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    In Wil gibt es mit dem Kopftuch kein Kreuz mehr - a-z.ch

    In Wil gibt es mit dem Kopftuch kein Kreuz mehr

    a-z.ch



    In Bad Ragaz beschäftigt eine moslemische Schülerin die Schulaufsichtsbehörde, weil sie im Unterricht ihr Kopftuch tragen will. Es droht gar der Gang vors Bundesgericht. In Wil dagegen hat man sich längst gütlich geeinigt.

    Enisa ist Schülerin an der Bad Ragazer Oberstufe. Seit einem Morgen im Mai zieht die 15jährige ihr Kopftuch, Hijab genannt, nicht mehr aus. Ihr Fall beschäftigt die Behörden. Enisa sei, so sagt der Rektor der Schule, hochintelligent und keineswegs eine Fanatikerin: «Das Kopftuch zu tragen ist für sie Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung.»


    Kopftuch vors Bundesgericht?

    Im Herbst dieses Jahres wird die Schulaufsicht entscheiden, wie sie handeln will. Der Berater von Enisas Familie ist Oscar Bergamin, ein Konvertit und Mitglied des Islamischen Zentralrats Schweiz. Bergamin will den Fall wenn nötig bis vor Bundesgericht ziehen.

    Die Schule in Bad Ragaz ist dafür bekannt, das Kopftuchverbot relativ rigide zu behandeln.

    Anders Wil: «Moslemische Schülerinnen dürfen an unserer Schule das Kopftuch tragen. Bedingung ist, dass sie die Hauptpflichten erfüllen, namentlich das Beten», sagt Marlis Angehrn, Stadträtin in Wil und Vorsteherin des Departements Bildung und Sport.


    Ausnahmeregelung in Wil

    Auch Wil ist eine jener Gemeinde, die das Kopftuchverbot kennen. Sie ist jedoch in Ausnahmefällen bereit, fünf gerade zu lassen. Angehrn sagt: «Es gibt Dinge, die sind nicht verhandelbar.» Wer sich in der Schweiz aufhalte, müsse anerkennen, dass hier nicht die Tora der Juden, die Bibel der Christen oder der Koran des Islam massgebend sei. «Vorrang hat die Bundesverfassung», sagt Angehrn. «Und die in der Verfassung festgeschriebene Grundrechte. «Wir setzen auf Toleranz und Respekt. Aber Respekt hört dort auf, wo Zugewanderte über Regeln verhandeln wollen, die bei uns als nicht verhandelbar gelten. Und weiter: Den Schutz der Religionsfreiheit verdient, wer ein religiöses Motiv glaubhaft machen kann. Aber nicht, wer unter dem Deckmantel der Religion versucht, patriarchalische Traditionen zu pflegen.»


    Gebetsecke im Gruppenraum

    Will ein Mädchen ein Kopftuch tragen, fragt die Schule deshalb nach, wie es um die Einhaltung der Hauptpflichten des Korans steht. Betet das Mädchen, darf es das Kopftuch tragen. Keine Chance hat, wer im Unterricht unter Verweis auf den Koran das Kopftuch tragen will, aber nicht bereit ist, die Hauptpflicht des Betens zu erfüllen. Diese Regelung kennt Wil seit acht Jahren. Für das Beten stellt die Schule einen Gruppenraum zur Verfügung. (cls)

    ***

    und weitere >>>

  2. #2
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    AW: In Wil gibt es mit dem Kopftuch kein Kreuz mehr - a-z.ch

    Soll sie ihr Kopftuch tragen aber bitte in Teheran oder Riad
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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