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  1. #1
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    Nicht-Mohammedaner von den Behörden verraten, verkauft und im Stich gelassen? Strafvereitelung im Amt?

    Im führenden politischen Blog schrieb kewil:
    Neuerdings fahndet bei uns aber nicht mehr die Polizei, wenn islamische Verbrecher aus Nordafrika Unschuldige vor die U-Bahn werfen, sondern das muß BILD übernehmen.
    Wäre doch schlimm, wenn die Bevölkerung sähe, was für Dreckspack hier rumläuft. Lieber verzichtet die Polizei auf Fahndungsfotos von Ausländern als das Gesockse zu finden!
    Kürzlich schrieb die österreichische Krone, dass die Polizei eine Täterbeschreibung einen Monat nach der Tat veröffentlichte:

    'Dunkler Teint' - zuviel Sonnenstudio bei 'irrem Messerstecher'?

    Wie kann das sein, dass die Polizei nicht umgehend Bilder von Gewalttätern und Täterbeschreibungen veröffentlicht?

    Warum müssen Zeitungen wie BILD und alternative Medien wie Weblogs und Foren darauf hinweisen?

    Wikipedia: Strafvereitelung
    Die Strafvereitelung (vom englischen obstruction of justice auch oft fälschlich als Behinderung der Justiz bezeichnet) ist nach deutschem Strafrecht, wie auch die Begünstigung, die Hehlerei und die Geldwäsche, ein Anschlussdelikt. Sie ist geregelt in § 258 StGB. Strafbar ist danach die absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung des Täters oder eines Teilnehmers einer rechtswidrigen Tat. Dabei werden sowohl die Vereitelung der Strafverfolgung als auch die Vereitelung der Strafvollstreckung einbezogen. Geschütztes Rechtsgut ist demgemäß nach herrschender Ansicht die Strafrechtspflege in ihrer Aufgabe, Strafen zu verhängen und zu vollstrecken. Strafandrohung ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (Vergehen). [...]

    Begeht jemand eine (einfache) Strafvereitelung, um seinen Angehörigen vor Strafe (oder gleichgestellten Maßnahmen, s.o.) zu schützen, so kann er hierfür nicht bestraft werden (§ 258 Abs. 6 StGB). Hiervon besteht bei der Qualifikation der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) eine Ausnahme: Begehen Mitglieder der Strafverfolgungs- oder Strafvollstreckungsbehörden eine Strafvereitelung zugunsten ihrer Angehörigen, sind sie sogar nach dem erhöhten Strafrahmen des § 258a StGB strafbar.

    ***

    Bat Ye'or: 'Eurabia ist nicht Europa, es ist dessen Feind'
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  2. #2
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    AW: Nicht-Mohammedaner von den Behörden verraten, verkauft und im Stich gelassen? Strafvereitelung im Amt?

    Die Polizei fällt halt schon mal auf die Knie vor denen die
    in ein paar Jahren hier das sagen haben werden Feigheit ist halt
    Menschlich.

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