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  1. #1

    Kenia - Verbot muslimischer Gerichtshöfe durch neue Verfassung?

    Heute wird über die neue kenianische Verfassung abgestimmt.

    Das ist nur ein Themen unter mehreren mit denen sich die neue kenianische Verfassung befaßt. Zumindest erscheint es in dem FAZ-Artikel eher als kleiner Nebenschauplatz. Auch wurden die Unruhen erwähnt, von muslimischer Beteiligung erfährt man jedoch nichts.

    ...

    Den Kirchen geht es bei ihrem Widerstand um den Passus in der neuen Verfassung, der Abtreibung aus medizinischen Gründen erlaubt, und um ein Verbot der „Kadhis“ genannten muslimischen Gerichtshöfe, die bei Familienstreitigkeiten Recht sprechen dürfen.

    ...
    http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A...~Scontent.html

    Beschränken sich Kadhis wirklich nur auf Familienstreitigkeiten?



    Die muslimischen Kadhi-Gerichte waren bereits in der alten Verfassung integriert. Die Gerichte werden weiterhin erlaubt sein, wenn es darum geht, Angelegenheiten des Familienrechts zu regeln. Die Referendumsgegner argumentieren, dass diese Gerichte das Gebot der Rechtsgleichheit aller Kenianer verletzten würden. Ähnlich wie dies auch in der Schweiz bekannt ist, versuchen die Gegner auch in Kenia gegen den Islam(ismus) zu argumentieren. Der Widerstand gegen diese beiden Artikel ist gross genug, um die Annahme der gesamten Verfassung ernsthaft zu gefährden. Gerade die Mittelklasse spricht auf die Argumente der Kirche an und bewegt sich in Richtung „Nein“. Ein Argument des Kirchenflugblattes lautet folgendermassen: “If you had a soda with a small amount of poison, would you drink it?”
    http://polithink.ch/2010/07/29/geht-...ritt-vorwarts/

  2. #2

    AW: Kenia - Verbot muslimischer Gerichtshöfe durch neue Verfassung?

    Webseite der multikulti-freundlichen Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

    Daneben ist wie auch bisher in Art. 66 der
    geltenden Verfassung die Existenz der Kad-
    his’ Courts in die verfassungsrechtlich abge-
    sichert. In der öffentlichen Debatte ist das
    Thema Kadhis’ Courts neben den Bestim-
    mungen zur Abtreibung einer der am meis-
    ten diskutierten Streitpunkte geworden.
    Die Debatte um die Kadhis’ Courts
    Die Existenz, Tradition und Jurisdiktion von
    Kadhis’ Courts ist auf historische Hinter-
    gründe zurückzuführen. Im Jahr 1895 ga-
    rantierten die britischen Kolonialmächte
    dem Sultan von Sansibar, der den keniani-
    schen Küstenstreifen kontrollierte, im Ge-
    genzug dafür, dass er den Briten den Küs-
    tenstreifen als Protektorat überließ, die
    Etablierung eines Justizsystems, das die Ju-
    risdiktion der Kadhis’ Courts zuließ.7 Später
    haben die Kadhis’ Courts dann Eingang in
    die Lancaster-Verfassung gefunden.
    Kadhis’ Courts sind in der Praxis nur in Ein-
    zelfällen befugt, Entscheidungen zu treffen.
    Sie sind Einrichtungen, an die sich aus-
    schließlich Muslime unter beiderseitigem
    Einverständnis, eine Streitigkeit vor dem
    Kadhi’ Court behandeln zu lassen, richten
    können. Aber auch in ihrer Entscheidungs-
    kompetenz sind die Kadhis’ Courts limitiert:
    Lediglich in drei Bereichen, die der Ordnung
    des persönlichen Lebensumfelds zuzuordnen
    sind – nämlich Ehe, Scheidung und Erbfra-
    gen – sind sie entscheidungsbefugt.

    Umso überraschender ist der Aufruhr, den
    die Festschreibung der Kadhis’ Courts in der
    neuen kenianischen Verfassung ausgelöst
    hat, da es sich nicht um die Erschaffung ei-
    nes nicht gekannten Rechtsprechungskör-
    pers handelt, sondern um ein historisch ge-
    wachsenes Institut der Rechtspflege in ganz
    dezidierten Einzelfällen, die persönlicher Na-
    tur sind. Einen Vorbehalt, den man aus ver-
    fassungsrechtlicher Betrachtung gegen
    Kadhis’ Courts hegen könnte, wäre die ge-
    setzliche Zulassung einer Sondergerichts-
    barkeit: Die Tradition und die eingeschränk-
    te Prüfungskompetenz von Kadhis’ Courts
    zeigt jedoch, dass sie nicht als Ausnahme-
    gerichte zu verstehen sind, sondern eher als
    Art der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
    Vor diesem Hintergrund war die verfas-
    sungsrechtliche Absicherung der Kadhis’
    Courts notwendig, um die Existenz dieser
    Art der Gerichtsbarkeit selbst verfassungs-
    gemäß zu machen.
    http://webcache.googleusercontent.co...ient=firefox-a

    Wenn de Entscheidung über muslimische Kadhis in Deutschland ansteht, wird die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. das demnach vermutlich hier genauso gutheißen.

  3. #3

    AW: Kenia - Verbot muslimischer Gerichtshöfe durch neue Verfassung?

    Das Komitee empfahl die Streitfragen des letzten Verfassungsentwurfs („Boma-„ bzw. „Wako-draft“) je nach Bedeutung auf drei unterschiedlichen Wegen zu lösen. Die erste Kategorie wie Fragen nach der Stellung des Präsidenten (etwa im Verhältnis zum Minister-Präsidenten), ein- oder Zwei-Kammer-Legislative oder die Provinzverwaltung könnte vom Parlament gelöst werden. In der zweiten Kategorie seinen weitere Konsultationen und öffentliche Diskussionen zu führen, etwa in Fragen der islamischen Gerichtsbarkeit (Kadhi courts). Die dritte Kategorie umfasst Themen, die das land zur Spaltung geführt hatten und diesmal gar keinen Eingang in die Verfassung finden sollten, wie die Fragen der Abtreibung oder der Homosexualität. Um in all diesen Fragen eine wirkliche Einigung zu erreichen, empfahl das Komitee, ein erhöhtes Quorum von etwa 2/3 Zustimmung anzusetzen. Bei Fragen, in denen trotz aller Diskussion zuvor keine Einigung erreicht werden würde, sollte eine gesonderte Abstimmung durch das Volk im Referendum erfolgen. [11]
    http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_Kenias

  4. #4

    AW: Kenia - Verbot muslimischer Gerichtshöfe durch neue Verfassung?

    Meldung vom 26.Mai 2010
    Kadhis courts declared illegal in Kenya
    http://www.capitalfm.co.ke/news/Keny...enya-8571.html

    Auffallend. Auf kenianischen Nachrichtenseiten spricht man sich klar GEGEN die kadhis aus, empfindet sie als diskriminierend gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen, europäische Nachrichtenseiten gehen damit wesentlich beschwichtigender um, tun so als beträfe das ja nur die Muslime unter sich O'Ton : Familienangelegenheiten.

  5. #5

    AW: Kenia - Verbot muslimischer Gerichtshöfe durch neue Verfassung?

    Die Kadhis sind nicht etwa nur an der Ostküste Kenias, sondern im ganzen Land zu finden!

    In their argument, the Muslims say the kadhis courts, which are spread all over the country, provide an essential dispute resolution mechanism, but as a result of the ruling, a vacuum has been or is likely to be created leading to negative consequences.
    http://english.alshahid.net/archives/7421

  6. #6

    AW: Kenia - Verbot muslimischer Gerichtshöfe durch neue Verfassung?

    [PDF]
    Islamisches Recht und sozialer Wandel: Die Kadhi-Gerichte von ...
    Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
    von E Stockreiter - Ähnliche Artikel
    Die Institutionen, an denen islamisches Recht in Kenya und Zanzibar heute ausgeübt wird. 15. , sind die sogenannten Kadhi-Gerichte. Die Autorinnen und ...
    http://www.univie.ac.at/ecco/stichpr...tockreiter.pdf
    http://www.google.de/search?q=kenia+...ient=firefox-a

    -> 27seitige informative Ausführung
    Stichproben. Wiener Zeitschrift für kritische Afrikastudien 3/2002, Jg.2
    Islamisches Recht und sozialer Wandel:
    Die Kadhi-Gerichte

    von Malindi, Kenya, und Zanzibar, Tanzania12
    Elke Stockreiter

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