Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 3 von 3 ErsteErste 123
Ergebnis 21 bis 23 von 23
  1. #21
    Registriert seit
    04.03.2009
    Beiträge
    3.378

    Up: Kuschel- / Tendenzjustiz-Ticker

    Dafür sollte der GC-Physio 24`000 Fr Busse zahlen

    BLICK:«Ich habe zwei Autodiebe verprügelt»

    Von Antonia Sell | Aktualisiert um 23:48 | 28.09.2010

    Harun Gülen (25) aus Schönenwerd SO steht im Zürcher Urania-Parkhaus. Er zeigt BLICK die Stelle, wo er am 23. August 2009 zwei Diebe stellte, die den brandneuen Mercedes E-Klasse seines Kollegen gestohlen hatten.

    «Wir kamen gegen 2.30 Uhr aus dem Saint Germain Club. Aber im Parkhaus konnten wir das Auto nicht finden», erzählt der Physiotherapeut, der für die Grasshoppers arbeitet.

    45 Minuten suchen die zwei Männer nach dem Luxus-Auto. Plötzlich hören sie ein lautes Brummen, ein Mercedes biegt um die Ecke. «Es war unserer. Wir haben ihn natürlich sofort angehalten.» Doch die Reaktion der jungen Diebe fällt anders aus, als erwartet. «Rotzfrech waren sie. Der Fahrer ist ausgestiegen und meinte nur: ‹Ist das etwa euer Auto?› Dann hat er gesagt, wir sollen doch froh sein, dass wir es wieder hätten und keinen Stress machen

    Neben dem mehrfach vorbestraften Fitim M.* (heute 20) aus Serbien-Montenegro sitzt der Schweizer Steven R.* (21) im geklauten Auto. Auch er ist vorbestraft. Im Internet geben beide Rasen als Hobby an.

    Auf die Frage, was sie mit dem Mercedes gemacht hätten, antwortet Fitim lapidar: «Er ist so schön und schnell, das mussten wir einfach ausprobieren.»

    Eine knappe Stunde sind sie mit dem 400-PS-Wagen durch die Stadt gefahren. «Alle Felgen waren zerkratzt», sagt Gülen. Als er sein Handy rausholt, um die Polizei zu verständigen, wollen die Diebe abhauen. «Ich hab dann Steven am Pulli gepackt. Das sind Kriminelle, die kann man doch nicht einfach laufen lassen.» Steven wehrt sich, versucht Gülen mit voller Wucht den Ellenbogen in den Körper zu rammen. Dann geht auch noch Fitim auf ihn los.

    Gülen wehrt sich und schlägt zurück. Mit dem Resultat, dass Fitims Kiefer und Stevens Nase brechen. Dann hauen die Diebe ab. Gülen und sein Kollege warten auf die Polizei.


    Gestern stand Harun Gülen vor dem Zürcher Bezirksgericht. «Ich sollte 24 000 Franken Strafe zahlen, weil ich mich gegen Diebe verteidigt habe», sagt er fassungslos. Doch die Richter entscheiden zu seinen Gunsten. Die Klage wegen mehrfacher Körperverletzung wird fallen gelassen. Und die zwei Autodiebe kommen laut Gülens Anwalt mit «geringen Bussen» davon.

    * Namen der Redaktion bekannt

    Umfrage

    Hat die Justiz mit dem Verfahren gegen den Autofahrer übertrieben?

    Ja, war doch klar, dass er freigesprochen wird.

    Nein, so ist das Gesetz.

    Reine Arbeitsbeschaffung!

    abstimmen

  2. #22
    Registriert seit
    04.03.2009
    Beiträge
    3.378

    AW: Kuschel- / Tendenzjustiz-Ticker

    Opferanwalt Lukas Breunig über den kosovarischen Schläger:

    BLICK.CH: «Er muss vorerst nicht hinter Gitter!»

    BADEN AG - Das Jugendgericht Aarau statuierte ein Exempel. Schluss mit Kuscheljustiz! Einen Kosovaren (16), der 2009 einem Schweizer (19) ein Skateboard über den Schädel zog, verurteilte es zu zwei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe – doppelt so lange wie vom Jugendstaatsanwalt gefordert. Dennoch muss der Schläger vorerst nicht ins Gefängnis. Blick.ch sprach mit dem Anwalt des Opfers, Lukas Breunig (29).

    Interview: Natascha Eichholz

    Blick.ch: Herr Breunig, sind Ihr Mandant und Sie zufrieden mit dem Urteil?

    Lukas Breunig: Das sind wir. Mein Mandant hat auch 8000 von 15000 Franken Genugtuung erhalten. Das Gericht hat mit seiner Entscheidung ein Zeichen gesetzt und das Strafmass angemessen ausgeschöpft.

    «Angemessen ausgeschöpft» heisst aber auch, Gerichtspräsident Thomas Müller und die beiden Jugendrichter hätten noch härter gegen den Kosovaren urteilen können?

    Für eine schwere Körperverletzung kann man theoretisch eine Haft von bis zu vier Jahren ansetzen.

    Also doch Kuscheljustiz!

    Nein, vier Jahre gibts eher bei extremen Delikten wie Mord.

    Wenn man jemandem mit voller Wucht ein Rollbrett über den Kopf schlägt, ist das nicht lebensbedrohlich?
    Aus unserer Sicht schon. Doch darüber war man sich nicht einig. Die Ärzte sagten zwar, es sei nur eine Sache von Millimetern gewesen. Hätte der Täter etwas höher getroffen, hätte mein Mandant sterben können. Doch so wie sich die Verletzung meines Mandanten zeigte, bestand gemäss der Ärzte keine Lebensgefahr. Dieser Ansicht schloss sich der Jugendanwalt an und forderte aus diesem Grund nur mindestens ein Jahr bedingt.

    Davon liess sich das Gericht nicht beeindrucken.

    Korrekt. Die Richter befanden, dass bei einem Schädelbruch per se Lebensgefahr besteht und verurteilte den Kosovaren daher wegen einer vollendeten schweren Körperverletzung.

    Zwei Jahre muss er hinter Gitter.

    Das ist noch nicht der Fall! Das Jugendstrafrecht stellt den Täter in den Vordergrund. Dessen mögliche Re-Integration ist dem Gesetzgeber wichtig. Daher verbleibt der Verurteilte in dem Heim, in dem er derzeit für eine Erziehungs-Massnahme untergebracht ist. Für den Täter ändert sich vorerst nichts.

    Er hat also weiterhin Ausgang und kann bei den Junioren des FC Suhr spielen?

    Davon gehe ich aus. Er wird sich bessern und an die Hausordnung halten müssen. Zusätzlich darf er der Heimleitung keine Probleme bereiten. Wenn die Heim-Massnahme zum Erfolg führt, muss er nicht ins Gefängnis.

    Bislang kam es gemäss «Aargauer Zeitung» in mehreren Heimen, in denen der Kosovare untergebracht war, jedoch immer zu Reibereien. Wieso sollte es dieses Mal anders sein?

    Wenn sich der Jugendliche in diesem Heim genauso schlecht verhält wie in anderen Heimen, muss er wohl bald in die Jugendstrafanstalt.

    Ist das Gesetz dennoch zu lasch?

    Das Gesetz sieht tatsächlich vor, dass auch jemand, der derartig zuschlägt, nicht direkt hinter Gitter kommt. Stattdessen will ihm der Gesetzgeber noch einmal eine Chance geben. In diesem Fall ist es wirklich die allerletzte Chance.

    Wie geht es Ihrem Mandanten jetzt?

    Nur weil er dem Täter keine Zigarette geben wollte, wurde er aufs Heftigste verprügelt. Mehrmals musste er nach dem Schädelbruch operiert werden. Heute geht es ihm grundsätzlich gut. Er hat aber immer noch Platten im Kopf, deren langfristige Auswirkungen auf seine Gesundheit nicht bekannt sind.

    Hat sich der Täter bei Ihrem Mandanten entschuldigt?

    Als «Letztes Wort» im Prozess hat sich der Kosovare bei meinem Mandanten entschuldigt. Inwieweit diese Entschuldigung wirklich von Herzen kam, kann ich nicht beurteilen.

  3. #23
    Registriert seit
    04.03.2009
    Beiträge
    3.378

    AW: Kuschel- / Tendenzjustiz-Ticker

    Tot-Raser von Schönenwerd

    BLICK.CH: Vedran B. und Cemal A. aus U-Haft entlassen

    SCHÖNENWERD SO - Das Haftgericht des Kantons Solothurn hat die Sicherheits-Haft für die Tot-Raser von Schönenwerd abgelehnt. Beide sind wieder auf freiem Fuss.

    Cemal A.* und Vedran B.* wurden während des laufenden Raser-Prozess wieder festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie erneut die Verkehrsregeln schwer verletzt haben. Die beiden 20-jährigen Angeklagten sollten deshalb in Sicherheitshaft bleiben.

    Der Antrag der Staatsanwaltschaft wurde nun gegen Vedran B. abgelehnt, meldet sein Verteidiger Markus Weber. «Das Haftgericht des Kantons Solothurn hat diesen Antrag soeben abgewiesen und entschieden, dass Herr Vedran B. heute aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist», teilt er in einem Communiqué mit. Sein Mandant weise zurück, dass er Ende August trotz Entzug des Autobillets wieder mit einem Auto gefahren sei.

    Aber auch Cemal A. ist wieder auf freiem Fuss. «Ja, es stimmt: Cemal A. und Vedran B. kommen im Laufe des Tages frei», sagt Barbara Steiner, leitende Haftrichterin des Haftgerichts Solothurn. «Der Haftgrund der Fortsetzungsgefahr erachten wir als nicht mehr gegeben an. Die drei weiteren jungen Männer, die im selben Zusammenhang festgenommen wurden, sind bereits frei.»


    Urteil für nächste Woche erwartet

    Das Urteil im Schönenwerd-Prozess wird für kommende Woche erwartet: Das Amtsgericht Olten-Gösgen soll am Mittwoch die Urteile gegen Nekti T., Vedran B., Cemal A. eröffnen.

    Für den Hauptangeklagten Nekti T.* werden wegen vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Für die beiden 20-Jährigen Cemal A. und Vedran B. verlangt die Staatsanwaltschaft ebenfalls wegen vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von je sieben Jahren.

    * Name der Redaktion bekannt


    Der Fall

    Vor zwei Jahren waren die jungen Männer griechischer, türkischer und kroatischer Herkunft in einen tödlichen Unfall verwickelt. Sie lieferten sich in der Nacht auf den 8. November 2008 ein Raserrennen. Dabei knallte Nekti T. in Schönenwerd SO in einen korrekt entgegenkommenden roten VW Golf. Durch die Wucht des Aufpralls starb die damals 21-jährige Lorena W.* auf der Rückbank des Golfs.

    Vedran B. raste damals mit seinem gelben Fiat Punto mit, Cemal A. in einem schwarzen Golf, zusammen mit einem Beifahrer. Letzterer fuhr am Donnerstag den Sport-Boliden Mercedes E63 AMG – eine Art kleiner Fahrertausch unter Rasern also. Er steht im aktuellen Schönenwerd-Prozess im Gegensatz zu Cemal A. nicht vor Gericht.

    Ihre Anklage lautet auf «vorsätzliche eventuell fahrlässige Tötung, vorsätzliche eventuell fahrlässige schwere und einfache Körperverletzung und grobe Verletzung der Verkehrsregeln». In «groben Zügen» hätten sie die Konsequenzen ihres Verhaltens vorhersehen müssen, heisst es in der Anklage.

Seite 3 von 3 ErsteErste 123

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 10.04.2015, 13:42
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 17.09.2014, 11:42
  3. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14.12.2011, 14:50
  4. Video Fremdproduktion Kuschel-Justiz in Deutschland
    Von open-speech im Forum Presseschau
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.10.2010, 16:30

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •