Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    Registriert seit
    13.06.2006
    Beiträge
    1.762

    DAS wollen Muslime alles vor Gericht einklagen

    Wie entscheiden Richter, wenn Mitbürger mit Migrationshintergrund den Rechtsstaat anrufen, um ihre Glaubens-Überzeugungen durchzusetzen. Wie viel Multi-Kulti erlaubt Deutschland?
    BILD.DE ERKLÄRT DIE WICHTIGSTEN MULTI-KULTI-URTEILE:
    • AMT ZAHLT FÜR BESCHNEIDUNG
    Eine muslimische Familie wollte, dass das Sozialamt die Kosten für die Beschneidung ihres Sohnes übernimmt. Das Amt weigerte sich. Die Familie ging dagegen an – MIT ERFOLG!
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Az. 4 ME 336/02) begründete: Die Beschneidung erfolge zwar nicht aus medizinischen Gründen, habe aber „im muslimischen Kulturkreis eine der Taufe im christlichen Kulturkreis vergleichbare religiöse und gesellschaftliche Bedeutung”.
    • KRUZIFIX SORGT FÜR ÄRGER
    Muslimische Patienten einer Zahnärztin fühlten sich gestört, weil ein 40 Zentimeter großes Kreuz im Hausflur hing. Der Fall ging vor Gericht. ABGELEHNT!
    Der Hauseigentümer darf die Aufforderung zum Abhängen ignorieren und in seinem Haus „tun und lassen”, was er will, solange er niemanden „vorsätzlich und sittenwidrig” schädigt. Das urteilte das Landgericht Dortmund (Az. 11 S 52/02).
    • BIKINI-BLICK-VERBOT
    Die Eltern eines 11-jährigen muslimischen Jungen wollten durchsetzen, dass ihr Kind vom Schwimmunterricht befreit wird – damit er nicht den Anblick von Mädchen in Bikini oder Badeanzug ertragen müsse. ABGELEHNT!
    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte, dass die Schulpflicht Vorrang hat (Az. 18 K 74/05)!
    • VORNAME: HEILIGER KRIEG
    Muslimische Eltern nannten ihren Sohn „Djehad”, obwohl der Name „Heiliger Krieg” bedeutet und laut Standesamt dadurch das „Kindeswohl” gefährdet. Die Eltern zogen vor Gericht – MIT ERFOLG!
    Begründung des Kammergerichts Berlin (Az. 1 W 93/07): Bei dem Wort handele es sich um eine im Arabischen auch als männlicher Vorname gebräuchliche Bezeichnung für die Verpflichtung des Muslims zum geistigen und gesellschaftlichen Einsatz für die Verbreitung des Glaubens.
    • SONDERFERIEN FÜR PILGERFAHRT
    Eine bei der Stadt angestellte Schulbus-Begleiterin beantragte Urlaub außerhalb der Schulferien, weil sie auf Pilgerfahrt nach Mekka gehen wollte. Als der Arbeitgeber ablehnte, fuhr sie trotzdem, wurde fristlos gekündigt. ZU UNRECHT!
    Das urteilte das Arbeitsgericht Köln (Az. 17 Ca 51/08). Begründung: Der Arbeitgeber hätte zumindest eine „Interessenserwägung” durchführen müssen. Denn: Der vorgeschriebene Zeitpunkt der Reise (zwei Monate nach Ende der muslimischen Fastenzeit) wäre erst in 13 Jahren in die Ferienzeit gefallen, dann wäre die Frau schon 64 Jahre alt gewesen.
    • UNVERMITTELBARES OUTFIT
    Eine arbeitssuchende Muslimin trug ausschließlich schwarze Kleider, schwarze Handschuhe sowie Kopftuch und Schleier. Das Sozialamt strich ihr die Stütze, weil niemand sie einstellen wollte. Sie zog vor Gericht – UND VERLOR!
    Das Verwaltungsgericht Mainz entschied (Az. 1 L 98/03): Das Amt hat richtig gehandelt, weil die Frau „unvermittelbar” sei und ihre Hilfsbedürftigkeit selber zu verantworten hat.
    • PFLEGEGELD FÜR RITUELLE WASCHUNGEN
    Eine pflegebedürftige Türkin beantragte die Zahlung von Pflegegeld der Pflegestufe I, weil durch ihre rituellen Waschungen vor den fünf täglichen Gebeten täglich eine Grundpflegezeit von mehr als 45 Minuten erforderlich sei. Die Kasse weigerte sich, der Streit ging vor Gericht. ABGELEHNT!
    Das Sozialgericht Dortmund wies den im Rahmen der Religionsausübung anfallenden Hilfebedarf zurück (Az. S 39 P 84/04).


    Muslim sein bedeutet alles abgreifen was nicht niet und nagelfest ist. So natürlich auch in erster Linie Geld,
    wenn es sein muss halt durch ein Gerichtsverfahren. Nach dem Motto Muslim hat immer recht
    und wie man sieht bekommen die auch ofter Recht als sie dürften.

  2. #2
    Registriert seit
    23.05.2010
    Beiträge
    9.680
    Blog-Einträge
    2

    AW: DAS wollen Muslime alles vor Gericht einklagen

    Es ist ein unbestrittenes Recht, sich per Gerichtsbeschluss die eine oder andere Sache erkämpfen zu dürfen. Das darf aber nicht so weit gehen, dass spezielle Muselbedürfnisse gerichtlich erfochten werden dürfen. Hier muss endlich juristische Klarheit geschaffen werden, dass gehört auch mittlerweile in unserem Rechtsstaat dazu. Islamische Traditionen sind nicht in unserem Recht verankert. Mir ist schleierhaft, wieso ein Richter deshalb nicht von vorneherein solcherlei Angelegenheiten von vorneherein ablehnen kann. Aber das ist halt unsere Schwachstelle. Die Würde des Menschen ist unantastbar, steht im Grundgesetz. Obwohl wir für die Muslime keinerlei Würde besitzen, nehmen diese sich dieses Paragraphen gerne an. Also muss man sich ihrer Begehrlichkeiten annehmen. Demokratie wird hier ad Absurdum geführt. Bald wird sie durch ständiges Einknicken von Politik und Justiz ganz abbauen. Die Scharia lässt grüßen!

  3. #3
    Registriert seit
    07.12.2009
    Alter
    44
    Beiträge
    997

    AW: DAS wollen Muslime alles vor Gericht einklagen

    es ist eine übelste sauerei, wie die türken unsere gerichte missbrauchen !!

    die gerichte sollten solche fälle grundsätzlich ablehnen !! gegen so ein verhalten sollte es ein gesetz geben, dann wären alle türken schuldig...der tatbestand sollte ungefähr "widerstand gegen die deutsche kultur und gesellschaft" heißen !!

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  4. #4
    Registriert seit
    20.04.2007
    Beiträge
    2.097

    AW: DAS wollen Muslime alles vor Gericht einklagen

    Jo und sämtliche Gerichtskosten gehen auch zu unseren lasten, da der Gute Moselm ja nichts erwirtschaftet und selbst wenn er es "Selbstzahlen" müsste würden wir es ihm bezahlen, da er ja seinen "Lohen=Hartz IV" auch vom Staat erhält!

  5. #5
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: DAS wollen Muslime alles vor Gericht einklagen

    • SONDERFERIEN FÜR PILGERFAHRT
    Eine bei der Stadt angestellte Schulbus-Begleiterin beantragte Urlaub außerhalb der Schulferien, weil sie auf Pilgerfahrt nach Mekka gehen wollte. Als der Arbeitgeber ablehnte, fuhr sie trotzdem, wurde fristlos gekündigt. ZU UNRECHT!
    Das urteilte das Arbeitsgericht Köln (Az. 17 Ca 51/08). Begründung: Der Arbeitgeber hätte zumindest eine „Interessenserwägung” durchführen müssen. Denn: Der vorgeschriebene Zeitpunkt der Reise (zwei Monate nach Ende der muslimischen Fastenzeit) wäre erst in 13 Jahren in die Ferienzeit gefallen, dann wäre die Frau schon 64 Jahre alt gewesen.



    Die Richter sind weltfremd. Warum sollte eine 64 Jährige die Pilgerfahrt nicht machen können? Es ist keinem Muslim vorgeschrieben, in welchem Alter die Hadsch (Pilgerfahrt nach Mekka) zu absolvieren ist. Die meisten Muslime wollen diese Reise auch erst im späten Alter machen, muss man sich doch als Hadschi ordentlich benehmen und darf keine Sünden begehen. Am besten ist es auch noch, wenn man während der Pilgerfahrt stirbt, dann wandert der Muslim direkt ins Paradis. Diese Chance hat natürlich ein alter Mensch eher.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Erotik-Shop für Muslime
    Von open-speech im Forum Migration und die Folgen der verfehlten Politik
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.08.2021, 20:33
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 01.12.2016, 19:01
  3. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 01.12.2016, 12:21
  4. DAS wollen Muslime alles vor Gericht einklagen - BILD
    Von open-speech im Forum Presseschau
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 17.10.2010, 23:57

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •