Gefunden über Akte Islam:

Allgäuer Zeitung: Drei Freisprüche aus Mangel an Beweisen


Jugendgericht - Angeklagten kann die Beteiligung an einer brutalen Prügelei nicht nachgewiesen werden


Es war eine brutale Attacke, die die Jugendrichterin am Kaufbeurer Amtsgericht «schwer an die Vorfälle in der Münchner U-Bahn erinnerte»: Zwei 17-jährige Jugendliche aus Pfronten wurden im November 2008 nach einer Feier bei Oy-Mittelberg von einer Gruppe junger Türken angegangen und von mindestens zwei Tätern massiv mit Schlägen und Tritten traktiert. Ein Opfer erlitt einen mehrfachen Nasenbeinbruch, der operativ korrigiert werden musste. Der zweite Geschädigte hatte eine leichte Gehirnerschütterung und Prellungen, sowie eine Platzwunde am Kopf.

Nachdem die beiden damals 19 und 21 Jahre alten Haupttäter bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurden - der Jüngere verbüßt derzeit einen vierwöchigen Dauerarrest -, mussten sich jetzt drei weitere Verdächtige vor Gericht verantworten. Weil man ihnen keine konkreten Aktionen zuordnen konnte, wurden sie aus Beweismangel freigesprochen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Ausgangspunkt des Vorfalls war eine private Party
im Raum Oy-Mittelberg, bei der sich die Angeklagten
nach eigenen Angaben als «Außenseiter» fühlten
und Streit mit einem Unbekannten hatten.


Nach einer kurzen Rangelei stiegen sie mit ihren Begleitern in zwei Autos und machten sich auf den Heimweg. Als sie kurz darauf eine Gruppe Partybesucher sahen, die zu Fuß auf dem Nachhauseweg war, hielten sie an.

Anschließend stiegen fünf junge Männer aus. Zwei von ihnen gingen die beiden Opfer sofort massiv an und schlugen sie zu Boden. Anschließend hagelte es Tritte und Schläge gegen Gesicht und Körper, woraufhin sich ein 18-jähriges Mädchen schützend über eines der Opfer warf.

Wie sie sich jetzt als Zeugin vor Gericht erinnerte, habe dann ein Angreifer, der eigentlich schon auf dem Rückweg zum Auto war, noch einmal auf den Geschädigten eingetreten. Auf die Frage der Richterin, was sie in dieser Situation empfunden habe, rang das Mädchen um Fassung und sagte: «Angst!»

Obwohl die beiden Haupttäter einen der jetzigen Angeklagten als Mittäter benannt hatten, wurde dieser ebenso freigesprochen wie die beiden Mitangeklagten. Die Begleiter der beiden Opfer hatten nämlich ausgesagt, dass der junge Mann während der Attacke der beiden Haupttäter mit einer Taschenlampe auf sie zugekommen sei und mit ihnen gesprochen habe.

Ein mögliches Motiv für die falschen Anschuldigungen war für die Richterin, dass die Haupttäter wohl irrtümlich annahmen, «sie kämen billiger weg, wenn sie noch einen anderen hineinziehen.» (bbm)