Ich möchte, dass ihr mal bei euren Krankenkassen nachfragt, wieviele solcher Befruchtungen es gibt und falls möglich, wer sie beantragt. Die Chance, Zwillinge, Drillinge, Mehrlinge zu gebähren ist erheblich höher als bei einer normalen Schwangerschaft...

Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung


Während die Richtlinien der Bundesärztekammer rechtlich unverbindliche Kriterien aufstellen, die aber Teil der Berufsordnung von Ärzten darstellen, ist das Embryonenschutzgesetz als Bundesgesetz von den Samenbanken rechtlicherseits zwingend zu beachten.
Sehr umstritten ist die nicht im Embryonenschutzgesetz aber in einer Richtlinie der Bundesärztekammer enthaltene Anforderung zum Familienstand, wonach nur verheiratete oder in einer festgefügten Partnerschaft lebende Personen Zugang zu einer Samenbank haben sollen. Insbesondere lesbische, standesamtlich verpartnerte Paare verlangen den Zugang zu künstlicher Befruchtung, wie dies auch in mehreren benachbarten EU-Staaten (Dänemark, Niederlande, Belgien[7], Vereinigtes Königreich[8], ...) erlaubt ist. Verpartnerte lesbische Paare gelten vom Familienstand her als nicht ledig, sie werden aber gerichtlicherseits auch nicht als verheiratet bewertet, sondern bilden einen eigenen Familienstand "verpartnert".
In Deutschland gibt es aber auch Ärzte, die bei Alleinstehenden oder Frauen mit Partnerin Inseminationen durchführen.[9] Alleinstehende Frauen oder lesbische Paare können zudem im Ausland, etwa in Dänemark, im Vereinigten Königreich oder in den Vereinigten Staaten, mit Hilfe einer Samenbank schwanger werden.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung [Bearbeiten]

Im Jahre 2004 haben sich nach der Gesundheitsreform nur noch halb so viele Paare behandeln lassen, da die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten übernehmen. Die Krankenkassen übernehmen nur 50% der Kosten für maximal drei Versuche, in der Vergangenheit waren es bei bis zu vier Versuchen 100%. Rechtsgrundlage ist § 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Privatversicherungen hingegen bezahlen den vollen Kostenanteil.
Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (Insemination, In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer) sind:

  • herkömmliche Behandlungsmaßnahmen wie alleinige hormonelle Stimulation oder eine Fertilisationsoperation sind bereits ohne Erfolg geblieben,
  • es besteht eine hinreichende Aussicht, dass durch diese Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann,
  • Personen, die die Kostenübernahme der Maßnahme in Anspruch nehmen wollen, müssen miteinander eine Ehe eingegangen sein,[10]
  • es dürfen ausschließlich Eizellen der Ehefrau verwendet werden,
  • die Versicherten müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben,
  • Frauen dürfen das 40. und Männer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Im Oktober 2007 urteilte der Bundesfinanzhof in München, dass neben verheirateten auch unverheiratete, empfängnisunfähige Frauen die ihnen entstehenden Kosten einer künstlichen Befruchtung absetzen können.[11] Am 3. März 2009 bestätigte das Bundessozialgericht die Zulässigkeit der Altersgrenze der Ehefrau von 40 Jahren für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.[12] Am 27. Januar 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der (nur) 50%ige Kostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für künstliche Befruchtung verfassungsgemäß ist.[13][14]
Die donogene Insemination (unbekannte Fremdspender als Vater) wird nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BC...he_Befruchtung

Hierzu noch:


Künstliche Befruchtung bessert die Geburtenstatistik auf
Je tiefer unfruchtbare Paare für eine reproduktionsmedizinische Behandlung in die eigene Tasche greifen müssen, desto eher verzichten sie darauf - und bleiben kinderlos

Es lohnt sich für den Staat, künstliche Befruchtung finanziell zu unterstützen. Angesichts rückläufiger Geburtenzahlen in den industrialisierten Ländern sind diese Ausgaben als Gewinn bringende Investition in die Zukunft zu sehen. Zu diesem Befund kommt der schwedische Ökonom Anders Svensson in einer Studie, die in der November-Ausgabe des "Scandinavian Journal of Public Health" erschienen ist.

Die In-vitro-Fertilisation (IVF), umgangssprachlich als „künstliche Befruchtung“ bezeichnet, kann unfruchtbaren Paaren zu Nachwuchs verhelfen. Seit der Geburt von Louise Brown, dem ersten Menschen, der in einer Schale mit Nährlösung gezeugt wurde, vor genau 30 Jahren ist die Methode laufend verfeinert und erweitert worden. So kann die Reproduktionsmedizin bei schlechter Spermienqualität sogar eine einzelne Samenzelle direkt in die Eizelle einbringen (intracytoplasmatische Spermieninjektion, ICSI).

Dem Deutschen IVF-Register zufolge führt eine künstliche Befruchtung hierzulande mit einer Wahrscheinlichkeit von rund 20 Prozent pro Behandlungszyklus zum Erfolg, also zur Geburt eines Babys. IVF-Kinder haben zwar ein doppelt so hohes Risiko wie natürlich gezeugte, mit Fehlbildungen zur Welt zu kommen, wie eine kürzlich veröffentlichte große Fallkontrollstudie der amerikanischen Centers of Disease Control and Prevention ergab. Die Quote ist jedoch insgesamt so niedrig, dass ein Zusammenhang mit den Techniken der Reproduktionsmedizin nicht eindeutig nachzuweisen ist. Wahrscheinlicher ist, dass die Fehlbildungen auf die gleichen Ursachen zurückgehen, die der Unfruchtbarkeit zugrunde liegen.

Das Deutsche IVF-Register führt seit 1997 eine Statistik über die auf diesem Wege gezeugten Kinder. Ihre Zahl stieg von damals rund 4.000 kontinuierlich auf fast 19.000 im Jahre 2003, ihr Anteil an der Gesamtzahl der jährlich in Deutschland geborenen Kinder wuchs von einem halben Prozent im Jahre 1997 auf immerhin 2,6 Prozent im Jahre 2003. Bis dahin hatten die gesetzlichen Krankenkassen maximal vier Behandlungszyklen voll erstattet. Die Gesundheitsreform von 2004 bürdete jedoch Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch die Hälfte der Kosten für höchstens drei Behandlungszyklen auf, von denen einer durchschnittlich 3.200 Euro kostet.

Seitdem ist das durchschnittliche Alter, in dem Frauen eine Kinderwunsch-Sprechstunde aufsuchen, von 33,1 auf 35 Jahre gestiegen, denn, so Klaus Bühler, Vorsitzender des Deutschen IVF-Registers: "Die Paare müssen länger sparen." Mit zunehmendem Alter nimmt jedoch nicht nur die natürliche Fruchtbarkeit ab, auch die Erfolgsaussichten einer künstlichen Befruchtung schwinden.

Die Zahl der begonnenen Behandlungen ging nach 2003 um mehr als die Hälfte zurück. Der Anteil der mit Hilfe von IVF oder ICSI geborenen Kinder an der jährlichen Gesamtzahl aller Neugeborenen sank auf etwa ein Prozent.
http://www.berlin-institut.org/newsl...2009.html.html