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  1. #1
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    Schweiz1 Scheinasylant nach Hungerstreik tot - Amnesty International bietet Familie juristischen Beistand an

    Die Basler Zeitung berichtete bereits gestern, dass ein nigerianischer Scheinasylant, der sich unter falschem Namen in der Schweiz aufgehalten hatte und abgeschoben werden sollte, nach einem Hungerstreik gestorben war. Die 'Menschenrechtsorganisationen' 'Augen auf' und Amnesty International haben der Familie des Lügners und Betrügers, der mit seinem Hungerstreik den Staat erpressen wollte, juristischen Beistand angeboten.

    "Das werde dann von Bedeutung sein, wenn sich herausstellen sollte, dass der Tod etwas mit Handlungen der Ausschaffungsbehörden zu tun habe. Sehr erstaunt zeigte sich 'Augen auf' vom Umstand, dass offensichtlich Leute ausgeschafft würden, ohne deren Identität genau zu kennen."

    Verstorbener Ausschaffungshäftling identifiziert



    Die nigerianischen Behörden haben die wahre Identität des verstorbenen Mannes herausgefunden. Noch nicht geklärt ist die Todesursache.

    Der Ausschaffungshäftling, der am 17. März kurz vor der Rückführung nach Nigeria auf dem Gelände des Flughafens Zürich starb, ist identifiziert. Das teilte das Bundesamt für Migration am Donnerstag mit. Noch nicht geklärt ist die Todesursache.

    Die nigerianischen Behörden hätten Abklärungen vorgenommen und dem Bundesamt für Migration (BFM) Name und Familienangehörigkeit des Verstorbenen mitgeteilt, heisst es in der Mitteilung. Es handle sich um einen abgewiesenen Asylbewerber ohne gültige Reispapiere, der mit einem Sonderflug nach Lagos zurückgeführt werden sollte.

    Der 29-jährige Nigerianer habe sich unter falschem Namen in der Schweiz aufgehalten, sagte BFM-Sprecher Urs von Arb auf Anfrage. Mit Hilfe von Fotos sei es den nigerianischen Behörden gelungen, die wahre Identität des Mannes abzuklären.


    Tod vor der Rückführung

    Laut BFM müssen Personen, die über keine Reisepapiere verfügen oder sich solcher wissentlich entledigen, vor einer Rückführung von den Behörden des Herkunftslandes als Staatsangehörige identifiziert werden. Anschliessend erhielten sie dann Ersatz-Reisepapiere.

    Der Nigerianer, auf dessen Asylgesuch das BFM nicht eingetreten war, starb kurz vor dem Sonderflug auf dem Flughafengelände, nachdem er sich gegen seine Rückführung gewehrt hatte. Er sollte zusammen mit weiteren 15 Ausschaffungshäftlingen in sein Heimatland ausgeschafft werden. In den Tagen vor seinem Tod hatte er die Nahrungsaufnahme verweigert.


    Untersuchungen laufen noch

    Die Todesursache sei noch nicht geklärt, sagte von Arb. Die rechtsmedinischen Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen. Bis das Ergebnis vorliege, werde auf weitere Sonderflüge verzichtet.

    Die Menschenrechtsorganisation «Augen auf» hat nach eigenen Angaben unabhängig vom BFM die Familie des Verstorbenen ausfindig gemacht. Man stehe schon seit mehreren Tagen mit dieser Familie in Kontakt, sagte ein Sprecher. Zusammen mit Amnesty International habe man ihr juristischen Beistand angeboten.

    Das werde dann von Bedeutung sein, wenn sich herausstellen sollte, dass der Tod etwas mit Handlungen der Ausschaffungsbehörden zu tun habe. Sehr erstaunt zeigte sich «Augen auf» vom Umstand, dass offensichtlich Leute ausgeschafft würden, ohne deren Identität genau zu kennen
    .

  2. #2
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    Flag 000 AW: Scheinasylant nach Hungertreik tot - Amnesty International bietet Familie juristischen Beistand an

    Zitat Zitat von Major Boothroyd Beitrag anzeigen
    Die Basler Zeitung berichtete bereits gestern, dass ein nigerianischer Scheinasylant, der sich unter falschem Namen in der Schweiz aufgehalten hatte und abgeschoben werden sollte, nach einem Hungerstreik gestorben war. Die 'Menschenrechtsorganisationen' 'Augen auf' und Amnesty International haben der Familie des Lügners und Betrügers, der mit seinem Hungerstreik den Staat erpressen wollte, juristischen Beistand angeboten.

    "Das werde dann von Bedeutung sein, wenn sich herausstellen sollte, dass der Tod etwas mit Handlungen der Ausschaffungsbehörden zu tun habe. Sehr erstaunt zeigte sich 'Augen auf' vom Umstand, dass offensichtlich Leute ausgeschafft würden, ohne deren Identität genau zu kennen."

    Verstorbener Ausschaffungshäftling identifiziert



    Die nigerianischen Behörden haben die wahre Identität des verstorbenen Mannes herausgefunden. Noch nicht geklärt ist die Todesursache.

    Der Ausschaffungshäftling, der am 17. März kurz vor der Rückführung nach Nigeria auf dem Gelände des Flughafens Zürich starb, ist identifiziert. Das teilte das Bundesamt für Migration am Donnerstag mit. Noch nicht geklärt ist die Todesursache.

    Die nigerianischen Behörden hätten Abklärungen vorgenommen und dem Bundesamt für Migration (BFM) Name und Familienangehörigkeit des Verstorbenen mitgeteilt, heisst es in der Mitteilung. Es handle sich um einen abgewiesenen Asylbewerber ohne gültige Reispapiere, der mit einem Sonderflug nach Lagos zurückgeführt werden sollte.

    Der 29-jährige Nigerianer habe sich unter falschem Namen in der Schweiz aufgehalten, sagte BFM-Sprecher Urs von Arb auf Anfrage. Mit Hilfe von Fotos sei es den nigerianischen Behörden gelungen, die wahre Identität des Mannes abzuklären.


    Tod vor der Rückführung

    Laut BFM müssen Personen, die über keine Reisepapiere verfügen oder sich solcher wissentlich entledigen, vor einer Rückführung von den Behörden des Herkunftslandes als Staatsangehörige identifiziert werden. Anschliessend erhielten sie dann Ersatz-Reisepapiere.

    Der Nigerianer, auf dessen Asylgesuch das BFM nicht eingetreten war, starb kurz vor dem Sonderflug auf dem Flughafengelände, nachdem er sich gegen seine Rückführung gewehrt hatte. Er sollte zusammen mit weiteren 15 Ausschaffungshäftlingen in sein Heimatland ausgeschafft werden. In den Tagen vor seinem Tod hatte er die Nahrungsaufnahme verweigert.


    Untersuchungen laufen noch

    Die Todesursache sei noch nicht geklärt, sagte von Arb. Die rechtsmedinischen Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen. Bis das Ergebnis vorliege, werde auf weitere Sonderflüge verzichtet.

    Die Menschenrechtsorganisation «Augen auf» hat nach eigenen Angaben unabhängig vom BFM die Familie des Verstorbenen ausfindig gemacht. Man stehe schon seit mehreren Tagen mit dieser Familie in Kontakt, sagte ein Sprecher. Zusammen mit Amnesty International habe man ihr juristischen Beistand angeboten.

    Das werde dann von Bedeutung sein, wenn sich herausstellen sollte, dass der Tod etwas mit Handlungen der Ausschaffungsbehörden zu tun habe. Sehr erstaunt zeigte sich «Augen auf» vom Umstand, dass offensichtlich Leute ausgeschafft würden, ohne deren Identität genau zu kennen
    .
    Tja halte dich nicht unerlaubt in fremde Länder auf.Un zu den Menschenrechtsorg.Die sollten
    sich mehr um eigene Leute (zusammengeschlagene Rentner etc kümmen das wäre was und nicht
    hergelaufenen Subjekte in den Arsch zu kriechen

  3. #3
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    AW: Scheinasylant nach Hungertreik tot - Amnesty International bietet Familie juristischen Beistand an

    Zitat Zitat von martello Beitrag anzeigen
    Tja halte dich nicht unerlaubt in fremde Länder auf.Un zu den Menschenrechtsorg.Die sollten
    sich mehr um eigene Leute (zusammengeschlagene Rentner etc kümmen das wäre was und nicht
    hergelaufenen Subjekte in den Arsch zu kriechen

    Ausländer vor Gericht

    open-speech: So grausam urteilt der Pleite-Protz-Scheich von Dubai

    ...

    • Schwanger in Dubai: Wer nicht verheiratet ist, aber ein Kind erwartet, darf in keinem Krankenhaus der Vereinigten Arabische Emirate entbinden. Ärzte haben, sobald sie eine Schwangerschaft feststellen, Meldepflicht. In den Gefängnissen finden sich immer wieder schwangere Ausländerinnen oder junge Mütter mit ihrem Baby, die sich mit außerehelichem Geschlechtsverkehr strafbar gemacht haben. Meist kommen sie für drei Monate hinter Gitter.

    ...

    • Sex am Strand: Im Herbst 2008 entging ein britisches Paar, das in Dubai lebte und arbeitete, nur knapp dem Gefängnis. Hintergrund: Sie hatten Sex am Strand des Emirats. Ein Berufungsgericht setzte die dreimonatigen Haftstrafen gegen Michelle Palmer (37) und Vince Acors (35) aus, ordnete die baldige Ausweisung der beiden an. Außerdem musste jeder von ihnen 210 Euro Strafe wegen Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit zahlen.

    Ebenfalls im Herbst 2008 wurde einem Paar aus Großbritannien sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit vorgeworfen, den beiden drohte eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Jahren!

  4. #4
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    AW: Scheinasylant nach Hungertreik tot - Amnesty International bietet Familie juristischen Beistand an

    Wenn die Scharia gilt, dann wird die Migrantengewalt auch zurück gehen!?
    Die besten Gemeinschaft, die je auf Erden entstand.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  5. #5
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    AW: Scheinasylant nach Hungerstreik tot - Amnesty International bietet Familie juristischen Beistand an

    Der hätte auch in seiner Heimat krepieren können.Hätte sich den Flug gespart. Und für diesen zweifelhaften Verein AI nicht ein cent sondern lieber versaufen

  6. #6
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    AW: Scheinasylant nach Hungerstreik tot - Amnesty International bietet Familie juristischen Beistand an

    Jetzt haben die Gutmenschen wieder jemanden zum Beheulen und der Clan von ihm wird hier aufkreuzen und fordern, fordern und fordern - wetten?

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