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  1. #1
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    Neuer Rassismus: Sonderrecht für bestimmte Ethnien, 'unerträgliche Stereotypisierung'

    Ein türkischer Migrant in Österreich hatte seine Frau beinahe ermordet, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte.

    Er wurde dafür zu einer erstens recht milden Gefängnisstrafe von 6 Jahren verurteilt und dies zweitens mit der Begründung, man müsse ihm eine 'allgemein begreifbare Gemütserregung' zugestehen, dies mit der wiederum eigentümlichen Begründung, der seit 1980 (!) in Österreich lebende Türke mit österreichischer Staatsangehörigkeit sei Migrant türkischer Abstammung.

    Christian Ortner
    beschreibt Urteil und Reaktionen darauf in der Wiener Zeitung und erwähnt, dass dieses Urteil, das in breiten Bevölkerungskreisen für Unverständnis sorgte, sogar eine historisch eher einmalige Koalition von den "Grünen" bis zur "Kronen Zeitung" tagelang über dieses "Skandalurteil" erregt hatte. Am Ende seines Artikels analysiert er diese Art Ungleichbehandlung als eine 'Spielart des Rassismus'.

    Eine andere Kommentatorin beklagt Teile der Urteilsbegründung als 'an sich schon eine unerträgliche Stereotypisierung'.

    ***

    Spürnase: dwM

    U.a. farbliche Formatierungen in allen Artikeln von mir hinzugefügt.

    ***

    Christian Ortner am Samstag


    wienerzeitung.at: Ein Mordversuch: Keine Frage der Ehre

    Wer seine Frau mit einem Messer aufschlitzt, weil sie die Trennung begehrt, und – man weiß ja nie – sicherheitshalber auch noch mit einem Rohr halb totschlägt, kann durchaus mit Milde vor einem hiesigen Gericht rechnen. Zumindest, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht dem Täter ausdrücklich eine "allgemein begreifbare Gemütserregung" zugestehen, mit der eigentümlichen Begründung, er sei Migrant türkischer Abstammung.

    Was deutlich weniger Schmalz bedeutet: im konkreten, vergangene Woche vor einem Wiener Schöffensenat abgehandelten Fall eher bescheidene sechs Jahre (nicht rechtskräftig).

    Dass sich eine historisch eher einmalige Koalition von den "Grünen" bis zur "Kronen Zeitung" tagelang über dieses "Skandalurteil" erregt – und damit die Stimmungslage der meisten im Land punktgenau trifft – wird freilich nur vordergründig und oberflächlich an der unverständlichen Milde des konkreten Urteils liegen. Hier dürfte sich viel eher ein diffuses Unbehagen entladen, das derzeit fast überall in Europa zu spüren ist. Im Wesentlichen ist es ein Unbehagen darüber, dass die Staaten in Westeuropa langsam, aber stetig angesichts relativ schnell wachsender muslimischer Bevölkerungsteile beginnen, deren religiöse und kulturelle Besonderheiten bei der Ausübung staatlicher Autorität stärker als bisher zu berücksichtigen.

    Dass ein derartiges Urteil als Skandal empfunden wird, liegt eben auch daran, dass es – in diesem Fall übrigens wohl eher zu Unrecht – als Symptom einer schleichenden Islamisierung interpretiert wird. Ein Gefühl, das in einer europäischen Perspektive durchaus nachvollziehbar wird, wenn etwa in Teilen Englands seit einem Jahr bereits "Sharia-Gerichte" zivilrechtliche Urteile innerhalb der muslimischen Community fällen, die die traditionelle britische Gerichtsbarkeit anerkennt.

    Auch in Deutschland wurden jüngst immer wieder Fälle bekannt, in denen Richter besonders milde Urteile bei familiärer Gewalt mit dem Hinweis auf die islamische Herkunft der Täter und das damit verbundene besondere "Ehrgefühl" begründeten – und damit letztlich Elemente der Sharia in die Handhabung des deutschen Strafgesetzes einführten. Selbst in der Schweiz, mutmaßen Experten, sprechen im Untergrund islamische Gerichte "Recht", vor allem bei Fehden im albanischen Milieu. Man muss nicht xenophob sein, um das höchst problematisch zu finden; je größer der Muslime-Anteil an der europäischen Bevölkerung wird, desto häufiger werden derartige Konflikte wohl zwangsläufig auftreten.

    Deshalb eine Art von Sonderrecht für bestimmte Ethnien einzuführen, und sei es auch nur durch die entsprechende Handhabung geltender Gesetze, ist nicht Zeichen besonderer Liberalität, sondern eigentlich auch nur eine Spielart des Rassismus (wenn etwa einem türkischen Moslem quasi gerichtlich bestätigt wird, dass bei ihm eben der Herkunft wegen das Messer etwas lockerer sitze). Wer am Grundsatz "Gleiches Recht für alle" rüttelt, schadet damit letztlich allen.

    Printausgabe vom Samstag, 23. Jänner 2010
    Online seit: Freitag, 22. Jänner 2010 16:34:20

    ***

    Ebenfalls kritisiert wurde das Urteil aus Sicht der Frauenrechte:

    diestandard.at: Scheidung als Provokation: Ein Urteil gegen die Frauen

    (Bildunterschrift:) Wer vor Gericht auf sein Recht pocht, kann den Ehepartner in Österreich allgemein begreifbar erregen: Derart irritierend und die Frauen verunsichernd urteilte ein Wiener Richter.

    So wird Ungleichheit festgeschrieben: Ein Wiener Gericht hat das Recht einer Frau auf Trennung von ihrem Mann als provokantes Verhalten angesehen

    Eine verstörende Grundlage für eine "allgemein begreifliche Gemütsbewegung" - Ein Kommentar von Christina Keinert*
    ...

    Stereotyp als Rechtsgut

    Ob allerdings kulturrelativistische Argumentationen zur leichteren "Erregbarkeit" von Menschen mancher Herkunftskulturen (an sich schon eine unerträgliche Stereotypisierung) einerseits sachgerecht und andererseits mit den Grundwertungen unserer Rechtsordnung vereinbar sind, besonders bei exzessiver Gewaltausübung in Reaktion auf eine "Provokation", bedarf dringend fachlicher und gesellschaftlicher Diskussion.
    ...

    Migrantinnen weniger gleich?

    Das hier besprochene Strafurteil hat negative Signalwirkung auch im Sinn einer weiteren Verletzung dieser Schutzpflichten: Wie soll eine Frau in der Ausübung all ihrer Rechte Gleichheit erlangen, wenn der Staat den schweren tätlichen Angriff ihres Mannes als Ausdruck "allgemein begreiflicher" Gemütsbewegung wertet und damit Verständnis für die Beschränkung der Entscheidungsfreiheit von (wenigstens bestimmten?) Frauen suggeriert? Können sich Frauen, besonders Migrantinnen, also nicht darauf verlassen, in allen Bereichen des Lebens inklusive der Ehe von der österreichischen Justiz geschützt zu werden?

    Dieses verstörende Urteil widerspricht somit Wertungen des innerstaatlichen Rechts, vor allem aber internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Österreichs. ...

    ***

    diepresse.com: Messerstiche "allgemein begreiflich"? Kritik an Urteil

    Versuchter Totschlag und nicht Mord wurde einem Mann vorgeworfen, der seine scheidungswillige Frau mit einem Messer attackiert hatte. Begründet wurde dies mit einer "begreiflichen Gemütsbewegung" des gebürtigen Türken.

    Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm im Oktober die Scheidungspapiere präsentierte, griff ein 46-jähriger Familienvater zu einem Messer und stach ihr damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf.

    Am Freitag wurde er im Wiener Straflandesgericht - nicht rechtskräftig - zu sechs Jahren haft verurteilt - jedoch nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen versuchten Totschlags. Die Staatsanwalt hatte die mildere Anklage unter anderem mit der Herkunft des Mannes begründet. Dieser stammt aus der Türkei, lebt allerdings seit 1980 in Österreich und besitzt auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Als weiterer Grund wurde angeführt, dass sich die Frau im Strafverfahren der Aussage entschlagen hat.


    "Allgemein begreifliche Gemütsbewegung"

    Die Justiz billigte dem Täter zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben. "Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann", hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage begründet.
    Der Schöffensenat schloss sich dieser Ansicht an: Es liege "ein affektbedingter Tötungsvorsatz", aber kein versuchter Mord vor, hieß es in der Urteilsbegründung. Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, "wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist", sagte der Richter. Man müsse daher den Angaben des Angeklagten folgen.


    Sechs Jahre Haft, nicht rechtskräftig

    Das Gericht betonte, diese Entscheidung sei durch höchstrichterliche Judikatur gedeckt. Der 46-Jährige wurde folglich wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt.

    Der Staatsanwalt, der für eine Strafe "im oberen Viertel" - der Strafrahmen für Totschlag beträgt maximal zehn Jahre - plädiert hatte, meldete daraufhin Strafberufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für versuchten Mord sieht die Rechtsordnung zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor.


    Politik protestiert


    Das Urteil hat umgehend politische Reaktionen ausgelöst. "Es ist unerträglich, wie die österreichische Justiz immer wieder schrecklichste Gewalttaten von Männern an Frauen, die sich von ihnen trennen wollen, verharmlost und die Opfer mit ihren Urteilen verhöhnt", zeigte sich SP-Frauensprecherin Gisela Wurm in einer Aussendung empört. Mit der gegenständlichen Entscheidung suggeriere die Justiz "geradezu Verständnis, dass auf einen Trennungswillen der Frau eine Gewalttat des Mannes folgt".

    Wie Wurm betonten auch Alev Korun und Judith Schwentner, Menschenrechtssprecherin bzw. Frauensprecherin der Grünen, es sei unzulässig, Dutzende Messerstiche in den Kopf und die anschließende Attacke mit einem Stahlrohr gegenüber einer scheidungswilligen Frau im Hinblick auf die ethnische Herkunft des Gewalttäters als "kulturbedingte Affekthandlung" zu beurteilen.


  2. #2
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    AW: Neuer Rassismus: Sonderrecht für bestimmte Ethnien, 'unerträgliche Stereotypisierung'

    Zitat Zitat von Major Boothroyd Beitrag anzeigen
    Ein türkischer Migrant in Österreich hatte seine Frau beinahe ermordet, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte.

    Ja da haben wir doch bald einen Rechtsstaat bzw. Gesetze wie in den islamischen Ländern,d.h. man kann dann der Ehefrau den Hals aufschneiden und es passiert garnix oder man wird vergewaltigt und kriegt dann zu hören vom Richter"Ja da hätten sie mal lieber ein Kopftuch getragen,da wäre das nicht passiert,mein Gott es wird wirklich immer perverser!!!!
    Ich frage mich schon länger warum es immer wieder für Mohammedaner zu solch milden Urteilen kommt,werden die verantwortlichen bezahlt ?(Richter) oder kriegen sie gedroht,ist schon seltsam.

  3. #3
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    AW: Neuer Rassismus: Sonderrecht für bestimmte Ethnien, 'unerträgliche Stereotypisierung'

    Parallelgesellschaften, verschiedene Rechte für verschiedene Ethnien, Ghettos. Das ist Multikulturalismus, mein Freund!
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  4. #4
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    AW: Neuer Rassismus: Sonderrecht für bestimmte Ethnien, 'unerträgliche Stereotypisierung'

    Zitat Zitat von abandländer Beitrag anzeigen
    [...] Das ist Multikulturalismus, mein Freund!
    Mittlerweile scheinen sich die Bezeichnungen etwas zu ändern.

    Nachdem die angeblichen Vorteile von 'Multikulti' immer unglaubwürdiger wurden, war erst kurze Zeit etwas Ruhe, damit jetzt als neue beschönigende Formulierung diversity, teilweise schon in das etwas schwach wirkende Wort Vielfalt übersetzt, würdiger Nachfolger werden soll.

    Ich hielt Vielfalt / diversity bisher höchstens für Multikulti 1.01, noch nicht mal für Multikulti 2.

    Mittlerweile wird diversity aber auch offiziell mit sehr individuellem Sexualverhalten in Verbindung gebracht.
    Ist euch schon etwas mit diversity / Vielfalt aufgefallen?

    Es gibt sogar 'Ausbildungen' zum diversity manager...

    Gegen diversity wäre Multikulti dann vergleichsweise Faschingfest im katholischen Kindergarten...

  5. #5
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    AW: Neuer Rassismus: Sonderrecht für bestimmte Ethnien, 'unerträgliche Stereotypisierung'

    Zitat Zitat von Major Boothroyd Beitrag anzeigen
    Mittlerweile scheinen sich die Bezeichnungen etwas zu ändern.

    Nachdem die angeblichen Vorteile von 'Multikulti' immer unglaubwürdiger wurden, war erst kurze Zeit etwas Ruhe, damit jetzt als neue beschönigende Formulierung diversity, teilweise schon in das etwas schwach wirkende Wort Vielfalt übersetzt, würdiger Nachfolger werden soll.
    Multikulturalismus ist ein eindeutig definierter Begriff. Viele glauben Multikulturalismus sei, wenn in einem Ort ein Chinesisches neben einem Libanesischen Restaurant steht. Das ist weit gefehlt. Die eigentliche Bedeutung von Multikulti ist folgende:

    Multikulturalismus: Entstanden 1971 in Kanada, will er vor allem das friedliche Zusammenleben von Bevölkerungsgruppen unterschiedlicher ethnischer oder rassischer Herkunft auf ein und demselben Territorium gewährleisten. Für den Multikulturalismus verfügt jede menschliche Gruppe über eine Einzigartigkeit und Legitimität, die ihr Existenzrecht begründen und ihr Verhältnis zu den anderen definieren. Die Kriterien von Recht und Unrecht, von Verbrechen und Barbarei treten zurück vor dem absoluten Kriterium des Respekts vor dem Anderen. Es gibt keine ewige Wahrheit mehr, der Glaube an sie entspringt dem Ethnozentrismus.

    Vor diesem Hintergrund muss man sehen, dass Kanada das zweitgrößte Land der Erde ist und genügend Platz für verschiedene Kulturen bietet. Sie leben nebeneinander und nicht aufeinander, wie im dichbesiedelten Europa. Die Konflikte sind dort minimalst.

    Die Idee des Multikulturalismus galt der Anerkennung der Kulturen und Lebensweisen, insbesondere der Indigenen Bevölkerung, als gleichwertig und erhaltenswert. So gibt es in Kanada die Métis Nation, die First Nation, kleinere, eingewanderte Gruppen, wie die Hutterites, dann die Inuit, welche mit Nunavut ihre "Nation" haben, usw.

    Alle haben ihre Nationen, Reservate, Colonies, autonome Gebiete.

    Das ist Multikulturalismus. In Europa gibts kein Platz dafür und deshalb Konflikte. Multikulturalismus in Städten fördert die Entstehung von Ghettos. Parallelgesellschaften sind das Produkt von Multikulturalismus.

    -

    Ich befürchte, dass Diversity die Steigerung von Multikulti bedeutet. Diversity wird die Gesellschaft noch weiter zerteilen, indem die Sexuelle Orientierung ebenfalls zur Kultur erklärt wird. Der Begriff lässt alles offen.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

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  6. #6
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    AW: Neuer Rassismus: Sonderrecht für bestimmte Ethnien, 'unerträgliche Stereotypisierung'

    Die Rechtssprechung für Muslime sollte auf Muslime zugeschnitten werden.

    Ganz Demokratisch bin ich für die Einführung der Sharia für Muslime. Ein zweites Rechtssystem nur für Muslime , so wie diese auf ihre Rechte bestehen ist es einfach nur ein Logischer Schritt in die Richtung Muslimen ihren Willen zu lassen.

    Nach Sharia Recht könnte man so zB. eben diesen Türken dann kurzerhand Aufhängen ohne sich gewissensbisse zu machen wie dieses von den Muslimen aufgenommen und verstanden würde.

    Es wäre Muslimisches Recht und Sicherlich würde aus den Reihen der Muslime ein erleichtertes Allah hat es so gewollt und ein respecktvoller Beifall für solch ein Urteil durch die Muslimische Welt gehen.

    Also ich bin voll und ganz dafür Muslimen ihren Willen zu lassen, gerade was den Ruf nach ihrer Rechtssprechung angeht.

    Das dann Kritische Blogs wie der unsere regen zulauf von Muslimen hätten die gegen die Grausamkeit des Islams Schutzsuchend die Foren und Blocks stürem wäre dann sicherlich nur noch als schlechter Einfluss der Demokratie zu bewerten.

    Wie gesagt, gebt den Muslimen was diese Wollen..Sharia für Muslime sollte da kein Tabu sein.

  7. #7
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    AW: Neuer Rassismus: Sonderrecht für bestimmte Ethnien, 'unerträgliche Stereotypisierung'

    Die Aufgeklärte Gesellschaft, die so aufgeklärt ist, dass sie selbst die Aufklärung in Frage stellt und die eigene Kultur relativiert, die so tolerant und antirassistisch ist, dass sie selbst Intoleranz und Rassismus toleriert, wenn er denn von Fremden ausgeht, befindet sich in einem Dilemma. Der Islam steht im Kontrast zu all diesen Werten, die infolge des Wertewandels entstanden sind.

    Das bedeutet eine Herausforderung. Da man aus multikultistischem Absolutismus die Kultur des Islam nicht antasten will, um ihn an die Westlichen Wertvorstellungen (Demokratie, Menschenrechte und andere relative Dinge) anzupassen, passt man eben aus dem selbigen multikultischen, vielleicht ethnoaltruistischen Verständnis heraus, die eigene Kultur/Ethnie an die Wünsche der als "erhaben da fremd"-erklärten Kultur an.

    Hat die Kultur der eigenen Bevölkerung denn keinen Wert? Ist der Politiker/Volksvertreter überhaupt in der Position im Namen der Multikulti-Ideologie, Freiheiten der Eigenen Bevölkerung ungefragt einzuschränken? Gilt der Kulturstatus denn nicht auch für die eigene Kultur, weshalb diese mindestens genauso das Recht auf Schutz und Erhaltung hat, wie es die Idee des Multikulturalismus vorsieht? Eigentlich schon.

    Die einzige multikulturalistisch-adäquate Methode, beide Kulturen vor gegenseitigen Einschränkungen zu schützen, wäre die Apartheid.

    Wer in der Islamischen Kultur leben möchte, der hat alle Möglichkeiten sich in einem entsprechenden Land niederzulassen. Es ist doch nicht so, als wäre der Islam vom Aussterben bedroht, als müsste man ihm Schutzzonen zur Verfügung stellen.

    Bei den Natives in Kanada ist das anders.
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