Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    Registriert seit
    04.03.2009
    Beiträge
    3.378

    Ausländer vor Gericht: So grausam urteilt der Pleite-Protz-Scheich von Dubai - BILD

    Ausländer vor Gericht

    bild.de: So grausam urteilt der Pleite-Protz-Scheich von Dubai

    Küsse im Restaurant, Liebes-SMS via Handy – in Dubai sind das verbotene Sünden! Obwohl sich das Wüsten-Emirat mehr als jeder islamische Staat dem Westen geöffnet hat, muss (islamische) Ordnung sein. Fehltritte bestraft Pleite-Protz-Scheich Mohammed al Maktum hart und herzlos.Aktueller Fall: Ein britisches Paar, das sich in einem Restaurant geküsst hat, muss sich vor Gericht verantworten. Für SIE ein flüchtiger Kuss auf die Wange, für die Gesetzeshüter von Dubai ein schwerer Sitten-Verstoß. Die Kuss-Szene fand im November statt. Das Paar wurde nach einer Beschwerde verhaftet und wegen unangemessenen Betragens zu einem Monat Haft verurteilt.

    KEIN EINZELFALL! BILD.DE ERKLÄRT DIE SÜNDEN-LISTE VON DUBAI:

    • Lüsterne SMS: Per Gerichtsbeschluss ist es ab sofort verboten, schlüpfrige Nachrichten per Handy zu verschicken. Anlass gaben eine indische Stewardess (42) der Fluggesellschaft Emirates und ihr Vorgesetzter (47), die zu jeweils drei Monaten Haft verurteilt wurden. Die beiden hatten sich SMS mit sexuellem Inhalt geschickt. In der Urteilsbegründung hieß es, der SMS-Verkehr der beiden Flugbegleiter erfülle den „Tatbestand der Erzwingung sündiger Handlungen“. Die Gerichte in Dubai orientieren sich am islamischen Recht („Scharia“).

    Das Berufungsgericht urteilte milder als das Strafgericht, das die beiden im Dezember zu sogar jeweils sechs Monaten Gefängnis verurteilt hatte.

    • Sex am Strand: Im Herbst 2008 entging ein britisches Paar, das in Dubai lebte und arbeitete, nur knapp dem Gefängnis. Hintergrund: Sie hatten Sex am Strand des Emirats. Ein Berufungsgericht setzte die dreimonatigen Haftstrafen gegen Michelle Palmer (37) und Vince Acors (35) aus, ordnete die baldige Ausweisung der beiden an. Außerdem musste jeder von ihnen 210 Euro Strafe wegen Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit zahlen.

    Ebenfalls im Herbst 2008 wurde einem Paar aus Großbritannien sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit vorgeworfen, den beiden drohte eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Jahren!

    • Alkohol in der Öffentlichkeit: Das Verkaufen, Kaufen und Trinken von Alkohol ist in Dubai verboten. Nur in ausgewählten Hotelrestaurants und Bars, die eine Lizenz besitzen, dürfen Alkoholika ausgeschenkt und konsumiert werden. Bei der Einreise nach Dubai ist es Ausländern verboten, mehr als zwei Liter Alkohol einzuführen. Im Nachbar-Emirat Sharja herrscht sogar strengstes Alkoholverbot.

    • Schwanger in Dubai: Wer nicht verheiratet ist, aber ein Kind erwartet, darf in keinem Krankenhaus der Vereinigten Arabische Emirate entbinden. Ärzte haben, sobald sie eine Schwangerschaft feststellen, Meldepflicht. In den Gefängnissen finden sich immer wieder schwangere Ausländerinnen oder junge Mütter mit ihrem Baby, die sich mit außerehelichem Geschlechtsverkehr strafbar gemacht haben. Meist kommen sie für drei Monate hinter Gitter.

    ***


    Ähnlich:

    Skurrile Sittengesetze in Dubai

    bild.de: Vergewaltigte Engländerin verhaftet – wegen illegalem Sex

  2. #2
    Registriert seit
    20.04.2007
    Beiträge
    2.097

    AW: Ausländer vor Gericht: So grausam urteilt der Pleite-Protz-Scheich von Dubai - BILD

    Die Leute wollen einfach nicht aus ihrem Multikultitraum aufwachen.. Sie wollen alle der nächste Lawrence von Arabien sein, allerdings mit der Konsequenz, dass Ihnen später allen die Rosette brennt, wenn Sie von den Türken arschgefickt werden!


Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Pleite in Dubai
    Von burgfee im Forum Welt
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 17.07.2012, 12:41
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 21.01.2011, 11:04

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •