Die Abschiebungsgegner erlauben sich in einem Rechtsstaat, der das Recht nur noch sehr lasch anwendet, einiges: Sie randalieren, pöbeln gegen den Rechsstaat und zuweilen stellen gar einige Pfarrer Kirchen, die nicht ihr Privateigentum sind, den Illegalen als "Asyl" zur verfügung, damit diese die kostbare kulturelle Erbschaft der Gemeinde zerstören können. All diese Leute müßten sich ihre gesetzeswidrige Taten gründlich überlegen, denn manchmal kann es sie hart erwischen. So muß jetzt ein Gastwirt für einen marokkanischen Schwarzarbeiter 45.000 Euro Abschiebekosten zahlen. Das ist ein ganz schöner Batzen Geld:

Ein Gastwirt aus Bingen muss für Abschiebekosten von 45.000 Euro aufkommen. Zollfahnder hatten in der Küche seines Lokals einen Marokkaner ohne Aufenthaltserlaubnis aufgegriffen. Der Mann zog seine Klage gegen den Landkreis Mainz-Bingen gestern zurück.

Mit der Ausländerbehörde habe sich der Gastwirt bei dem Gerichtstermin auf eine Ratenzahlung von jährlich 5.000 Euro geeinigt, teilte das Verwaltungsgericht mit (4 K 638/09.MZ).

Der Marokkaner war wegen illegalen Aufenthalts und Schwarzarbeit ausgewiesen, jedoch erst nach etwa einjähriger Abschiebehaft in sein Heimatland gebracht worden.

Eine Übernahme der Kosten hatte der Gastwirt zunächst abgelehnt. Er erklärte, dass der abgeschobene Mann nicht bei ihm beschäftigt gewesen sei. Der Marokkaner sei am Tag der Kontrolle vielmehr von einem anderen Angestellten eigenmächtig für eine Arbeitsprobe in die Küche gelassen worden.
SWR

In den USA hatte ich vor ein paar Jahren so einen Urteil gefunden, dass ein Pfarrer für 2 Jahre in den Knast mußte, weil er Illegale versteckt hatte, die abgeschoben werden sollten. In Deutschland wären 2 Jahre nichts, hier haben nur die saftigen Geldurteile eine abschreckende Wirkung - vorausgesetzt, es gibt was zu holen.



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