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Hits: 2579 | 30.07.2010, 15:56 #1Registriert
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Menschenrechtlerin: Verbot der Gesichtsverschleierung wäre Verbot der Teilnahme am öffentlichen Leben
Schleierverbot in Bosnien
diestandard.at: Nikab-Trägerin "bedrohte" Abgeordnete
"Unser Nikab, unsere Entscheidung, unser Recht" steht auf den Schildern der Demonstrantinnen, die sich am Montag in Sarajevo gegen das geplante Verschleierungsgesetz versammelt haben.
Parlament verschob Debatte und Abstimmung zum Gesetzesentwurf wegen Anwesenheit einer verschleierten Zuhörerin
Sarajevo - Das bosnische Parlament hat am Mittwoch die Abstimmung über das Schleierverbot in der Öffentlichkeit auf 1. September verschoben, nachdem eine Frau im Nikab als Zuhörerin bei der Debatte erschienen ist.
Die Frau gab sich als Nadja Dizdarevic zu erkennen, die Menschenrechtlerin, die im Vorfeld der Abstimmung die Frauenproteste gegen das geplante Verbot organisiert hat. Sie ist mit einem algerisch-bosnischen Staatsbürger verheiratet, der bis 2008 in Guantanamo gefangen gehalten wurde. Das Verbot der Gesichtsverschleierung würde ein Verbot der Teilnahme am öffentlichen Leben bedeuten, meinte Dizdarevic im Rahmen der Protestaktion im Vorfeld lokalen Medien gegenüber.
Die serbischen Abgeordneten fühlten sich durch die Gegenwart der Frau "bedroht", da sie ihrer Ansicht nach ihre "Identität verstecke". Deshalb wurde die Debatte verschoben.
"Ich bin überrascht, enttäuscht und verletzt, dass meine Anwesenheit ein Problem dargestellt hat", sagte Dizdarevic, die nach der Verschiebung der Schleier-Debatte aufgefordert wurde, das Parlament zu verlassen.
Bis zu sieben Tage Haft
Laut dem Gesetzesentwurf soll in Bosnien-Herzegowina Bekleidung untersagt werden, welche die "Identifikation von Personen" an öffentlichen Orten unmöglich macht. Für Verstöße gegen das Gesetz sind Geldstrafen in Höhe von 50 Euro bzw. ein bis sieben Tage Haft vorgesehen.
Der Gesetzesentwurf ist offenbar gegen jene muslimische Frauen gerichtet, die sich seit dem Bosnien-Krieg in den 90er-Jahren zur Gesichtsverschleierung entschlossen haben. Das ehemalige Jugoslawien hatte sie im Jahr 1950 gesetzlich untersagt.
Im parlamentarischen Menschenrechtsausschuss hat der Gesetzesentwurf auf Antrag der Partei des bosnisch-serbischen Premiers Milorad Dodik nicht die notwendige Unterstützung erhalten.
Nur eine Handvoll Musliminnen in Bosnien tragen Burka oder Nikab. (Reuters/red)
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30.07.2010, 17:58 #2
AW: Menschenrechtlerin: Verbot der Gesichtsverschleierung wäre Verbot der Teilnahme am öffentlichen Leben
Nur um sicherzustellen, dass ich die Frau Dizdarevic richtig verstehe:
"Das Verbot der Gesichtsverschleierung würde ein Verbot der Teilnahme am öffentlichen Leben bedeuten"
Wie ist das zu verstehen? An welchem öffnetlichen Leben wird mit dem Gesischtsschleier teilgenommen? Wird der 'Freigang', der nur mittels Gesischtsschleier vom Herrn und Gebieter geduldet wird bereits als Teilname am öffentlichen Leben empfunden? Wird der persönlichen Sklavin/Gebährmaschine der 'Freigang' verwehrt, wenn sie keinen Gesichtsschleier tragen darf, was einem Ausschluss aus dem 'öffentlichen Leben' - bzw. der als solchen verstandenen, puren Anwesenheit im öffentlichen Raum - bedeuten würde?
Für Wikipedia arbeiten, als ÜbersetzerInWas ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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AW: Menschenrechtlerin: Verbot der Gesichtsverschleierung wäre Verbot der Teilnahme am öffentlichen Leben
Und diese Muslimas glauben auch noch, die besseren Frauen zu sein, weil sie "rein" sind nach ihrem Glauben. Eine Frau, die sich nur zu ihrem Mann bekennt und verschleiert, um von keinem anderen Mann gesehen zu werden, dünkt sich als sauber gegenüber unseren "Huren". So denken die wirklich! Man sollte alle verschleiert rumlaufenden Muslimas in eine Art Zwangsaufklärung bringen, damit sie begreifen, dass eine Faru mehr ist, als ein williges Werkzeug ihres Mannes oder der Familie. Aber warscheinlich begreifen die das sowieso nicht, weil sie zum größten Teil Analphabeten sind und nicht gelernt haben, ihren Denkapparat einzuschalten. Ist ja auch bequemer, den Gemahl für sich denken zu lassen. Kochen, Kinder erziehen, eine Nummer schieben, wenn es dem Herrn danach ist und schon hat sie ihre Ruhe. Klar, so kann man auch leben. Aber ob das der Sinn des Lebens ist? Das werden die Musels wohl nie erfahren, weil sie sich darüber keinen Kopf machen, sofern sie einen haben.
Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.
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31.07.2010, 09:16 #4
AW: Menschenrechtlerin: Verbot der Gesichtsverschleierung wäre Verbot der Teilnahme am öffentlichen Leben
Wenn sich eine Frau derart dem Islam verpflichtet fühlt, dann sollte sie auch alle Regeln und Gebote des Islams leben und das kann sie nur in Saudi-Arabien oder Iran
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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31.07.2010, 18:36 #5
AW: Menschenrechtlerin: Verbot der Gesichtsverschleierung wäre Verbot der Teilnahme am öffentlichen Leben
Menschenrechtlerin: Verbot der Gesichtsverschleierung wäre Verbot der Teilnahme am öffentlichen Leben
Diese Logik muß man erst einmal nachvollziehen. Für mich ist jede verschleierte Frau ein Beleidigung. Ein schwere Einmischung in meine Kultur und ein schwerer Verstoß gegen Sitte und Moral. Verschleierung sollte mit Ausweisung bestraft werden.
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