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  1. #1
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    Blogger Steinhöfel musste Artikel zum Beifahrer von 'Bischöfin' Käßmann bei ihrer Alkoholfahrt offline stellen

    Joachim Nikolaus Steinhöfel - BLOG - 30. März 2010 17:05

    ... Das Posting “Post vom Altkanzler” habe ich offline gestellt ... Hintergrund ist ein Angebot, das ich nicht ablehnen konnte. Dies zur Erklärung, warum ein mit e-mail angekündigter Artikel nicht mehr verfügbar ist.
    Könnte das dieser aus dem Google-Cache gewesen sein?

    http://209.85.135.132/search?q=cache...&hl=de&ct=clnk

    Wer saß auf der Alkoholfahrt neben Bischöfin Käßmann ?

    Aus zuverlässiger Quelle habe ich erfahren, daß der “Beifahrer” von Bischöfin Käßmann auf der sagenumwobenen Alkoholfahrt niemand geringerer gewesen sein soll, als *****s bezahlter Lakai, Altkanzler xxxxxxxx !

    Update: Ich habe heute vormittag (28-03-2010) gehört, dass Teile der Mainstream-Medien Kenntnis von diesem Vorfall haben, es aber bislang vorziehen, die Öffentlichkeit nicht zu informieren.




  2. #2
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    AW: Blogger Steinhöfel musste Artikel zum Beifahrer von 'Bischöfin' Käßmann bei ihrer Alkoholfahrt offline stellen

    wieso ist doch noch online der artikel:

    http://www.steinhoefel.de/blog/2010/...n-kasmann.html

  3. #3
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    Update: Blogger Steinhöfel musste Artikel zum Beifahrer von 'Bischöfin' Käßmann bei ihrer Alkoholfahrt offline stellen

    Altkanzler betreibt Rechtsmißbrauch

    Der Altkanzler will es nun offenbar ganz genau wissen. Nachdem er – mit Erfolg – einen bestimmten Satz aus einem Text vom 27.03.2010 nach Abmahnung durch einstweilige Verfügung verbieten ließ, ging hier am 07.04.2010 eine weitere Abmahnung von Gerhard Schröder zu. Diese wendet sich nun gegen Überschrift und Foto desselben (!) Textes.

    Erst der Text. Dann werden Foto und Überschritt angegriffen. Salami-Taktik. Was Schröder da treibt, ist lupenreiner Rechtsmissbrauch.

    Das Vorgehen des Altkanzlers ist ein klarer Fall von Rechtsmissbrauch. Das hier von seinem Bevollmächtigten gewählte Verfahren wird in der Rechtsprechung als „Salami-Taktik“ bezeichnet. Statt bekannte Verstöße auf einmal und vollständig anzugreifen wird dabei scheibchenweise mit dem Ziel operiert, den Gegner möglichst stark zu schädigen.

    „Ein schrittweises Vorgehen in Richtung auf ein Gesamtverbot (Salami-Taktik) führt zu einer unbilligen Schädigung des Verletzers“,
    so das Oberlandesgericht Hamburg in einer schon 1985 veröffentlichten Entscheidung. 1996 hat das gleiche Gericht wie folgt formuliert: Weiterlesen...

  4. #4
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    Up: Blogger Steinhöfel musste Artikel zum Beifahrer von 'Bischöfin' Käßmann bei ihrer Alkoholfahrt offline stellen

    Trunkenheitsfahrt

    Schröder scheitert mit Klage im Fall Käßmann

    War Schröder Beifahrer von Bischöfin Käßmann bei deren Alkoholfahrt? Eine Zeitung hatte das behauptet, der Altkanzler dagegen geklagt.

    Die Alkoholfahrt der ehemaligen Bischöfin Margot Käßmann hat jetzt auch das Landgericht Hamburg beschäftigt. Es wies eine Klage von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) gegen die „Hamburger Morgenpost vom Sonntag“ab.

    Die Zeitung hatte über das Dementi von Schröder berichtet, der Beifahrer der Bischöfin gewesen zu sein. Dagegen hatte der Altkanzler geklagt und eine Richtigstellung verlangt.

    Zwischen den Parteien sei es unstrittig geblieben, dass der Kläger bei der fraglichen Autofahrt nicht der Beifahrer war, teilte die Gerichtspressestelle mit. Ein Anspruch auf Richtigstellung bestehe jedoch nicht, weil es sich nicht um fortgesetzte Rufschädigung gehandelt habe. „Es ist für sich genommen nicht ansehensmindernd, neben der damaligen Bischöfin Käßmann im Auto gesessen zu haben“, heißt es in der Urteilsbegründung. (AZ: 324 0 194/10)

    Hintergrund des Rechtstreits war, dass nach der Trunkenheitsfahrt im Februar ein Rechtsanwalt in einem Internet-Blog veröffentlicht hatte, er habe aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass der Beifahrer von Bischöfin Käßmann der Altkanzler gewesen sei. Gegen diese Behauptung war Schröder per Unterlassungsabmahnung vorgegangen.

    Darüber hatte die „Hamburger Morgenpost am Sonntag“ berichtet, mit den Schlagzeilen: „Käßmanns Suff-Fahrt – Saß Schröder neben der blauen Bischöfin? Hamburger Anwalt outet Altkanzler – Der dementiert - nun kommt der Fall vor Gericht“.


    Streit ums Schröders Haare

    Es ist nichts das erste Mal, dass Gerhard Schröder rechtlich gegen die Presse vorgeht. 2002 hatten Journalisten der Nachrichtenagentur ddp behauptet, der damals 57-Jährige habe durch das Nachfärben grauer Schläfen seinem jugendlich wirkenden Aussehen nachgeholfen.

    Die Klage des Kanzlers wurde am 12. April 2003 vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Die Nachrichtenagentur verlor und durfte die Meldung unter Androhung einer Strafe von 250.000 Euro nicht mehr verbreiten.

    Schröder hatte stets abgestritten, dass seine Haare gefärbt seien. Gleichzeitig hatte er jedem eine Klage angedroht, der das Gegenteil behaupte. In diesem Zusammenhang hatte der SPD-Politiker argumentiert, ihm gehe es dabei nicht um die eigene Eitelkeit, sondern um Glaubwürdigkeit. [...]

    ***

    Erstaunlich. Sollte der traditionelle Bilderberger Gerhard Schröder (für Googler: auch Gerhard Schroeder) seit dem denkwürdigen Bilderberg-Treffen 2005 im Dorint-Hotel in Rottach-Egern etwas in Ungnade gefallen sein?

    Die damals ebenfalls anwesende Angela Merkel hatte seither mit ihrem Gedöns jedenfalls mehr Glück. Basta!
    ... bei der Bilderberg-Konferenz 2005 waren Angela Merkel und Gerhard Schröder zu Gast. Obwohl Schröder nicht auf der offiziellen Einladungsliste stand, wurde seine Teilnahme inzwischen bestätigt. Es mutet schon seltsam an, dass Schröder 2 Wochen nach dieser Konferenz quasi "gekündigt" hat.

    Von DJ Bundeskanzler und Stefan Raab



    Wikipedia: Stefan Raab - Singles

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