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    Schlägerei unter Schülern – 15-Jähriger verletzt

    Interessant sind die Beschreibungen der Täter und die abgekürzten Vornamen.

    Gestern begann ein Streit zwischen 4 Schülern, die sich mit dem Wort 'schwul' provoziert hatten. Heute eskalierte der Streit nach der 10-Uhr-Pause, so der BLICK:

    Die Täter J.* (14) und M.* (14) prügeln zuerst mit dem Italiener Davide (15) – dann kommt A.* (14) hinzu, kickt Davide mit voller Wucht an den Kopf. Er liegt auf dem Boden, wird ohnmächtig. Sein Bruder Luca eilt hinzu, versucht ihn mit Wasser wiederzubeleben. [...]

    Die drei Täter werden verhaftet, auf den Polizeiposten gebracht und vernommen. Es handelt sich um einen Pakistaner, einen Schweizer und einen Portugiesen. Der Portugiese ist zwischenzeitlich wieder entlassen worden. Die beiden anderen werden der Jugendanwaltschaft Zürich zugeführt. [...]

    ***

    Drei gegen einen, einem Wehrlosen gegen den Kopf kicken - an welche Kultur erinnert das?

    Auflösung bei der Gerichtsverhandlung - falls es zu einer kommt?

    Bei derartigen Berichten sind die Leserkommentare - so lange sie noch sichtbar sind - ähnlich denen in der WELT.

    Es wird gemutmasst, dass die Gewalt importiert wurde, aber auch die Perspektivlosigkeit der Jugend und die Vernachlässigung durch die berufstätigen Eltern wird angesprochen.

    Ebenso sind die seit der Multi-Kulti-Toleranz brutaler gewordene Gesellschaft, brutale [Computer- und Spielkonsolen-]Spiele, die Kuscheljustiz sowie die Psycho- / Sozial- und Betreuungsindustrie Themen.

    Und ein Schweizer mit Rechtschreibschwäche ('als währen nicht Schweizer Schüler Beteiligt'), der dafür aber um so mehr Ausrufezeichen setzt und Allgemeinplätze nacherzählt, gibt Ausländern und Gutmenschen eine willkommene Steilvorlage, an den kulturellen Vorzügen mancher Schweizer zu zweifeln...

    Ein Kommentator hofft '... nur diese Ausschaffungsinitiative hält dann auch was sie verspricht.' Soll die geplante Ausschaffung zum Tatzeitpunkt 14-Jährige abschrecken?

    Wikipedia: Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)»

    [...]
    3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:

    a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder

    b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

    4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.

    5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.

    6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen. [...]

    Staatsrechtliche Bedenken

    Staatsrechtler haben Zweifel an der Gültigkeit der Ausschaffungsintitative geäussert, da sie zwingendes Völkerrecht verletze.[2] Verletzt eine Initiative zwingendes Völkerrecht, so ist sie gemäss Art. 139 Abs. 2 Bundesverfassung[3] von der Bundesversammlung für ungültig zu erklären. Zum zwingenden Völkerrecht wird unter anderem das Non-Refoulement-Prinzip (das Verbot, eine Person, die keine Gefahr für die Gemeinschaft bedeutet, in ein Land auszuschaffen, in dem ihm Folter etc. droht [4]) gezählt.

    Das Initiativkomitee behauptet, dass ihre Initiative mit dem Völkerrecht vereinbar sei.[5]
    Laut Bundesrat verstösst die Volksinitiative nicht gegen zwingendes Völkerrecht. Sie würde aber zu erheblichen Kollisionen mit dem übrigen Völkerrecht und der Bundesverfassung führen. [6]

    ***

    Schlägerei unter Schülern – 15-Jähriger verletzt

  2. #2
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    Up: Schlägerei unter Schülern – 15-Jähriger verletzt

    Schwamendinger Schul-Schläger

    blick.ch: Zur Strafe auf den Bauernhof?

    ZÜRICH – Die beiden Schüler, die Davide (15) gestern in der Schule verprügelten und in den Kopf traten, haben eine Nacht im Kittchen verbracht. Wie gehts mit den beiden weiter?

    «Wir können die beiden 24 Stunden lang festhalten», sagt Marco Bisa von der Stadtpolizei Zürich gegenüber Blick.ch. «Im Laufe des Tages wird die Jugendanwaltschaft entscheiden, was mit den beiden geschieht.»

    U-Haft wegen einer Pausenhof-Schlägerei – das mag auf den ersten Blick übertrieben wirken. Doch wenn zwei 14-Jährige auf einen am Boden liegenden, wehrlosen Schüler eintreten, werden unschöne Erinnerungen wach: An die Küsnachter Prügelschüler, die in München einen Geschäftsmann mit ihren Tritten fast umbrachten.

    Die Prügelei an der Schwamendinger Schule ging zwar trotz Tritten in den Nacken und an den Kopf des Opfers glimpflich aus. Doch: «Der Trend ist auf jeden Fall da, dass Jugendliche auf Leute eintreten. Beunruhigend!», sagt Marc Caprez vom Schuldepartement Zürich.

    Dass die Polizei auf einen Pausenplatz ausrücken muss, kommt jedoch nicht oft vor. Denn hier greift meistens die soziale Kontrolle, nicht nur durch die Lehrer, sondern auch durch die Schüler selbst. «Abrechnungen unter Teenies gibt es vor allem in der Freizeit», so Roland Zurkirchen, Leiter der Taskforce Jugendgewalt Zürich.


    Wieso werden Schlägereien immer brutaler?

    Auch Zurkirchen bestätigt, dass Teenager immer ungehemmter dreinschlagen. Den Grund dafür kennt aber auch er nicht. «Es gibt keine wissenschaftlich erwiesene Erklärung. Aber es ist zu dass Filme Bilder transportieren, die Jugendliche innerlich abspeichern und auf die sie in Extremsituationen dann zurückgreifen und nachmachen.»

    Jugendstaatsanwalt André Kramer wird heute Nachmittag die zwei Schläger-Schüler von Schwamendingen werden befragen. Er hat auch schon die Aussagen von Opfer und Zeugen und wird entscheiden, ob er beim Haftrichter einen Antrag auf U-Haft stellt. «Das hängt ganz davon ab, wie sie sich verhalten, ob sie geständig sind, ob sich ihre Aussagen mit denen des Opfers und der Zeugen decken und ob der Sachverhalt geklärt ist.»


    Es soll Schläger richtig «angurken»

    Was für eine Strafe droht den beiden Teenagern, sollten sie angeklagt werden? «Die beiden sind unter 15 Jahre alt. Das heisst, sie könnten bis zu zehn Tagen in der Jugendabteilung eingeschlossen werden», erklärt Kramer. Sie könnten aber auch zwei bis drei Wochen Arbeitsleistung erhalten. Das heisst zum Beispiel auf einem Bauernhof arbeiten gehen müssen. «In zehn bis zwanzig psychotherapeutischen Sitzungen werden sie zudem lernen, ihre Impulse zu kontrollieren und Konflikte ohne Gewalt zu bewältigen

    Eine kurze Pausenschlägerei hat also Konsequenzen, die Teenager normalerweise richtig «angurken». Das Ziel: Sie sollen etwas aus ihrem Fehlverhalten lernen. «Anders als das Jugendstrafrecht in Deutschland setzen wir in der Schweiz auf pädagogische Massnahmen und weniger auf Strafen», sagt Kramer.

    Ist das nicht wieder Kuscheljustiz? «Nein. Rund 95 Prozent der Teenager werden nicht mehr rückfällig. Die wenigen Intensivtäter, die wir haben, sollen jedoch bis zu vier Jahre ins Gefängnis», meint Jugendstaatsanwalt Kramer.

    Auch Marc Caprez vom Zürcher Schuldepartement ist sich sicher: «Dass die Polizei gestern in der Schule anrückte, die beiden Schüler abführte und sie eine Nacht hinter Gittern sitzen mussten, ist den beiden Teenagern sicher eingefahren. Ihre Eltern werden bestimmt nicht erfreut sein und ihnen die Leviten lesen. Das alles dürfte ein heilsamer Schuss vor den Bug für die beiden sein.» (gux)

    ***

    'Dass die Polizei gestern in der Schule anrückte, die beiden Schüler abführte und sie eine Nacht hinter Gittern sitzen mussten, ist den beiden Teenagern sicher eingefahren.'
    Wie lange müssen Gewaltopfer ins Krankenhaus? Welche Wunden vieler Opfer heilen nur langsam oder nie? Welche Folgewirkungen haben Gehirnerschütterungen oder Schädelbrüche?

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