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  1. #1

    Saudi-Arabien: Gericht will Querschnittslähmung als Scharia-Strafe durchsetzen.

    Auge um Auge, Lähmung um Lähmung
    Saudi-Arabien: Gericht will Querschnittslähmung als Scharia-Strafe durchsetzen. Den "Eingriff" sollen Ärzte im Krankenhaus vornehmen.

    Weil das Gericht in Saudi-Arabien gehalten wird und das Opfer einer Gewalttat auf einer Strafe nach islamischen Recht besteht, das dem Grundsatz „Auge um Auge“ folgt, hat ein Richter im Nordwesten des Landes, in Tabuk, bei mehreren Krankenhäusern nachgefragt, ob die Ärzte dort dem Täter eine Querschnittslähmung zufügen können. Bei einem Streit vor zwei Jahren verletzte der Angeklagte das Opfer derart, dass der Mann gelähmt wurde und einen Fuß verlor. Statt „Blutgeld“ fordert der durch den Angriff schwerverletzte Mann nun, dass das Prinzip der Wiedervergeltung (Qisas) angewandt wird.

    Nach Informationen einer Nachrichtenagentur, die im Besitz eines medizinischen Gutachtens des King Khalid Krankenhauses in Tabuk sein will, beantworteten die Ärzte die Frage, ob dem Täter dieselben Verletzungen und also Lähmungen beigebracht werden können wie dem Opfer, positiv, verwiesen aber auf andere spezialisiertere Einrichtungen. Ein anderes Krankenhaus in Riad soll nach Angaben saudischer Zeitungen ebenfalls abgelehnt haben. Genaueres ist derzeit noch nicht zu erfahren.

    Doch ist nun auch Amnesty International auf den Fall aufmerksam geworden. Die Organisation fordert in einem dringenden Aufruf die saudi-arabischen Behörden dazu auf, von der künstlich zugefügten Lähmung als Strafe abzusehen.

    Die Strafe nach der Sharia stehe der Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin entgegen, wie sie von der UN-Vollversammlung beschlossen wurde. Demnach darf niemand, der zum medizinischen Personal, gehört aktiv oder passiv an Handlungen teilnehmen, die mit Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder herabwürdigenden Behandlung oder Strafe in Zusammenhang stehen.

    http://www.heise.de/tp/blogs/8/148247

  2. #2
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    62

    AW: Saudi-Arabien: Gericht will Querschnittslähmung als Scharia-Strafe durchsetzen.

    Dann möge das Gericht aber auch jemanden zur lebenslangen Pflegekraft verurteilen.

  3. #3
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    AW: Saudi-Arabien: Gericht will Querschnittslähmung als Scharia-Strafe durchsetzen.

    Wie pervers sind eigentlich solche Irren? Das hat doch nichtsmehr mit Recht zu tun. Zwischen unserem abendländischen Verständnis von Recht und dem des Orients liegen Welten. Kein Wunder, denn wer keine Menschenrechte achtet, kann auch nicht menschlich handeln. Der Koran ist halt ein Satansbuch und gehört in den Ofen. Wer an ihn glaubt, ist ein Unmensch und hat auf dieser Welt nichts verloren. Wenn Ärzte sich zu einem solchen Eingriff bereiterklären, gehört ihnen die Approbation entzogen. Aber die gibt es in Muselländern sowieso nur in Ausnahmefällen, ansonsten genügt eine gute Referenz oder das nötige Bestechungsgeld. Ärzte die in einem westlichen Land ihre Ausbildung gemacht haben, würden so etwas sicher nicht tun, ansonsten sind sie fanatische Irre. Mir sträuben sich die Nackenhaare, wenn ich daran denke, zu was der Islam und die Scharia fähig sind. Für mich gibt es nur eine Erklärung dafür, wieso es Menschen gibt, die danach handeln : selber Gott sein wollen! Da bleibe ich doch lieber ein kleiner Otto Normalverbraucher.

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