Der Berliner Senat hat Berufung gegen das bundesweit erste Urteil eingelegt, das islamische Gebete an Schulen erlaubt. Das Urteil habe über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Schulen in Berlin, sagte Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) am 19. November vor Journalisten. "Wir dürfen die Schulen in diesem schwierigen Abwägungsprozess nicht allein lassen", sagte Zöllner. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im September einem klagenden muslimischen Schüler (16) das Recht auf ein tägliches Gebet in einer Unterrichtspause auf dem Schulgelände eingeräumt. Ob es dabei bleibt, muss nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entscheiden.

"Die Religionsfreiheit ist mir ein zentrales Anliegen", betonte der Bildungssenator. Deshalb teile er die Entscheidungskriterien des Verwaltungsgerichts. "Aber in diesem konkreten Einzelfall bewerte ich die Glaubwürdigkeit des Schülers anders als die Richter", sagte Zöllner. Ebenso beurteile er die Zumutbarkeit der Zusammenlegung der fünf im Islam vorgeschriebenen täglichen Gebete anders als das Gericht. Dazu habe es ein Gutachten eines Islamwissenschaftlers gegeben. Dieser habe darauf hingewiesen, dass nach Ansicht vieler gläubiger Muslime Gebete zusammengelegt oder zeitlich verschoben werden könnten.
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