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    Türkei mitverantwortlich für den Mord an Hrant Dink

    Besonders neu ist der zugrundeliegende Fall der Ermordung von Hrant Dink ja nicht, aber für's Archiv ist diese Meldung doch wichtig:

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    Türkei mitverantwortlich für den Mord an Hrant Dink

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei für den Mord des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink mitverantwortlich gemacht. Der türkische Staat habe das Leben des Journalisten nicht ausreichend geschützt, befand das Straßburger Gericht. Die Türkei wurde angewiesen, den Hinterbliebenen insgesamt 105.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

    Dink war im Januar 2007 auf offener Straße von einem Rechtsextremisten erschossen worden. Ein Jahr zuvor hatte ihn die türkische Justiz wegen "Beleidigung des Türkentums" verurteilt. Die türkischen Behörden hätten zumindest wissen müssen, dass Dink besonders gefährdet war, befanden die Richter. Es sei absehbar gewesen, dass ihm ein unmittelbar bevorstehender Angriff auf sein Leben drohe. Die Behörden hätten ihn darauf nicht ausreichend geschützt.


    Dink hatte ebenfalls wegen Menschenrechtsverletzung geklagt

    Gegen das Urteil können beide Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Geklagt hatte die Familie Dinks. Dink selbst hatte den EGMR kurz vor seinem Tod ebenfalls angerufen - wegen des Gerichtsverfahrens gegen ihn in der Türkei. Dink sah in dem Urteilsspruch mit der anschließenden sechsmonatigen Freiheitsstrafe seine Menschenrechte verletzt. Die Straßburger Richter hatten für ihre Urteilsfindung heute beide Verfahren miteinander verbunden.

    ***

    Straßburger Richter urteilen

    Gerechtigkeit für Dinks Familie?

    Die Schüsse fielen mitten in Istanbul: Im Januar 2007 wurde der türkisch-armenische Journalist Hrant Dink von einem Rechtsextremisten ermordet. Hat der türkische Staat das Leben des unbequemen Journalisten wider besseres Wissen nicht ausreichend geschützt? Das soll heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klären.

    Von Arndt Künnecke, ARD-Studio Istanbul

    Heute wird vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg das Urteil im Verfahren Hrant Dink gegen die Republik Türkei verkündet. Der im Januar 2007 in Istanbul auf offener Straße ermordete armenisch-türkische Schriftsteller hatte den EGMR vor seinem Tod wegen Verletzung seiner Menschenrechte gegen den türkischen Staat angerufen. Dabei ging es um ein Gerichtsverfahren, in dem er im Oktober 2005 nach Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches wegen "Verunglimpfung des Türkentums" von einem Istanbuler Gericht zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

    Nach seiner Ermordung reichten die Hinterbliebenen Dinks eine weitere Beschwerde beim EGMR gegen die Türkei ein. Ihr Vorwurf: Sie hätten das Leben des Journalisten nicht geschützt - obwohl die Sicherheitsbehörden von einem Mordkomplott gegen ihn wussten. Der EGMR hat beide Verfahren verbunden und wird nun sein abschließendes Urteil sprechen.


    Im Falle einer Verurteilung droht der Türkei die Zahlung einer Entschädigung an die Hinterbliebenen. Zudem müsste sie sicherstellen, dass eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in ähnlichen Fällen zukünftig vermieden wird.

    Vergleich mit Neonazi

    Das Verfahren vor dem EGMR hatte erst kürzlich in der Türkei erneut für Aufsehen gesorgt. Es war bekannt geworden, dass die türkische Regierung die Verurteilung Dinks wegen "Verunglimpfung des Türkentums" in einer Stellungnahme für das Straßburger Gericht gerechtfertigt und den Journalisten mit einem Neonazi verglichen hatte. So sei in Deutschland Anfang der 1980er-Jahre der bekannte Neonazi Michael Kühnen auch wegen einer Meinungsäußerung verurteilt worden, die laut Urteilsbegründung "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet" war.


    Als dieser Vergleich in der türkischen Bevölkerung für Empörung sorgte, versuchte der türkische Justizminister Sadullah Ergin, die Wogen zu glätten: "Der Staat konnte das Recht auf Leben [Dinks] nicht schützen. Wir werden uns um eine gütliche Einigung bemühen."


    Dink-Familie will Gerechtigkeit

    Dazu dürfte es jedoch nicht mehr kommen. Die Gegenseite gibt sich mit einer gütlichen Einigung nicht mehr zufrieden. Deren Konsequenz wäre nämlich, dass das komplette Beschwerdeverfahren aus den Gerichtsregistern gestrichen werden würde. Die Türkei käme so um eine zu erwartende Verurteilung herum. "Das einzige, was die Dink-Familie will, ist Gerechtigkeit", sagt Kezban Hatemi, eine der Dink-Familie nahestehende Anwältin. "Die Angehörigen wollen hören, dass der Staat einsieht, dass Hrants Worte im Rahmen der Meinungsfreiheit geäußert wurden und nicht unter Artikel 301 fallen."
    In welcher Weise der EGMR dem ermordeten Hrant Dink und seiner Familie Gerechtigkeit zuteil werden lässt, wird das heutige Urteil zeigen. In jedem Fall hat die Türkei in diesem Prozess eine große Chance vertan. Hätte sie ihre Versäumnisse eingeräumt und so ihren Frieden mit der Dink-Familie geschlossen, hätte sie glaubhaft signalisiert, dass sie für die Einhaltung und den Schutz von Menschenrechten im eigenen Lande eintritt.

    ***

    Wikipedia: Hrant Dink

  2. #2
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    AW: Türkei mitverantwortlich für den Mord an Hrant Dink

    Die Türkei ist ein Vielvölkerstaat und die Angstmacherei vor den bösen Christen identitätsstiftend. Das ist von staatlicher Seite so gewollt und wird so propagiert. In den Schulbüchern findet man böse Propaganda gegen die Griechen und die Armenier. Wen wundert es da, dass sich ein paar nationalistische Extremisten finden, die die Hasstiraden in Taten umsetzen und zu Mördern werden. Der Mörder Hrant Dinks ist bis heute nicht vor Gericht gestellt worden und ist in weiten Teilen der Bevölkerung ein Volksheld.

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