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    Totraser: «Zu uns Ausländern ist die Schweiz viel zu nett...» BLICK

    Totraser Bljerem S. wird am 15. Oktober ausgewiesen. Er gibt uns die Schuld!

    «Zu uns Ausländern ist die Schweiz viel zu nett...»

    ZÜRICH - Mitte Oktober muss Bljerem S.* zurück nach Mazedonien. Für die Flugkosten, sagt er, soll die Schweiz aufkommen. Die trage schliesslich auch die Verantwortung für seine Tat.

    Zürich-Seebach, Donnerstagmorgen gegen halb zehn: Stille herrscht rund um den grauen Wohnblock, in dem Bljerem S. wohnt. Die Kinder, fünf und acht Jahre alt, sind in der Schule. Seine Mutter bringt gerade die Wäsche in die Wohnung.

    Drei Generationen leben hier .zusammen. Als der 30-Jährige an die Tür kommt, wirkt er verschlafen. Er trägt eine graue Trainerhose, dazu ein schwarzes T-Shirt.

    Es ist einer seiner letzten Tage in der Schweiz. Spätestens übernächsten Freitag muss Bljerem S. das Land verlassen.

    Am 15. Oktober wird S. wieder dort sein, wo er herkam: in Mazedonien. Seine Frau, seine beiden Kinder und die Eltern lässt er hier.

    Warum er geht? «Mit 20 macht man Dinge, die man bereut», sagt er. Man kann es auch klarer ausdrücken: Bljerem S. ist ein Totraser.

    Ziemlich genau zehn Jahre liegt das schreckliche Ereignis zurück. In der Nacht zum 4. Oktober 2000 liefert sich S. mit Freunden ein Autorennen. Mit 170, vielleicht sogar 200 Stundenkilometern rasen sie über die Autobahn, als es zum Crash kommt. Bljerem überlebt, sein Beifahrer stirbt (siehe Box). «Ich leide heute noch darunter», sagt er.

    Bis zuletzt kämpfte er gegen seine Ausschaffung. Anfang August entschied das Bundesgericht in letzter Instanz, den Familienvater zurück in seine Heimat zu schicken. Zurück in ein Land, das er nur aus Kindheitserinnerungen kennt. «Es ist nicht fair. Ich hätte eine zweite Chance verdient.»

    Von Reue spürten die Richter nichts. Bljerem S. habe «Mühe damit bekundet, die schweizerische Rechtsordnung zu respektieren», heisst es im Urteil des Bundesgerichts. Er zeige eine schockierende Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben anderer. «Ein derartiges Verhalten schliesst ein Verbleiben des Ausländers in der Schweiz grundsätzlich aus.»

    Für solche Worte hat der Mazedonier kein Verständnis. Er spielt den Ball zurück. «Die Schweizer sind selber schuld. Sie schmeissen uns alles hinterher», sagt er.

    Ein Ausländer bekomme, «ohne auch nur einen Finger zu krümmen», eine Wohnung, einen Job – oder Sozialhilfe. «Hier kann sich jeder Teenager ein schnelles Auto leisten, ohne dafür je gearbeitet zu haben. Schon ein Lehrling bekommt doch locker ein Leasing, sogar für den teuersten Schlitten», sagt er.

    SonntagsBlick hakt nach: Ist die Grosszügigkeit der Schweiz ein Grund, unser Rechtssystem mit Füssen zu treten?

    Auch darauf hat S. eine Antwort. «Nein», sagt er, aber viele Ausländer hätten halt eine andere Mentalität. «Einen Stolz, den die Schweizer nicht kennen. Viele Albaner wollen sich von den Schweizern nichts sagen lassen

    Dann kritisiert er Staat und Strafrecht: «Die Justiz hat mich kaputt gemacht. Warum wird man hier erst zehn Jahre nach der Tat bestraft?» Da könne man doch nie mit etwas abschliessen und ein neues Leben beginnen. «Ich habe mit dem Tod meines Freundes doch bereits genug gelitten.» In Mazedonien habe er weder Wohnung noch Freunde. Was ihn dort erwarte, wisse er nicht.

    Deshalb bleiben seine Kinder, Frau und Eltern in der Schweiz. «Ich hoffe, dass ich dreimal pro Jahr herkommen kann.» Und ja, an die Regeln wolle er sich künftig halten. Sagts und fordert im selben Atemzug, die Schweiz müsse die Flugtickets zahlen. «Wenn nicht, soll die Polizei mich abführen und in Kloten in Ausschaffungshaft stecken», sagt er. «Ich zahle sicher nicht für meine Ausschaffung.»

    Falls S. Ernst macht, droht ihm tatsächlich Haft. Martin Sorg, Sprecher der Kantonspolizei: «Er muss seine Rückreise selber finanzieren. Wenn nicht, kommt es zu einer Zwangsausschaffung. In diesem Fall muss der Steuerzahler für die Kosten aufkommen.»

    Am Ende des Gesprächs mit SonntagsBlick gibt sich Bljerem S. zuversichtlich: «In spätestens drei Jahren bin ich wieder zurück in der Schweiz.»

    Ob das die hiesigen Behörden akzeptieren werden, ist allerdings höchst fragwürdig. Die Botschaft des Bundesgerichts war unmissverständlich. «Es besteht ein eminentes öffentliches Interesse am Widerruf der Niederlassungsbewilligung», heisst es im Urteil.  

    Frage der Woche

    Ist die Schweiz wirklich zu nett zu den Ausländern?


    Ja.


    Nein.


    abstimmen



    «Ich hätte eine zweite Chance verdient», Bljerem S. (Blick)





    Mit diesem BMW M3 baute Bljerem S. vor zehn Jahren den Todes-Crash. (Beat Michel)


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    ****

    Warum Bljerem S. nicht länger in der Schweiz leben darf

    4. Oktober 2000 Bljerem S. knallt bei einem Raserrennen auf der A 1 gegen einen Kandelaber. Sein BMW wird zerfetzt, S. erleidet .einen Schlüsselbeinbruch, der Beifahrer (17) stirbt.

    Dezember 2004 Das Zürcher Obergericht verurteilt Bljerem S. wegen vorsätzlicher Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.

    April 2007 Im Hafturlaub greift die Zürcher Stapo S. auf. Betrunken steht er neben einem Auto, dessen Schlüssel er bei sich trägt.

    Juli 2009 Nach der Haftentlassung entzieht das Zürcher Migrationsamt S. die Niederlassungsbewilligung. Er rekurriert ohne Erfolg.

    August 2010 Auch das Bundesgericht schmettert seine Beschwerde gegen die Ausweisungsverfügung ab. Per 15. Oktober muss Bljerem S. die Schweiz endgültig verlassen.

    ***

    Editorial
    Anstand und Respekt

    Von Jürg Lehmann | Aktualisiert um 23:56 | 02.10.2010

    ES IST erschütternd zu lesen, wie Bljerem S. die Schweiz verhöhnt. Er macht sich vom Täter zum Opfer. Doch es nützt nichts. Er muss gehen. Das hat das Bundesgericht so entschieden.

    DER FALL BLJEREM S. zeigt: Kriminelle Ausländer werden ausgewiesen. Dass dabei zwischen dem Eingriff in eine Existenz und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sorgfältig abgewogen wird, ist keine Schwäche, sondern eine Stärke unseres Rechtsstaates.

    IN ZWEI Monaten werden Volk und Stände Gelegenheit haben, sich über die Verschärfung der Ausweisungspraxis an der Urne zu äussern. Die SVP hat innerhalb von nur acht Monaten für ihre Ausschaffungsinitiative über 200´000 Unterschriften gesammelt!

    DIE INITIATIVE geht die Ausweisung mit einem Katalog von Delikten schematisch an. Wer für einen der aufgelisteten Tatbestände verurteilt wird – das gilt auch für Sozialmissbrauch und Einbruch –, muss das Land zwingend verlassen. Die Initiative will ein Problem lösen, aber sie schafft gleichzeitig neue.

    DAS PARLAMENT HAT unter Führung des Ständerats klug gehandelt, weil es der Initiative einen Gegenvorschlag entgegenstellt, der das gleiche Ziel verfolgt, aber differenzierter vorgeht: Er berücksichtigt die Schwere des Tatbestandes und das Strafmass und ermöglicht damit eine einheitliche Rechts.praxis. Er ist schlicht und einfach überzeugender.

    ABSTIMMUNGEN zum Ausländerrecht sind hierzulande immer eine hoch emotionale Sache. Vielleicht dürfen wir hoffen, dass für einmal gesittet über die beiden Vorschläge diskutiert wird. Mit Anstand und Respekt – Dinge also, die für Typen wie Bljerem S. Fremdwörter sind. Wir sollten es ihnen nicht gleichtun.

  2. #2
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    AW: Totraser: «Zu uns Ausländern ist die Schweiz viel zu nett...» BLICK

    Dieses "Denken" des Mazedoniers teilen doch viele Albaner, Türken und Araber ebenfalls. Für diese Leute ist der laxe Rechtsstaat für alles verantwortlich. Wer will da Sarrazin widersprechen, wenn er die Dummheit dieser Leute anprangert

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