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  1. #171

    AW: Landnahme durch Naturparks





    Die BILD-Zeitung berichtete in der vergangenen Woche von einem „Häuserkrieg“ auf Mallorca und dass die Balearen-Regierung beabsichtige, 900 Häuser abzureißen. Was steckt hinter dieser reißerischen Titelzeile?
    Der Betroffene hatte im Jahre 2000 eine Villa gekauft, die im Naturschutzgebiet (Tramuntana-Gebirge, seit kurzem Weltkulturerbe) bei Llucalcari stand und vor mehr als 20 Jahren mit einer Baugenehmigung der zuständigen Gemeinde errichtet worden war, die später für illegal erklärt wurde. Nach 20 Jahren Rechtsstreit stand nun rechtskräftig fest, dass diese Villa abgerissen werden muss. Das Urteil wurde jetzt vollstreckt – wie bei weiteren drei Häusern in vergleichbarer Lage. Der Betroffene meint nun, 900 weitere Häuser im Tamuntana-Gebirge müssten ebenfalls abgerissen werden, da auch sie illegal errichtet wurden.


    Unser Rechtsexperte Lutz Minkner kommentiert diese Situation:

    ...

    http://www.minkner.com/blog/artikel/...sschutzgebiet/

    Häuserkrieg auf Mallorca
    http://www.bild.de/news/ausland/mall...6830.bild.html



    siehe auch
    Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht

    https://open-speech.com/threads/6900...r-Abriss-droht


    Dort gibts viel weitere Beispiele!
    Geändert von burgfee (06.04.2015 um 19:48 Uhr)

  2. #172

    AW: Landnahme durch Naturparks

    Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schönower Heide“
    vom 10. Oktober 2000
    (GVBl.II/00, [Nr. 22], S.382)

    ...§ 4
    Verbote


    (1) Vorbehaltlich der nach § 5 zulässigen Handlungen sind in dem Naturschutzgebiet gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes alle Handlungen verboten, die das Gebiet, seinen Naturhaushalt oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder nachhaltig stören können.
    (2) Es ist insbesondere verboten:

    1. bauliche Anlagen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich-rechtlichen Zulassung bedarf;
    2. die Bodengestalt zu verändern, die Böden zu verfestigen, zu versiegeln oder zu verunreinigen;
    3. die Art oder den Umfang der bisherigen Grundstücksnutzung zu ändern;
    4. Plakate, Werbeanlagen, Bild- oder Schrifttafeln aufzustellen oder anzubringen;
    5. Buden, Verkaufsstände, Verkaufswagen oder Warenautomaten aufzustellen;
    6. Straßen, Wege, Plätze oder sonstige Verkehrseinrichtungen sowie Leitungen anzulegen, zu verlegen oder zu verändern;
    7. mit Fahrzeugen außerhalb der für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege zu fahren oder Fahrzeuge dort abzustellen, zu warten oder zu pflegen;
    8. Modellsport oder ferngesteuerte Modelle zu betreiben oder feste Einrichtungen dafür bereitzuhalten;
    9. außerhalb der für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege, der nach öffentlichem Straßenrecht oder auf Grund von § 20 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes gekennzeichneten Reitwege zu reiten;
    10. zu lagern, zu zelten, Wohnwagen aufzustellen, Feuer zu verursachen oder eine Brandgefahr herbeizuführen;
    11. das Gebiet außerhalb der Wege zu betreten;
    12. Hunde frei laufen zu lassen;
    13. die Ruhe der Natur durch Lärm zu stören;
    14. wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwick.lungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören;
    15. Tiere auszusetzen oder Pflanzen anzusiedeln;
    16. wildlebende Pflanzen oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten;
    17. Be- oder Entwässerungsmaßnahmen über den bisherigen Umfang hinaus durchzuführen, Gewässer jeder Art entgegen dem Schutzzweck zu verändern oder in anderer Weise den Wasserhaushalt des Gebietes zu beeinträchtigen;
    18. Schmutzwasser, Gülle, Dünger, Gärfutter oder Klärschlamm auszubringen, einzuleiten, zu lagern oder abzulagern; die §§ 4 und 5 der Klärschlammverordnung bleiben unberührt;
    19. Pflanzenschutzmittel oder chemische Holzschutzmittel anzuwenden;
    20. Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern, abzulagern oder sich ihrer in sonstiger Weise zu entledigen;
    21. Erstaufforstungen vorzunehmen.




    ...
    http://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211937

  3. #173
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    AW: Landnahme durch Naturparks

    Mag sein, daß ich etwas unbedarft bin, aber was ist daran so schrecklich?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #174

    AW: Landnahme durch Naturparks

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Mag sein, daß ich etwas unbedarft bin, aber was ist daran so schrecklich?
    Betroffene Hauseigentümer, die zum Abriss verpflichtet werden, bzw ihr Dach nicht mehr reparieren dürfen sind sicherlich hellauf begeistert.

    Oder meinst du unmittlbar den einen Link direkt über dir, Beitrag #172?
    Da gehts mir nur drum zu dokumentieren wie die Bestimmungen ausfallen können. Nicht jede Bestimmung ist "schrecklich".

    Auf jeden Fall haben die Naturparks eigene Regelungen, mir missfällt die strikte Trennung von Naturparks und anderen Nutzungen, hätte gern mehr Flexibilität.

    16. wildlebende Pflanzen oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten;
    Dieser Punkt ist mir zu strikt. Ich finde, es ist im Sinne der Natur, wenn sich die Leute auch mal ein paar Kräuter für den Eigenbedarf sammeln können. Falls es an der Stelle besonders seltene Aren gibt kann man ja gezielt für die Verbote aussprechen.

  5. #175

  6. #176
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    AW: Landnahme durch Naturparks

    Aber es sind doch nicht die Naturparks dafür verantwortlich, sondern die industrialisierte Produktion und der Mißbrauch der Felder für Monokulturen, die nicht der Produktion von Lebensmitteln dienen (z.B. Raps).
    Hinzu kommt jetzt die weitere Betonierung von ertragfähigem Boden, um den Menschenmassen, die zur Zeit in unser Land einfallen, Unterkünfte bereitzustellen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #177

    AW: Landnahme durch Naturparks

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Aber es sind doch nicht die Naturparks dafür verantwortlich, sondern die industrialisierte Produktion und der Mißbrauch der Felder für Monokulturen, die nicht der Produktion von Lebensmitteln dienen (z.B. Raps).
    Hinzu kommt jetzt die weitere Betonierung von ertragfähigem Boden, um den Menschenmassen, die zur Zeit in unser Land einfallen, Unterkünfte bereitzustellen.
    Unter anderem sind auch die Naturparks schuld!

    Siehe Eingangspostings... Schweizer Bauern müssen ihre Äcker zugunsten der Naturparks abgeben.

  8. #178

    AW: Landnahme durch Naturparks

    100 Leute feiern illegale Party am Salzachufer

    ...
    Da die Feier in einem Landschaftsschutzgebiet stattfand, müssen alle anwesenden Personen sowie die Veranstalter mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Neben den Verstößen gegen den Naturschutz, ermittelt die Polizei gegen mehrere Beteiligte unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Ruhestörung sowie Verstoß nach dem Bayerischen Waldgesetz wegen unzulässigem Lagerfeuer in einem Waldgebiet.
    ...
    http://www.pnp.de/region_und_lokal/l...lzachufer.html

  9. #179
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    57.694

    AW: Landnahme durch Naturparks

    Schuld am Niedergang der Landwirtschaft in Deutschland haben vor allem die Politiker. Durch die EU-Erweiterung kamen vor allem agrarisch geprägte Länder hinzu. Von den oft unsinnigen Fördergeldern profitieren vor allem Großbetriebe, der kleine Landwirt kann nicht mithalten.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #180

    AW: Landnahme durch Naturparks

    Ehemalige militärisch genutzte Liegenschaften, das Grüne Band oder auch Bergbaufolgelandschaften sind Teil dieser Bundesinitiative. "Das Besondere am Nationalen Naturerbe ist, dass die ehemalige Nutzung etwa durch das Militär für die Flächen charaktergebend war. Hier haben sich Lebensräume entwickelt, die in Deutschland selten geworden sind", sagte Prof. Dr. Werner Wahmhoff, stellvertretender Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).
    Seit 2008 überträgt der Bund insgesamt rund 156.000 Hektar Nationales Naturerbe an Länder, Stiftungen wie die DBU oder Naturschutzverbände, um die Natur dort langfristig zu schützen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist mit Abstand die größte Flächengeberin.
    "Die DBU hat sich mit der Übernahme von bislang 47 Flächen erstmals nicht nur fördernd, sondern aktiv in den operativen Naturschutz eingebracht", erklärte Prof. Dr. Werner Wahmhoff. Die Stiftung gründete 2007 eine gemeinnützige Tochter, die DBU Naturerbe GmbH. Sie hat bislang rund 60.000 Hektar vom Bund übernommen.
    "Unsere Fachleute sind derzeit für elf Träger des Nationalen Naturerbes auf über 70.000 Hektar im Einsatz", erklärte Kunze. Hinzu kommen noch rund 30.000 Hektar, die die BImA im Rahmen der sogenannten Bundeslösung ohne einen Flächenempfänger naturschutzfachlich betreut und entwickelt.
    "Sowohl 2005, als auch 2009 und 2013 war das Nationale Naturerbe Gegenstand der Koalitionsverträge." Ein weiteres Übertragungspaket mit 62 Flächen werde gerade vorbereitet, so Caesar. Die Strukturreform der Bundeswehr habe dazu geführt, dass nun auch viele Flächen im dicht besiedelten Westdeutschland zum Nationalen Naturerbe gehören.
    http://www.spiegel.de/panorama/duess...a-1096330.html

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