Die Südostschweiz berichtet: [...]


Die Ausschaffungsinitiative ist gültig. Das hat der Nationalrat gestern entschieden. Die Initiative lehnt er ab, stellt ihr aber einen direkten Gegenvorschlag gegenüber. Auf den direkten Gegenvorschlag ist der Nationalrat nach mehrstündiger Debatte mit 97 zu 84 Stimmen eingetreten. Er folgt damit dem Ständerat, der in der Frühlingssession beschlossen hatte, der SVP-Initiative an der Urne einen Gegenvorschlag auf Verfassungsebene gegenüberzustellen. Dieser lehnt sich zwar an das Volksbegehren an, indem er die Ausschaffung krimineller Ausländer vorschreibt.

Insgesamt fällt die Variante aber differenzierter aus und umschifft Konflikte mit dem Völkerrecht – sie verlangt sogar explizit die Einhaltung der Grundsätze von Bundesverfassung und Völkerrecht. Vor allem aber macht sie den Entzug des Aufenthaltsrechts vom Strafmass und damit vom Verschulden und nicht von der Begehung bestimmter Delikte abhängig. (sda)