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Hits: 2981 | 02.03.2010, 17:30 #1
Verfassungsgericht kippt Vorratsdaten-Speicherung
Richter bremsen Sammelwut des Staates
Lauschangriff und Online-Durchsuchungen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt das Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung gekippt!
Neun Jahre nach dem Anschlag auf das World Trade Center in New York markiert das Urteil der Karlsruher Richter zur Vorratsdatenspeicherung eine Trendwende.
Mit einem grandiosen Paukenschlag setzten die obersten Richter der Sammelwut des Staates ein Ende, indem sie erstmals ein nach dem 11. September 2001 erlassenes Sicherheitsgesetz komplett kippten.
Zugleich bekam die Politik eine strenge Mahnung mit auf den Weg: Trotz aller Sicherheitsrisiken muss die Privatsphäre der Bürger wieder ernst genommen werden - und die Politik ist dafür verantwortlich, den Schutz persönlicher Daten ebenfalls gegenüber privaten Anbietern wie Google, Microsoft, Appleund Facebook durchzusetzen.
Grundsätzlich gilt: Das Datensammeln ist nach der Karlsruher Entscheidung erheblich schwieriger geworden.
Was genau haben die Richter entschieden?
Das Verfassungsgericht erklärte für unzulässig, dass der Staat die Telefon- und Internet-Daten seiner Bürger sechs Monate lang speichern lässt, um im Falle einer Strafverfolgung darauf zugreifen zu können.
Das heißt: Das Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung ist in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar! Es verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis, heißt es in dem Urteil.
Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35 000 Bürger geklagt.
Dramatische Folge der Karlsruher Entscheidung:
Die bisher gespeicherten Telefon- und Internetdaten müssen unverzüglich gelöscht werden.
Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis“.
Die Begründung von Bundesverfassungsgerichts-Präsident Hans-Jürgen Papier:
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrnehmung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammensätzen einsetzen muss.“
Das haben die Richter moniert:
• Die Verbindungsdaten ermöglichten inhaltliche Rückschlüsse „bis in die Intimsphäre“. Daraus könnten aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden.
• Ein Missbrauch der Daten sei nicht auszuschließen. Weil die Bürger von der Verwendung ihrer Daten nichts mitbekommen, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht einstimmig ausgefallen. Die Richter Wilhelm Schluckebier und Michael Eichberger distanzierten sich von der Mehrheitsentscheidung (6:2). Anders als ihre Kollegen bewerteten sie die Speicherung der Daten für eine Dauer von sechs Monaten nicht als eine besonders schweren Eingriff in das Grundrecht.
KLATSCHE FÜR DIE REGIERUNG
Das Urteil gilt als Rückschlag für die Bundesregierung, die nun nachbessern muss.
Das Gesetz trat 2008 in Kraft. Grund dafür war der Kampf gegen den Terror. Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten werden für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr.
Das Gesetz setzt eine Richtlinie der Europäischen Union zur Terrorabwehr um.
RÜCKSCHLAG FÜR ANTI-TERROR-ERMITTLER
Bis zur heutigen Entscheidung durften die Daten nur noch bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, aber auch Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung genutzt werden.
Viele Straftaten könnten nur mit den Daten der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach gegenüber BILD. „Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.“
REAKTIONEN NACH DEM RICHTER-SPRUCH
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): „Ich freue mich über dieses Urteil“. Die Bundesjustizministerin ist sich sicher, dass diese Entscheidung auf Europa ausstrahlen wird und die EU die Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand stellen wird.
Doch es solle keine „nationalen Schnellschüsse“ geben, sondern das Vorgehen müsse eingebettet werden in europäisches Vorgehen.
„Es hat sich gelohnt, dass sich 35 000 Menschen gegen die Vorratsdaten-Speicherung gewehrt haben“, sagt Claudia Roth (Grüne), die ebenfalls geklagt hatte. „Das ist eine richtige Klatsche für einen Gesetzgeber, der das Recht mit Füßen getreten hat.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier (CDU), äußerte Bedauern: „Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können!“
DAS UMSTRITTENE DATEN-GESETZ
Die Regelung verpflichtete Telekommunikationsfirmen und Internetprovider dazu, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern.
Protokolliert wurde, wer wann wie lange mit wem von wo aus per Telefon, Handy, E-Mail, Fax oder SMS kommuniziert oder zu kommunizieren versucht hat. Der Abruf der Daten durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste war unter bestimmten Umständen gestattet, um Straftaten verhindern und verfolgen zu können.
Die Damen und Herren Richter des Verfassungsgerichtes lassen uns einen Spalt Sonnenlicht um den Glauben an eine Demokratie nicht zu verlieren, danke hierfür.!
Was jetzt noch eingereicht gehört ist die Klage gegen die Verfasser dieses Gesetztes wegen des Verdachtes auf eine Krimminelle Vereinigung. !!
Bedenkt man das der Minister welcher hier Federführend als Innenminister dieser Zeit , heute BFM ist lässt es uns schlimmes erahnen was mit den Finanzen passieren kann. Dem Bürger werden ungefragt weitere Schukden aufgedrückt, das mit der Überheblichen überzeugung jener Politiker die Recht so auselgen wie sie es wollen..das hat nichts mehr mit Politik zu tun eher wa mit der Maffia.
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02.03.2010, 17:35 #2
AW: Verfassungsgericht kippt Vorratsdaten-Speicherung
Wir werden regiert von Schwachmaten. Schon wieder ein Gesetz das die "Verfassungsrichter" kassieren, weil unsere Politiker von Recht und Ordnung so viel Ahnung haben wie vom Tuten und vom Blasen..
Es wird immer schlimmer werden. Vor allem da sich auch schon die "Verfassungsrichter" (Wir haben ja gar keine Verfassung) schon quasie mit dem durchwinken des Vertrages von Lissabon selbst entmachtet haben.
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AW: Verfassungsgericht kippt Vorratsdaten-Speicherung
Was jetzt noch eingereicht gehört ist die Klage gegen die Verfasser dieses Gesetztes wegen des Verdachtes auf eine Krimminelle Vereinigung. !!
Und dann an den ............mit denen.
Bitte bitte bitte.
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02.03.2010, 18:51 #4
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AW: Verfassungsgericht kippt Vorratsdaten-Speicherung
Mein Rollstuhl hat 1200 cm3
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02.03.2010, 19:06 #6
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AW: Verfassungsgericht kippt Vorratsdaten-Speicherung
Ach so
Ok ich mach mit.
Iblis schubst ihn an,Ninja steht Schmiere,MT löst die Radmuttern,
Q beruhigt ihn vorher,DwM nimmt die Zeit.........
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02.03.2010, 21:01 #8Registriert
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- 3.378
AW: Verfassungsgericht kippt Vorratsdaten-Speicherung
Ich muss doch Bär sitten, äh sehr bitten!
Dies könnte als Anstiftung zu einer kriminellen Tat eingestuft werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung#Deutschland
Manche Dinge sind For Your Eyes Only, und man benötigt schon eine besondere Lizenz dazu, um in tödlicher Mission unterwegs zu sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/James_B...ssion#Handlung
http :// www . youtube . com/watch?v=rbCFYceDGkM
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