Die Fachtagung Islamischer ReligionsunterrichtTeil II: Die RechtsgrundlagenNachdem Staatssekretär Winands die grobe Marschrichtung vorgegeben hatte, referierten drei Juristen über die Rechtslage, die am Grunde des Religionsunterrichtes in Schulen des säkularen Staates liegt. Es handelt sich dabei um eine deutsche Besonderheit, die es in Frankreich bekanntlich nicht gibt. In der Tat ist das Verhältnis zwischen religiösen Institutionen [...]

Weiterlesen...