Dank Personenfreizügigkeit

blick.ch: Illegale Prostituierte dürfen in die Schweiz reisen


BERN - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von zwei Frauen aus Bulgarien und Rumänien gutgeheissen. Illegale Prostituierte aus Osteuropa dürfen nicht mit einer Einreisesperre belegt werden.

Die Schwyzer Kantonspolizei hatte im Oktober 2008 in einem Saunaklub zwei Prostituierte aus Bulgarien und Rumänien angehalten, die über keine gültige Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung verfügten.

Die zwei Damen wurden dafür mit je 500 Franken gebüsst. Darüber hinaus verhängte das Bundesamt für Migration (BFM) gegen die beiden Frauen ein zweijähriges Einreiseverbot.


Bestrafung nicht rechtmässig


Da die EU-Mitglieder Rumänien und Bulgarien auf den 1. Juni 2009 in das Freizügigkeitsabkommen (FZA) einbezogen worden sind, musste das Bundesverwaltungsgericht die gegen das Urteil erhobenen Beschwerden der beiden Frauen gutheissen.

Ausnahmen vom freien Personenverkehr dürften gemäss dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nur sehr restriktiv gemacht werden. Vorausgesetzt sei eine tatsächliche und schwere Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft. Dass sei bei der Prostitution nicht der Fall.

Der Umstand, dass ein FZA-Ausländer die Aufenthaltserlaubnis nicht einhole, rechtfertige ebenfalls keine Einreisesperre. Die Urteile können noch beim Bundesgericht angefochten werden. (pb/SDA)

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* Wikipedia: Schweizerdeutsch - Wortschatz:

Puff – «Unordnung» (aber auch «Bordell»)