulturell für Türken, Jugoslawen und die Staaten, die neuerdings in den Genuß dieser Staatsverträge mit Deutschland gekommen sind, weiter gefaßt wurde, sind eben die Großeltern, auch die Cousins etc. mitversichert, nicht nur, wie bei Deutschen, die Kernfamilie (der Ehegatte, sofern nicht berufstätig und das/die leiblichen Kinder).

    Es ist also so, daß die Versichertengemeinschaft, also die Angestellten, die zwangsweise in die gesetzlichen Kassen zahlen, so die Staatsverträge erfüllen, d.h. die gesetzlichen Kassen werden mißbraucht. Es ist natürlich auch so, daß in den Staaten, die von den Staatsverträgen mit Deutschland profitieren, auch die Zweit-, Dritt- und Viertfrauen samt Kinderschar in diesen Ländern mitversichert sind, selbstverständlich samt deren Eltern, also sämtlichen Großeltern der Kinderschar. Das kann (für die hier mitlesenden differenziert Denkenden: überspitzt natürlich) dann schon fast eine ganze Dorfgemeinschaft sein.

    Wie dem auch sei, wieviele Gelder in diese Verträge und die Krankenversicherung ganzer Großfamilien im Ausland fließen, ist es ein Unding. Ein Unding ist es, Staatsverträge aus Versichertenabgaben zu bestreiten und das Volk darüber im Unklaren zu lassen, ihm aber zu erzählen, es müßten einzelne Leistungen ausgenommen werden, weil diese einfach nicht mehr aus den Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren seien, ein Unding ist auch die Ungleichbehandlung und die damit verbundene Unterstellung, die Familienbande der Migranten seien weitaus bedeutender und fester als die der Deutschen.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Ja, Udo Ulfkotte hat das Thema auch schon öfters aufgegriffen. Ein Türke lebt beispielsweise in Deutschland und ist hier krankenversichert. Dann kann seine ganze Großfamilie in der Türkei, die noch nie in Deutschland waren, sich kostenlos mitversichern. Ulfkotte sagte, dass den deutschen Krankenversicherungen dadurch hohe Unkosten entstehen, die wir dann durch höhere Beiträge wieder zu zahlen haben.
    Noch einmal zu betonen: Dies betrifft nicht nur Türken, sondern mittlerweile viele Volksgruppen, die in Deutschland Asyl beantragt haben oder zugewandert sind. Zudem ist die Mitversicherung nicht an einen Status gebunden, also unabhängig davon, ob derjenige in Deutschland arbeitet oder arbeitslos ist oder Sozialhilfe bezieht, auch nicht abhängig vom Aufenthaltsstatus. Die Familie eines jeden Migranten, der aus einem Land kommt, das mit Deutschland diese Staatsverträge abschließen konnte, ist hier mitversichert. Das kann ein Asylbewerber sein ab dem Moment, in dem er in die Kasse eingesteuert wird - was heutzutage sehr schnell geschieht -, ein Geduldeter, d.h. ein abgelehnter Asylbewerber, der nicht abgeschoben wird, ein Bürgerkriegsflüchtling, der ja über ein gesondertes Kontingent in dieses Land kommt (siehe die Kosovo-Albaner, von denen die meisten immer noch im Land sind, obwohl der Krieg längst zu Ende ist), ein Angeheirateter (gehörend zu den 60 Prozent Ehegatten, die aus der Türkei geholt werden), dessen Eltern auch in den Genuß der Krankenversicherung kommen, jemand, der über die Heirat mit einem Deutschen ins Land kommt und dessen gesamte Familie ebenfalls ab diesem Moment mitversichert wird. Es ist also eine ganze Lawine von Menschen, die von dieser besonderen Form der deutschen, humanitären Hilfe zu Lasten der Versichertengemeinschaft profitiert.

  2. #12
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    AW: Türken werden gegenüber Deutschen im Krankenversicherungssystem privilegiert

    Wie hoch ist der monatliche Beitrag in Deutschland im Durchschnitt für die Grundversicherung?
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

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  3. #13
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    AW: Türken werden gegenüber Deutschen im Krankenversicherungssystem privilegiert

    Zitat Zitat von abandländer Beitrag anzeigen
    Wie hoch ist der monatliche Beitrag in Deutschland im Durchschnitt für die Grundversicherung?
    Es gibt unterschiedliche Beitragssätze. Für Hartz 4 Empfänger und Studenten dürfte der bei ca. 250 Euro liegen, für Selbstständige bei ca. 600 Euro im Monat. Bei Arbeitnehmern geht es, glaube ich, nach Einkommen. Da zahlt außerdem einen Teil der Arbeitgeber. Frauen zahlen zudem höhere Beiträge als Männer.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  4. #14
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    AW: Türken werden gegenüber Deutschen im Krankenversicherungssystem privilegiert

    Zitat Zitat von abandländer Beitrag anzeigen
    Wie hoch ist der monatliche Beitrag in Deutschland im Durchschnitt für die Grundversicherung?

    Der Beitrag beläuft sich auf (Freibeträge für Geringverdiener gibt es hier keine) auf 15 Prozent (bislang im Schnitt 15,5 Prozent) des Bruttolohns. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, die andere noch einmal der Arbeitnehmer.

    Demnächst ist es so, daß der Arbeitgeberanteil dauerhaft auf 7,5 Prozent festgeschrieben wird, egal wie teuer die Krankenversicherung wird und wie die Beiträge angehoben werden. Belaufen sich die Beiträge demnächst vielleicht auf 19 Prozent - eine Steigerung ist absehbar - so zahlt der Arbeitnehmer von seinem Brutto 11,5 Prozent.

    Da wir in Deutschland mittlerweile für jeden, auch für den Selbständigen, der so eben über die Runden kommt, für den Ehegatten, der dauerhaft getrennt lebend, nicht mehr über den Partner versichert ist, über die Kinder, die " zu lange" studieren, d.h. 24 Jahre alt sind, die arbeitslosen Jugendlichen, die keine Sozialhilfe erhalten, weil der Gesetzgeber verlangt, daß diese noch mit 25 Jahren bei den Eltern zu leben haben, die diese selbstverständlich auch unterstützen müssen und zwar in voller Höhe, ja, sogar die Obdachlosen, die bestenfalls einen Schlafsack ihr Eigen nennen, eine Krankenversicherungspflicht haben, die, wenn sie nicht eingehalten wird, Zwangsgelder und Nacherhebungen über den gesamten Zeitraum, in dem eine Krankenversicherung nicht bedient werden konnte, zahlen müssen, ist damit der Mindestbeitrag für alle, die in keinem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, obligatorisch.

    Dieser Mindesbeitrag, wie gesagt, für alle verpflichtend, die nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, nennt sich zynischerweise

    "freiwillige Krankenversicherung" (Name beibehalten aus den Zeiten, in denen dieser Beitrag tatsächlich noch freiwillig war)

    oder in der Auflistung

    "Krankenkassenbeitrag für freiwillig Versicherte"

    die eben nicht mehr freiwillig versichert sind.

    Da man Menschen ohne Geld ja nicht in die Tasche fassen kann, nimmt man einfach einen fiktiven Betrag, über den jeder Bundesbürger angeblich mindestens verfügt und der die Grundlage für die Beiträge (Orwellscher Neusprech) zur freiwilligen Krankenversicherung darstellt. Der liegt im Moment bei

    monatlich 137,33 Euro

    So, und nun kommt die Berechnung. Man darf sich über so viel Entgegenkommen der Kassen fast schon freuen, wenn man diesen Text fertig gelesen hat. Fast schon wird man in der Einleitung gerügt und vorsorglich darauf hingewiesen, daß schließlich die anderen auch zahlen und zwar nicht zu knapp:
    Der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse richtet sich nach dem Einkommen. Das gilt auch für freiwillig gesetzlich Versicherte, wie Freiberufler, Selbstständige und andere Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind.
    Und es wird sogar eine Wahlmöglichkeit eröffnet:

    Selbstständige und Freiberufler können zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz wählen. Der allgemeine Beitragssatz beinhaltet die Zahlung von Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Er liegt seit Januar 2011 bei 15,5 Prozent der beitragspflichten Einnahmen. Wer auf das Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent.
    Nun wird sich mancher sagen, er habe ja gar keine beitragspflichtigen Einnahmen. Weit gefehlt! So einfach kommt man diesem System nicht davon, denn man kann ja keinen beliebig niedrigen Wert ansetzen, nein, nein:

    Bei der Berechnung des Krankenkassen-Beitrags für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird das tatsächlich erzielte Einkommen zugrundegelegt. Allerdings ist es nicht möglich, als Einkommen einen beliebig niedrigen Wert anzugeben. Selbst wer wenig oder gar nichts verdient, muss für ein fiktives Mindesteinkommen Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Sie finden hier eine Beitragstabelle.
    Und nun die Details:

    Im Jahr 2014 gelten folgende Werte:

    Das Mindesteinkommen für sonstige freiwillig Versicherte in der GKV beträgt im Jahr 2014 921,67 Euro. Wer so eingestuft ist, zahlt im Jahr 2014 monatlich 137,33 Euro. 2013 kostete die Krankenkasse mindestens 133,85 Euro. Das sind meist Personen ohne Einnahmen, zum Beispiel Studierende, die eine studentische Krankenversicherung nicht mehr wählen dürfen.
    Wer mehr verdient als das fiktive Mindesteinkommen, muss auf das gesamte Einkommen Krankenkassen-Beiträge zahlen. Schluss ist erst, wenn die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist. 2014 liegt der Wert mit 4.050,00 Euro um 112,50 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze von 2013.
    Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler zahlen den Höchstsatz von 603,45 Euro monatlich im Jahr 2014. Diese Angabe gilt für diejenigen, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Hauptberuflich Selbstständige, die einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld gewählt haben, zahlen den Höchstsatz von 627,75 Euro pro Monat. Auf Antrag kann der Beitrag angepasst werden, wenn das tatsächliche Einkommen unter 4.050,00 Euro liegt. Der Krankenkassen-Beitrag sinkt aber in der Regel nicht unter 308,99 Euro im Monat.
    Man beachte Folgendes:

    Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird üblicherweise davon ausgegangen, dass sie ein monatliches Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.050,00 Euro im Jahr 2014 erzielen. Das trifft aber nicht immer zu. Einige Selbstständige und Freiberufler sind auch mit dem reduzierten Satz von 308,99 Euro finanziell überfordert. In Ausnahmefällen und wenn ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, ist daher eine noch günstigere Einstufung möglich. Näheres enthält eine Regelung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen zur Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten.
    D.h. ein Selbständiger hat die Möglichkeit, sich - zwangsweise - privat zu versichern. Tut er dies nicht, wird er in der gesetzlichen Versicherung zum Höchsttarif eingestuft und muß im Einzelfall erst einmal mühsam und umständlich belegen, daß er weniger verdient. Da dies erst nach einem Jahr möglich ist, zahlt er mindestens ein volles Jahr die Höchstbeträge, niemals aber unter 309,-- Euro, selbst wenn er ein Hungerleider ist, dessen Verdienst weit unter dieser Bemessungsgrundlage liegt.

    Die Beruhigungspille, sobald er Eingliederungshilfen erhält, kann er unter Umständen weniger zahlen, sollte nicht ernst genommen werden, denn erstens gibt es kaum Wiedereingliederungshilfen und zweitens sind die Selbständigen, die zur Amt gehen müssen, ganz besonders arme Schweine.

    http://www.krankenkassen.de/gesetzli...ersichert-gkv/

    Ach, und noch was! Ist jemand nicht krankenversichert, kommt aber in die Verlegenheit, ärztliche Leistungen in dieser Zeit abrufen zu müssen, bleibt er auf den Kosten sitzen. Soweit noch verständlich, möchte man meinen. Nicht verständlich ist allerdings, daß in diesem Moment, an dem seine Nichtversicherung offiziell bekannt wird, er für die gesamten Jahre Beiträge nachzahlen muß, ohne die Leistungen in diesem Fall auch zu erhalten, und zusätzlich noch ein Verfahren und Strafbeiträge aufgebrummt bekommt.

  5. #15
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    AW: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010

    Unter 25-Jährige, die sich auf eigene Kosten versichern müssen, zahlen rund 150 Euro monatlich.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #16
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    AW: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010

    Vielleicht würde das System der staatlichen Einheitskasse in der Theorie funktionieren - nur wenn etwas staatlich ist, dann wird es immer weiter aubgeblasen, Geld wird unnötig verschwendet, denn man hat schliesslich eine Einnahmegarantie, das Monopol, es gibt keine Möglichkeit für den 'Kunden' auszuweichen, er ist gezwungen die vorgegebenen Beiträge zu zahlen. So sieht doch die Realität aus. Auf der anderen Seite entwickelt sich ein System von privaten Krankenversicherungen, die untereinander konkurrieren, in einem stetigen Preiskapf stehen - der Versicherte möchte natürlich für möglichst viele Leistungen möglichst wenig Beiträge bezahlen - zu einem Mehrklassensystem. Das bedeutet, dass junge und gesunde Menschen die Möglichkeit haben von diesem Preiskampf zu profitieren - die Versicherungen reissen sich um diese Personen, denn mit ihnen haben sie garantiert mehr Einnahmen als Ausgaben - kranke, chronisch kranke und ältere Menschen sind eigentlich nicht erwünscht, denn sie kosten mehr, als dass sie in die Kasse einbringen - für sie werden natürlich (nach Risikoberechnung) die Beiträge nach oben angepasst, wenn sie zu einer anderen Versicherung wechseln möchten. So sind sie gezwungen bei ihrer gegenwärtigen Versicherung zu bleiben, ausser sie finden wirklich irgendwo günstigere Konditionen.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

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  7. #17
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    AW: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010

    Zitat Zitat von abandländer Beitrag anzeigen
    Vielleicht würde das System der staatlichen Einheitskasse in der Theorie funktionieren - nur wenn etwas staatlich ist, dann wird es immer weiter aubgeblasen, Geld wird unnötig verschwendet, denn man hat schliesslich eine Einnahmegarantie, das Monopol, es gibt keine Möglichkeit für den 'Kunden' auszuweichen, er ist gezwungen die vorgegebenen Beiträge zu zahlen. So sieht doch die Realität aus. Auf der anderen Seite entwickelt sich ein System von privaten Krankenversicherungen, die untereinander konkurrieren, in einem stetigen Preiskapf stehen - der Versicherte möchte natürlich für möglichst viele Leistungen möglichst wenig Beiträge bezahlen - zu einem Mehrklassensystem. Das bedeutet, dass junge und gesunde Menschen die Möglichkeit haben von diesem Preiskampf zu profitieren - die Versicherungen reissen sich um diese Personen, denn mit ihnen haben sie garantiert mehr Einnahmen als Ausgaben - kranke, chronisch kranke und ältere Menschen sind eigentlich nicht erwünscht, denn sie kosten mehr, als dass sie in die Kasse einbringen - für sie werden natürlich (nach Risikoberechnung) die Beiträge nach oben angepasst, wenn sie zu einer anderen Versicherung wechseln möchten. So sind sie gezwungen bei ihrer gegenwärtigen Versicherung zu bleiben, ausser sie finden wirklich irgendwo günstigere Konditionen.
    In Deutschland kannst du dich erst privat krankenversichern (ausgenommen, du bist selbständig), wenn du die Beitragsbemessungsgrenze überschreitest. Im Moment sind dies:

    Einkommensgrenze, deren regelmäßige Überschreitung den Wechsel in eine private Krankenkasse (PKV) auch für Angestelle ermöglicht.

    Werte für 2014:
    53.550,00 Euro jährlich
    4.462,50 Euro monatlich
    http://www.1a.net/versicherung/krank...messungsgrenze

    Dies sind Gehälter weit oberhalb des errechneten durchschnittlichen Nettoverdienstes, was bedeutet, daß die meisten Angestellten eben zwangsweise in eine der gesetzlichen Kassen einzahlen müssen. Für die, die oberhalb dieses Verdienstes liegen, bleibt zwar die Option, sich privat zu versichern, allerdings mit dem Nachteil, daß sie im Alter nicht mehr in die gesetzliche Kasse wechseln können und die privaten Kassen für Ältere teurer werden. Lediglich für Beamte empfiehlt sich eine private Versicherung, da der Staat den Großteil der Beiträge zahlt bis hin ins hohe Alter. Nur für einen geringen Anteil muß sich ein Beamter an den Kosten für die Private beteiligen und kann so alle Vorteile genießen, die dieses System ermöglicht.

    Letzlich ist der Gedanke einer Einheitskasse so schlecht nicht, wenn ein paar Regeln beachtet werden: Die erste Regel die, daß die Ärzteschaft nicht ihre Preise durchdrücken kann, die zweite die, daß Politiker nicht kungeln. Die dritte die, daß Kassen nicht für staatliche Leistungen mißbraucht werden, Staatsverträge zu bezahlen haben (siehe Versicherungsleistungen für Ausländer in deren Heimatländern bzw. deren Großfamilien), Vorstandsgehälter der Kassenvorstände gedeckelt werden (im Moment fahren sie alle noch mit eigenem Chauffeur durch die Gegend, kein Witz!), berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen aus Steuermitteln und nicht aus Kassenmitteln gezahlt werden (es handelt sich hier nicht um Gesundheitsleistungen, sondern um einen bürokratischen Verwaltungsaufwand), bestimmte Programme, die eher politischer Natur sind, aus Steuermitteln gezahlt werden und nicht etwa Kassenleistung sind, wie etwa die Mütter-Kind-Kuren, Gesundheitssanierungen von Migranten aus Steuermitteln gezahlt werden und nicht aus Kassenmitteln (hier werden neue Gebiße ohne Eigenbeteiligung bezahlt, aufwändige sonstige Behandlungen, Traumatabehandlungen etc.), Eingliederungsleistungen von Migranten nicht aus Kassenleistungen, sondern aus Steuermitteln, politische Programme wie die Gesundheitsvorsorge für Migranten etc. pp., Kurse und weiteres, ja, sogar Kochkurse für Migranten nicht aus Kassenleistungen, sondern aus Steuermitteln, und daß arbeitslose Migranten und Deutsche nicht für fast einen Nulltarif zwangsweise in die Kasse eingesteuert werden (der Staat zahlt den Kassen für diese Personen weniger als den oben erwähnten Mindestmitgliedsbeitrag), sondern daß, wenn diese Personen als Kassenmitglieder laufen, auch ein höherer Mitgliedsbeitrag vom Staat gezahlt wird. Und wenn nicht in anderer Herrn Länder mit vielen Geldern und unter Freistellung der hier bezahlten Ärzte Gesundheitszentren geschaffen würden, und medizinische Programme geschaffen würden, die nicht etwa die deutsche Entwicklungshilfe trägt, sondern die gesetzlichen Krankenkassen, die sogar den Ausbau medizinischer Leistungen in arabischen Ländern tragen.


    Es funktioniert nur dann, wenn die Krankenkassen nicht als Selbstbedienungsladen für Ärzte, Apotheker, die Pharmaindustrie (die übrigens weniger, denn die forscht ja noch), Politiker und Krankenkassenvorstände dienen und nicht über die Krankenkassen politische Programme finanziert, Staatsverträge erfüllt und Entwicklungshilfe betrieben wird.

  8. #18
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    AW: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010

    Man kann also sagen, dass die gesetzlichen Kassen politisch zweckentfremdet werden und somit zum Leid aller Versicherten deutliche Mehrkosten generieren.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  9. #19
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    AW: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010

    Zitat Zitat von abandländer Beitrag anzeigen
    Man kann also sagen, dass die gesetzlichen Kassen politisch zweckentfremdet werden und somit zum Leid aller Versicherten deutliche Mehrkosten generieren.
    Ein Ruch der Vorteilnahme und Korruption.

    Die Kassen dienen der Versorgung aller Beteiligten des Gesundheitssystems und erst in zweiter Linie dem Versicherten (oder, wie dies schon in der Vergangenheit von "Experten" - ich darf doch auch einmal! - kritisiert wurde: Der Bürger zahlt für einen Mercedes, erhält aber nur einen Polo), sie sind ein Topf, über den sich Poltiker und politische Programme und auch die Außenpolitik bestens finanzieren läßt. Die Ärzte bekommen in Deutschland übrigens Einheitshonorare und sogar ihre Niederlassung ist von ihrer Ständezunft derart reguliert, daß nicht jeder einfach eine Praxis eröffnen darf. Während über die Kassen die Infrastruktur der Praxen und der Krankenhäuser finanziert und gesichert wird, dienen die Privatpatienten als die Sahne oben drauf, d.h. die medizinischen Apparaturen werden über die Kassen finanziert, ebenso das Personal, der Mediziner, gerne Professor, wobei dies nichts über seine Qualifikation aussagt, sondern über seine Berufung, nämlich, ob irgendeine Uni ihm den Titel verlieh, darf dann privat abrechnen und Personal und Apparaturen (die von den Kassen bereitgestellte Infrastruktur) quasi oder gänzlich kostenlos nutzen, Deswegen hört man allerorts das Gemaule der Ärzte und Krankenhäuser, die Kassenpatienten würden sich nicht rechnen und erst die privat Versicherten würden den Gewinn ermöglichen, obwohl der Umsatz mit den Kassenpatienten gemacht wird, ohne die eine Praxis (bis auf wenige spezialisierte) schließen müßte. Auch die Abteilungen der Kliniken, die bereitwillig für die zahlungskräftige Kundschaft aus Arabien, umgebaut werden, werden von den Kassen finanziert und unterhalten. Den "Privat"gewinn stecken die Ärzte und Kliniken quasi ungemindert ein. Auch dies eine Politik, die die Versicherten zu tragen haben.

  10. #20
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    AW: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Den "Privat"gewinn stecken die Ärzte und Kliniken quasi ungemindert ein. Auch dies eine Politik, die die Versicherten zu tragen haben.
    Irgendwann muss dies irgendwo politisch entschieden und ermöglicht worden sein, dass dies heute gängige Praxis ist. Man darf nicht naiv sein, da werden Gefälligkeiten mit Gegengefälligkeiten aufgewogen. Wie diese Gegengefälligkeiten konkret aussehen, kann ich nicht sagen, aber irgendwo findet sich die Schwäche eines jeden - und seien wir doch ehrlich, alle anderen tuns doch auch. OK, wieso eigentlich nicht, wieso soll man denn der einzige dumme Entscheidungsträger sein, der nicht seinen eigenen Vorteil in den Vordergrund stellt, sondern das Allgemeinwohl? Dafür erhält man kein Dankeschön - die Allgemeinheit hat kein Gesicht, der nette Lobbyist, bzw. Verhandlungspartner/Geschäftsfreund aber so ein freundliches. Gefälligkeiten sind mehr Zeichen von Dankbarkeit. Und der erste Vorteil einer Repräsentativen Demokratie besteht darin, dass man nur einen zu bestechen braucht und dafür gleich hunderttausende kauft. Und der zweite Vorteil besteht darin, dass er mit seiner Tat erpressbar wird und noch viele weitere Zugeständnisse machen wird. Win-Win oder Loose-Loose? Seine Entscheidung und wohl offensichtlich.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

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