Braucht man eigentlich einen eigenen Raum oder spezielle Zeiten, um für den 'Tod der Ungläubigen' oder dafür zu beten, dass alle Religion Allah gehört und die Scharia auf der ganzen Welt in allen Lebensbereichen gilt?

Die WELT schreibt:

Muslimische Schüler dürfen außerhalb des Religionsunterrichts nicht in der Schule beten. [...] Zur Begründung hieß es, eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in der Schule gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen, darunter die Elternrechte und das schulische Neutralitätsgebot. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.

Zuvor war in der Vorinstanz entschieden worden, der Schüler dürfe in den Pausen beten. Die Richter sahen darin keine Störung des Schulbetriebs und keine Verletzung der Neutralitätspflicht. Die Schulverwaltung hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Beide Seiten stritten nun vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst darüber, inwieweit der Gymnasiast einen speziellen Raum nutzt, den ihm die Schule seit zwei Jahren zur Verfügung stellt.

Laut Verwaltung betete der Gymnasiast, der im Berliner Stadtteil Wedding zur Schule geht, darin nur 14 Mal. Der Schüler entgegnete, er habe häufig Probleme gehabt, Lehrer zu finden, die ihm aufschließen. Stattdessen habe er dann in leeren Klassenzimmern seinen Gebetsteppich ausgerollt.

Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann sagte während der Verhandlung: „Wir tendieren dazu, dass ihm die Ernsthaftigkeit seiner Glaubensausübung nicht bestritten werden kann.“

Die Verhandlung werde ergeben, inwieweit der vorliegende Fall mit dem Artikel 4 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) des Grundgesetzes in Einklang zu bringen sei.

Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom September 2009 war das bundesweit erste dieser Art und hatte eine Debatte ausgelöst.

Formelle Anträge weiterer Schulen, einen Gebetsraum einrichten zu dürfen, gab es laut Schulverwaltung nach der Entscheidung aber nicht. Mehrere Anträge aus der Zeit vor dem Urteil legte die Verwaltung wegen des laufenden Verfahrens auf Eis.