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    Immer wieder gerne gelesen

    Von Martina

    Gastarbeiter-Märchen : Türken I

    Wer nun heute das Internet speziell nach der Geschichte der türkischen Gastarbeiter absucht, wird auf 99 Prozent aller Seiten gleich in den ersten Sätzen belogen, denn es heißt da stereotyp, wir hätten Arbeiter gebraucht und die Türkei sei so nett gewesen, welche zu schicken. Danke, aber dies stimmt nicht:

    Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen ging, was wenig bekannt ist, von der Türkei aus. Die Türkei hatte ein erhebliches Interesse daran, einen Teil der rasch anwachsenden Bevölkerung befristet als Gastarbeiter ins Ausland zu schicken. Neben der Entlastung des eigenen Arbeitsmarktes versprach sie sich zu Recht dringend benötigte Deviseneinnahmen sowie einen Modernisierungsschub durch zurückkehrende Gastarbeiter, die sich entsprechende Qualifikationen angeeignet haben würden. Rund 77 Prozent der Erwerbstätigen waren damals in der Landwirtschaft tätig, nur etwa zehn Prozent in der Industrie. „Sowohl Anfang der sechziger Jahre als auch zu Beginn der siebziger Jahre war die Türkei darauf angewiesen, Arbeitskräfte ins Ausland zu schicken, da sie nur auf diese Weise die Arbeitslosigkeit im Lande reduzieren und mit Hilfe der regelmäßigen Gastarbeiterüberweisungen ihr hohes Außenhandelsdefizit ausgleichen konnte."

    Man wolle als NATO-Mitglied insbesondere gegenüber Griechenland - mit dem ein Anwerbeabkommen im März 1960 geschlossen worden war - nicht diskriminiert werden, ließ der Vertreter der türkischen Botschaft in Bonn im Dezember 1960 wissen. Die deutsche Bundesregierung hatte zunächst keine Notwendigkeit gesehen, auch noch mit der Türkei oder anderen außereuropäischen Ländern ein Abkommen zu schließen, man wollte sich auf Arbeitskräfte aus Europa beschränken. Aus außenpolitischen Rücksichten - die Türkei sicherte die Südost-Flanke der NATO - entschied man sich allerdings anders. Noch vor Abschluss des Anwerbeabkommens wurde eine deutsche Verbindungsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Juli 1961 im Gebäude des türkischen Arbeitsamtes in Istanbul bezogen.

    Der Ansturm sei sofort erheblich gewesen, berichtet die deutsche Botschaft, das Generalkonsulat werde „von türkischen Arbeits- und Auskunftssuchenden geradezu überschwemmt und belagert." War die offizielle Anwerbung schon begonnen worden, so waren hingegen die internen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung keineswegs abgeschlossen. Das Bundesinnenministerium legte - in weiser Voraussicht - Wert darauf, in der Anwerbevereinbarung die Aufenthaltsgenehmigungen jeweils auf maximal zwei Jahre zu beschränken. Es solle „deutlich gemacht werden, dass eine Dauerbeschäftigung türkischer Arbeitnehmer im Bundesgebiet und eine Einwanderung, auf die auch von der Türkei kein Wert gelegt wird, nicht vorgesehen sind."

    Weiter verlangte das Innenministerium, alle Verweise auf einen möglichen Familiennachzug (wie er u. a. in der Anwerbevereinbarung mit Griechenland ausdrücklich enthalten war, zu streichen. Beiden Forderungen wurde - zunächst - entsprochen. So hieß es in der Fassung des Jahres 1961: „Die Aufenthaltserlaubnis wird über eine Gesamtaufenthaltsdauer von 2 Jahren hinaus nicht erteilt." Zudem fehlte im Übereinkommen mit der Türkei jeglicher Hinweis auf möglichen Familiennachzug.

    Dass die Anwerbevereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland auf Initiative und Druck der türkischen Regierung zustande kam, bleibt in der Literatur meist unerwähnt. Als Grund für die Arbeitsmigration wird in der gängigen Lesart auf den Arbeitskräftebedarf der westdeutschen Wirtschaft verwiesen.

    Das Interesse in der Türkei an einer Zuwanderung war seit Beginn der 1960er Jahre groß und blieb es über die Jahrzehnte. Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums überstieg das Arbeitskräfteangebot den Bedarf der einheimischen Wirtschaft erheblich. Die Förderung des „Exports” von Arbeitskräften wurde von der türkischen Politik seit den 1960er Jahren als „eine wesentliche beschäftigungspolitische Maßnahme eingesetzt." Das „Ventil” Arbeitsmigration war für die Türkei von existenzieller Bedeutung. „Der Druck auf den Arbeitsmarkt konnte in der Vergangenheit, besonders bis zum Anwerbestopp von 1973, durch die hohe Auswanderung gemildert werden."

    So ließen sich von 1961 bis 1973 viermal so viele Bewerber bei der „Deutschen Verbindungsstelle” der Bundesanstalt für Arbeit registrieren, wie tatsächlich vermittelt wurden. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Anton Sabel, berichtete 1966: „In der Türkei ist das Angebot gewaltig. Und bei jedem Besuch dort wird versucht, uns plausibel zu machen, wir sollten in der Türkei noch mehr Arbeitskräfte anwerben. Ich muss immer wieder deutlich machen, dass unsere Anwerbungen sich nach dem Bedarf richten. Das heißt, wir werben nur an, wo eben Kräfte angeboten sind. Aber es sind gewaltige Zahlen, die uns genannt werden. 400.000 Türken warten darauf, bei uns Beschäftigung zu finden."

    Bis 1971 war die Zahl jener, die bei den türkischen Behörden für eine Arbeitsaufnahme im Ausland (insbesondere in Deutschland) gemeldet waren, auf über 1,2 Millionen angestiegen. „Das Gros der Bewerber sind Hilfsarbeiter, jedoch können auch beruflich qualifizierte bzw. teilqualifizierte Bewerber in größerem Umfange gewonnen werden ... Die Wartezeit bis zur Berücksichtigung einer Bewerbung um eine Arbeitsplatzvermittlung im Ausland beträgt derzeit für Hilfsarbeiter bereits sechs bis sieben Jahre. Bei den starken Geburtsjahrgängen in der Türkei, die in den nächsten Jahren neu in das Erwerbsleben eintreten, ist - selbst bei einer intensiveren Zunahme des Arbeitsplatzangebots in der Türkei - mit einem grundlegenden Wandel auf dem dortigen Arbeitsmarkt nicht zu rechnen. Insofern werden türkische Arbeitskräfte in größerer Zahl - auch langfristig gesehen - an einer Beschäftigung im Ausland interessiert sein”, hieß es im „Erfahrungsbericht 1971” der Bundesanstalt für Arbeit.

    Der Andrang blieb auch nach dem Anwerbestopp sehr groß. So berichtet „Die Zeit” im April 1976: „Als das deutsche Anwerbebüro vor einigen Monaten vorübergehend geschlossen wurde, standen noch eine Million Türken auf der Liste, Fachkräfte unter 45, Hilfsarbeiter unter 35 Jahren. Ohne dieses Alterslimit ... wären es drei Millionen, die sofort in die Bundesrepublik aufbrechen wollten." Der Überschuss an Arbeitskräften in der Türkei belief sich 1972 auf 1,6 Millionen, 1977 lag er bei 2,2 Millionen.313

    Türkische Arbeitnehmer im Ausland 1977 (ohne Familienangehörige)

    Gesamtzahl 710.209

    Davon BRD 515.830
    Frankreich 42.000
    Niederlande 41.434
    Österreich 28.552
    Belgien 16.030
    Schweiz 16.000
    Libyen 12.500
    Australien 12.000
    Saudi-Arabien 6.000
    Dänemark 5.719
    Schweden 5.600
    Iran 4.000
    England 2.500
    Norwegen 1.694
    Kuwait 350

    (Quelle: Stefan Luft, Abschied von Multikulti, 2006, S. 101 ff.)

    Da in der Türkei eine hohe Arbeitslosigkeit und ein starkes Bevölkerungswachstum herrschte, war die Rückkehrneigung gering. Von 1965 an stieg die Bevölkerung der Türkei um 890.000 Personen pro Jahr. Wohin damit, wenn nicht ins Ausland?

    Während also das türkische Mutterland bis auf den heutigen Tag von seinen Auswanderern profitiert, hätte Deutschland diese nie gebraucht oder nur einen verschwindend geringen Teil davon. Deutschland hat der Türkei geholfen und nicht umgekehrt! Unter dem Strich haben wir seit dem Abkommen 45 Jahre, einen Monat und eine Woche lang mit den türkischen Gastarbeitern und Einwanderern nichts gewonnen, sondern nur draufgezahlt. Siehe teil 3.

    Quelle:
    http://kewil.myblog.de/kewil/art/59774384/


    Gastarbeiter-Märchen 3: Türken II

    1964 trat ein neues Anwerbeabkommen auf Drängen der Türkei in Kraft, in der die Befristung gestrichen wurde. Der deutschen Bevölkerung wurde weiterhin das Rotationsprinzip vorgeheuchelt. Ursprünglich sollte das Abkommen sogar vor dem Volk geheimgehalten werden!

    Erst 1973 erließ Deutschland einen allgemeinen Anwerbestopp. Damals hielten sich 528.000 türkische, 466.000 jugoslawische, 409.000 italienische, 268.000 griechische und 179.000 spanische Arbeitnehmer im Land auf. Aufgrund des Stopps und der schlechteren wirtschaftlichen Lage (Ölkrise) reisten bis 1976 ca. 42 Prozent der Griechen und Spanier ab, die Zahl der Türken (-2,5%) blieb fast gleich - und die Arbeitslosigkeit in Deutschland war inzwischen gestiegen.

    Nimmt man die Zahlen der ausländischen Wohnbevölkerung, dann ergibt sich zwischen 1974 und 1980 folgendes Bild:

    Griechen - 26%
    Italiener - 1,8% (einziges EG-Land)
    Jugoslawen - 11%
    Spanier -34%
    Türken + 42% (1,462 Mio Personen)

    Bei diesem Anstieg handelte es sich primär um Familiennachzug. 1968 war jeder vierte eingewanderte Türke/Türkin nichterwerbstätig. 1972 jeder zweite, 1976 waren es 86 Prozent.

    Kommen wir zum Geld. Bei der Frage, was Einwanderung bringt oder kostet, müssen längere Zeiträume gesehen werden, am besten die ganzen Jahre bis heute. Die zuerst eingewanderten Türken waren alle vollbeschäftigt, zahlten Steuern und Sozialabgaben und kauften im Supermarkt ein und irgendwann vielleicht ein Auto. Die Steuerquote lag 1960 aber tiefer als 2000, die Sozialversicherungsbeiträge waren halb so hoch, eine Mehrwertsteuer gab es nicht. Unsere Unternehmen verdienten damals durchaus gut an den Türken und vielleicht auch der Staat.

    1973 wurde schon an 868.000 im Ausland lebende Kinder von allen Gastarbeitern Kindergeld gezahlt. Aufgrund eines zaghaften Versuchs unterschiedlicher Berechnungen holten die Gastarbeiter ihre Kinder und Frauen zunehmend nach Deutschland. 1978 lebten bereits 700.000 türkische Kinder im Land, 300.000 zusätzliche Ehefrauen waren ebenfalls hergezogen.

    Gerichte entscheiden bis heute, Familienzusammenführung sei ein Menschenrecht, daß man die Familie auch in der Türkei hätte zusammenführen können, wurde nicht erwähnt. Bis auf den heutigen Tag ist Familienzusammenführung der einzige legale Weg der Einwanderung für Türken.

    Zurück in die Achtziger. Irgendwann zwischen 1980 und 1990 dürfte der Saldo ins Minus gerutscht sein. Zwischen 1960 und 1978 haben prozentual durchgehend mehr Ausländer gearbeitet als Deutsche (1961: 47% Deutsche, 78% Ausländer). Ab 1980 stiegen die Arbeitslosenquoten, und die Ausländer (größte Gruppe immer die Türken) lagen natürlich signifikant über den Deutschen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Sozialhilfeempfänger, und auch da lagen die Ausländer über den Deutschen. 1982 waren zwei Drittel der Ausländer (Türken, man muß es nicht wiederholden, immer die größte Gruppe) berufsmäßig nicht qualifiziert. Das ist bis heute ein Manko. Die Sprach- und Schulkenntnisse sind schlecht, in der sogenannten dritten Generation manchmal sogar schlechter.

    Kurzum, seit 1980 ist der Trend derselbe. Die Zahl der Ausländer, speziell der größten Gruppe, der Türken, ist überproportional gestiegen, ihre Arbeitslosigkeit, das dazugehörige Arbeitslosengeld und der Sozialhilfebezug auch.
    In Berlin bezogen 2004 rund 74.000 Bewohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit Sozialhilfe, das sind 27 Prozent. In Berlin Mitte stellten die Ausländer 42 Prozent der Sozialhilfeempfänger. In der BRD ist der Ausländeranteil an der Sozialhilfe seit 1965 von 3% auf 26% angestiegen, der der Deutschen nur von 1,4% auf 2,9%.

    Dazu kommen Kosten für Infrastruktur aller Art vom Kindergarten bis zum Gefängnis, manches zahlt der Bund, das meiste die Länder und Kommunen. Es sprengt das Blog, allem nachzugehen, aber welche Statistik man auch aufschlägt, man hat nie den Eindruck, das unter dem Strich für Deutschland etwas Positives herausgekommen ist, auch nicht durch Selbständige, was extra behandelt werden soll.

    Um aber nicht nur die Türken ins Visier zu nehmen, dies betrifft auch Libanesen oder andere kleinere Gruppen aus bestimmten Ländern. Aufgrund ihrer vielen Einwanderer fällt die Türkei eben stark ins Gewicht. Generell dürfte der Eindruck nicht täuschen, daß wir mit Gastarbeitern aus dem "Christenclub" wesentlich besser gefahren sind als mit anderen! Zweitens bleibt festzuhalten, daß das liberale Credo, daß mit Freizügigkeit auf allen Gebieten, inklusive Einwanderung, der Wirtschaft und uns allen am besten gedient sei, leider oft kurzfristig gedacht ist. Was deutschen Unternehmern 1965 extrem genützt haben mag, ist nun ein jahrzehntelanges Minusgeschäft. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Wirtschaft in diesem System die Rosinen gepickt hat und hinterher darf der Steuerbürger die Probleme lösen!

    (Quellen: Viele Zahlen aus Luft, "Multikulti", der wiederum andere Statistiken zitiert.)

    Quelle:
    http://kewil.myblog.de/kewil/art/60166544/






    Hier hat ein Tobias Heinz einen entsprechenden Text ins Netz:
    http://www.formelheinz.de/index.php/20090908274/Kultur/Wiederaufbau-in...


    >>> Kurzfassung <<<

    Immer öfter liest man, dass Gastarbeiter bzw. Ausländer am Wiederaufbau Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg oder am Wirtschaftswunder der Bundesrepublik beteiligt gewesen seien. Durch derartige Behauptungen soll zum einen eine Verantwortung der Deutschen für die freiwillig nach Deutschland gekommenen Immigranten begründet werden, zum anderen aber auch ein Anspruch auf Leistungen des deutschen Staates und der deutschen Sozialsysteme hergeleitet werden. Darüber hinaus sollen derartige Behauptungen dazu dienen, die Forderungen nach der Verpflichtung von Immigranten zur aktiven Mitwirkung beim Gelingen der Integration abzuwehren. Integration kann aber nur gelingen, wenn die Fakten bekannt und auch deutlich geworden ist, wer welchen Nutzen gezogen und welche Verantwortung trägt im Prozess der Immigration nach Deutschland.

    Hier ein kurzer Abriss von Daten und Fakten zu Wiederaufbau und Wirtschaftswunder sowie zur Anwerbung von Gastarbeitern und dem Beitrag von Ausländern. Es kann auf Basis der Fakten festgestellt werden, dass es keinen Beitrag von den Gastarbeitern (Gastarbeiter nach Definition der Anwerbeabkommen mit den Entsendeländern) gegeben hat. Ein historisches Faktum ist darüber hinaus, das die Anwerbeabkommen auf Betreiben der Entsendeländer geschlossen wurden - die Initiative zur Anwerbung von Gastarbeitern ging nicht von Deutschland aus. Anwerbung von Gastarbeitern fand von 1961 bis zum vom Bundestag beschlossenen totalen Anwerbestopp im Jahre 1973 für ca. 12 Jahre statt. Am Ende befanden sich noch ca. 2,5 - 3 Mio Gastarbeiter in Deutschland, von denen ein großer Teil bis Mitte der 70er Jahre in ihre Heimatländer zurückkehrte. Am Beispiel Türkei wird gezeigt, daß besonders Menschen aus sehr armen und wirtschaftlich und politisch sehr instabilen Ländern alles daran setzten, in Deutschland zu bleiben.

    >>> Fazit <<<

    Deutschland war bereits komplett nur und ausschließlich von Deutschen aufgebaut worden. Die Leistung der Trümmerfrauen und der Kriegsgeneration, die nicht nur Ost- und Westdeutschland wieder aufbaute, sondern auch die Vertriebenen integrierte, ist unbestreitbar.

    Das durch die Deutschen und die befreundeten Nationen USA, Großbritannien und Frankreich geschaffene Wirtschaftswunder ist die Grundlage des deutschen Wohlstandes. Die Anwerbung von Gastarbeitern war durch den Erfolg der Deutschen bedingt, nicht umgekehrt. Wer mithin behauptet, dass Gastarbeiter irgendeinen Beitrag zum Wiederaufbau oder zum Wirtschaftswunder in Deutschland geleistet hätten, liegt objektiv und angesichts der Zahlen und Fakten, völlig falsch.

    Nur für 12 Jahre (lässt man das eine Pilotabkommen mit Italien aus 1955 unberücksichtigt) wurden in Deutschland Gastarbeiter angeworben, der Beitrag der Gastarbeiter zur deutschen Volkswirtschaft ist insgesamt als gering einzustufen, einige Studien zeigen sogar, dass der Beitrag sogar schon während des Anwerbezeitraums negativ gewesen ist. Hauptsächlich genutzt hat die Gastarbeit den Heimatländern, die wie z. B. die Türkei, die durch die Transfers ihrer Staatsangehörigen ein zum Teil horrendes Aussenhandelsdefizit ausgleichen konnten und kurzfristig einigen deutschen Konzernen, die so ihre Profite kurzfristig maximierten, die durch die Ausländer sich ergebenden Lasten aber auf die deutsche Gesellschaft insgesamt abwältzen.

    Am Ende dieser zwölf Jahre, also bis zum totalen Anwerbestopp, blieben netto ca. 3 Millionen Ausländer in Deutschland.

    Seit dem totalen Anwerbestopp vom Oktober 1973 sind 36 Jahre vergangen. Heute leben mehr als 7,5 Millionen Ausländer in Deutschland, davon ca. 2 Millionen Türken. Unter den Türken, die in Deutschland leben, sind (Stand 2005) 25,5% arbeitslos – 40% sogar langzeitarbeitslos, 71% aller türkischen Arbeiter in Deutschland beispielsweise haben keinen Ausbildungsabschluss10. Unter den ca. 2 Millionen Türken gibt es (Stand 2006) nur ca. 61.300 Selbstständige und Unternehmer.

    Diesen Fakten bzgl. der 12 Jahre Gastarbeiteranwerbung stehen massive Kosten gegenüber. Seit 1982 wendet der deutsche Staat gigantische Summen speziell für die Integration von Einwanderern auf. Integration war bereits einer der Punkte im zehn Punkte Dringlichkeitsprogramm der ersten Regierung Kohl 1982, die für die Integration neun Jahre nach dem totalen Anwerbestopp bereits 250.000.000 DM bereitstellte. Der nationale Integrationsplan der Bundesregierung kostete in 2008 nach Auskunft der Integrationsbeauftragten 750.000.000 Euro.

    Der Versuch, aus den "Leistungen" der Gastarbeiter einen Anspruch gegenüber dem deutschen Staat zu begründen ist auf Basis der Fakten völlig abwegig. Vielmehr verfestigt sich der Eindruck, als wenn der Forderung von deutscher Seite, daß es für die massiven Investitionen und Anstrengungen bzgl. Integration und Sozialleistungen für Ausländer auch eine "Gegenleistung" von Seiten der Immigranten geben solle, dadurch begegnet wird, daß ein Anspruch auf diese Leistungen schon von Seiten der Immigranten bestünde. Dieser Anspruch sei bereits in der Vergangenheit durch Ausländer, Immigranten bzw. Gastarbeiter erworben worden, denn diese hätten Deutschland wiederaufgebaut und für das Wirtschaftswunder in Deutschland gesorgt.

    Auf Anfrage bei der Vizepräsidentin des deutschen Bundestages und ehemaligen Ministerin Gerda Hasselfeldt nach den Kosten, die die Bundesrepublik bisher für die 12 Jahre Gastarbeiteranwerbung bisher getragen hat und wann diese Ausgaben für die 12 Jahre Anwerbung abgeschlossen sein werden, gab es 2008 folgende Antwort11:

    „Ihre Frage nach den bisher erfolgten Gesamtausgaben des deutschen Staates für die Integration von Ausländern lässt sich pauschal nicht beantworten. [...] Über den "Nationalen Integrationsplan" (NIP) stellt die Bundesregierung jährlich rund 750 Mio. Euro für integrationsfördernde Maßnahmen zur Verfügung. [...] Meines Erachtens muss Integration für uns eine Daueraufgabe bleiben, die nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen sein kann. In Deutschland leben derzeit rund fünfzehn Millionen Menschen mit Migrationshintergrund - fast ein Fünftel der Bevölkerung. Es ist im gegenseitigen Interesse, durch Maßnahmen der Integrationsförderung ein gut funktionierendes Zusammenleben zu ermöglichen. Denn die Kosten der Nicht-Integration dürften bei weitem höher ausfallen als die Kosten der Integration, etwa in Bezug auf die Folgen erhöhter Kriminalität oder Arbeitslosigkeit.“

    Wir werden also bis Ultimo zahlen müssen, um nicht durch erhöhte Kriminalität als Folge der Ausländer in Deutschland, an Leib und Leben bedroht zu werden. Soweit also der Mythos, dass Gastarbeiter einen Beitrag zum Wiederaufbau Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg oder zum deutschen Wirtschaftswunder geleistet hätten.



    1http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland_1945_bis_1949

    2http://de.wikipedia.org/wiki/Marshallplan

    3Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ber%C3%BChmter_Pers%C3%B6nlichkeite...

    4http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftswachstum#Deutschland

    5http://de.wikipedia.org/wiki/Fremdarbeiter Nicht unter „Fremdarbeiter“ während der National-Sozialistischen Diktatur gezählt werden: Kriegsgefangene, Häftlinge in Lagern oder KZ's.

    6http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaft_der_T%C3%BCrkei

    7http://www.agenda21-treffpunkt.de/archiv/00/daten/zgl0014.htm

    8http://de.wikipedia.org/wiki/Gastarbeiter

    9Gerling, Vera: Soziale Dienste für zugewanderte Senioren/innen: Erfahrungen aus Deutschland, S. 78: „... das Ziel der türkischen Militärregierung war es, durch die befristete Emigration von „überschüssigen“ Arbeitskräften den Arbeitsmarkt in der Türkei zu entlasten, dringend benötigte Devisen ins Land zu holen und später durch das Know-How der qualifizierten Rückkehrer/innen die wirtschaftliche Modernisierung zu fördern.“

    10http://www.bpb.de/themen/373SRR,1,0,T%FCrkische_Minderheit_in_Deutschl...

    11http://www.abgeordnetenwatch.de/gerda_hasselfeldt-650-5558.html#questions
    Letzte Aktualisierung ( Friday, 16 July 2010 )


  2. #2

    AW: Immer wieder gerne gelesen

    Um die Quellenangabe plastischer hervorzuheben...

    Buchtip




    Titel - Abschied von Multikulti

    Wege aus der Integrationskrise



    Autor - Stefan Luft

    Resch-Verlag Gräfelfing 2. Auflage 2007 ISBN-10: 3-935197-46-2; ISBN-13: 978-3-935197-46-5

    http://www.stefanluft.de/Multikulti/multikulti.htm

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