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  1. #11

    AW: Wirtschaft braucht jährlich 500 000 Zuwanderer

    (3) Die Mitgliedstaaten können eine auf der Grundlage dieser Richtlinie ausgestellte Blaue Karte EU entziehen oder ihre Verlängerung verweigern,

    a) wenn Gründe der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder Gesundheit vorliegen;

    b) wenn der Inhaber der Blauen Karte EU nicht über ausreichende Mittel verfügt, um seinen eigenen Lebensunterhalt und gegebenenfalls den Lebensunterhalt seiner Familienangehörigen bestreiten zu können, ohne die Leistungen des Sozialsystems des betreffenden Mitgliedstaats in Anspruch nehmen zu müssen. Die Mitgliedstaaten beurteilen diese Einkünfte anhand ihrer Art und Regelmäßigkeit und können dabei die Höhe der nationalen Mindestlöhne und -renten sowie die Anzahl der Familienangehörigen der betroffenen Person berücksichtigen. Diese Beurteilung sollte nicht während der Phase der Arbeitslosigkeit nach Artikel 13 vorgenommen werden;

    c) wenn die betroffene Person ihre Anschrift nicht mitgeteilt hat;

    d) wenn der Inhaber einer Blauen Karte EU Sozialhilfeleistungen beantragt, sofern der betreffende Mitgliedstaat ihn vorab diesbezüglich angemessen schriftlich unterrichtet hat.
    Artikel 13

    Vorübergehende Arbeitslosigkeit

    (1) Arbeitslosigkeit ist kein Grund für den Entzug der Blauen Karte EU; allerdings darf die Arbeitslosigkeit nicht länger als drei aufeinander folgende Monate anhalten oder mehr als einmal während des Gültigkeitszeitraums der Blauen Karte EU eintreten.

    (2) Während des Zeitraums nach Absatz 1 darf der Inhaber der Blauen Karte EU unter Einhaltung der in Artikel 12 genannten Bedingungen eine Beschäftigung suchen und aufnehmen.

    (3) Die Mitgliedstaaten gestatten dem Inhaber einer Blauen Karte EU, sich so lange in ihrem Hoheitsgebiet aufzuhalten, bis die nach Artikel 12 Absatz 2 erforderliche Genehmigung erteilt oder verweigert wurde. Die in Artikel 12 Absatz 2 vorgesehene Meldung beendet automatisch die Phase der Arbeitslosigkeit.

    (4) Der Inhaber der Blauen Karte EU meldet den zuständigen Behörden seines Wohnsitzmitgliedstaats unter Einhaltung der einschlägigen innerstaatlichen Verfahren den Beginn der Phase der Arbeitslosigkeit.
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...017:01:DE:HTML

  2. #12
    Registriert seit
    20.11.2010
    Beiträge
    32

    AW: Wirtschaft braucht jährlich 500 000 Zuwanderer

    Nun, aus eigener Erfahrung sehe ich die Frage aus zwei Blickwinkeln:
    Ich bin seit rund 35 Jahren im IT/Netzwerksektor tätig:
    - ich kenne viele Türken, darunter auch Frauen, die hervorragende Fachkräfte sind, sich teilweise selbständig machen und Mitarbeiter einstellen, Steuern zahlen, deren Kinder fast perfekt deutsch sprechen.
    Aber: ALLE diese Leute kommen aus aufgeklärten, europäisch orientierten, nur mäßig dem Islam zugewandten Elternhäusern.

    Leider sind rund 85-90% der Islamisten ungebildet, uninteressiert oder feindlich der deutschen Kultur gegenüber und huldigen ihrem Propheten, leben von Soz und sind radikal, wollen also die Hand beißen, die sie füttert.
    Solche Leute sollten ausgewiesen werden, ohne Pardon, zurück nach Afrika oder Anatolien.

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