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  1. #11
    Türke Gast

    AW: Anwerbung türkischer Gastarbeiter - die historische Lüge!

    Ich finde eure Kommentare echt unverschämt! Deutschland musste nach der Kriegszeit wieder aufgebaut werden und das haben sie nur den Gastarbeitern zu verdanken, egal aus welchem Land!!! Ohne euch in der Geschichte auszukennen, setzt ihr hier einen
    irgendwelchen Scheiß zusammen und kommentiert es noch gegenseitig, wie armselig das doch ist.
    Ich selbst habe Migrationshintergrund (meine Großeltern) und sehe die Sachen nicht so wie ihr!
    Ihr könnt nicht jede Situation verallgemeinern. Guckt euch doch einmal die sozialschwachen deutschen Familien an, die arbeitslossind und selbst von Hartz IV leben, bevor ihr es wieder einmal den Ausländern in die Schuhe schiebt!

    @ ALADIN "Ich erinnere mich noch verdammt gut an den Tag,als ich zum ersten-
    mal in meinem Leben, diese verhärmten,ausgemergelten und halbver-
    hungerten Gestalten aus der Türkei sah"

    Wie sahen denn die Deutschen nach dem Krieg aus, kannst du es mir mal sagen?

    Kein Wunder, dass es mit der Integration scheitert, es liegt schon am Grundgedanken bei euch,
    ihr lässt gar keine Kooperation überhaupt zu!

    Aber wenn ihr so weiterleben wollt, dann na bitte!!!!

    Ich persönlich bin in zwei Kulturen aufgewachsen, respektiere jeden Menschen so wie er ist, verlange es auch so von den anderen und bin stolz darauf, dass ich mich von den anderen (deutsche und Ausländer) abgehoben habe!

    Mfg

  2. #12
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    AW: Anwerbung türkischer Gastarbeiter - die historische Lüge!

    Schon wieder die alte Leier, es ist doch jetzt schon zig mal widerlegt, aber immer noch wird es behauptet. Obwohl genau hier der Wissenspool um solche Ausländermärchen wie das des Wiederaufbaus und die Beschaffung von Devisen ist tauchen in schöner Regelmäßigkeit solche hier auf und versuchen immer wieder die Unwahrheit zu verkünden. Deshalb klappt es nicht mit der Integration, weil euch einfach ein Mindestmaß an Intelligenz fehlt.

  3. #13
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    AW: Anwerbung türkischer Gastarbeiter - die historische Lüge!

    Zitat Zitat von Türke Beitrag anzeigen
    Ich finde eure Kommentare echt unverschämt! Deutschland musste nach der Kriegszeit wieder aufgebaut werden und das haben sie nur den Gastarbeitern zu verdanken, egal aus welchem Land!!! Ohne euch in der Geschichte auszukennen, setzt ihr hier einen irgendwelchen Scheiß zusammen und kommentiert es noch gegenseitig, wie armselig das doch ist.
    Zum bestimmt hundertsten Mal:

    Nach dem Krieg haben unsere Trümmerfrauen und die Kriegsheimkehrer unser Land wieder aufgebaut und wenn jemand, der diese Zeit miterlebt hat, darüber berichtet, steht es Dir nicht zu, das in Frage zu stellen. Laut Deinen eigenen Aussagen warst Du damals nicht dabei!

    Fakt ist, daß die Türken erst lange nach den Italienern, Spaniern und Griechen in unser Land kamen, uns zwar erst dann, als das Wirtschaftswunder schon in vollem Gang war und Gastarbeiter! gebraucht wurden.

  4. #14
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    AW: Anwerbung türkischer Gastarbeiter - die historische Lüge!

    Das stimmt so nicht ganz. Türkische Gastarbeiter wurden nie gebraucht. Es ging nur um die Teilhabe der Türkei am Deutschen Wirtschaftswachstum. Sonst gab es keinen Grund.

    Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei

    Bevor die linken, gruenen, gutmenschlichen und mohammedanischen Geschichtsfälscher auch diese Wahrheiten verschwinden lassen, hier eine Faktensicherung:
    WIKI schreibt (erstaunlich genug), NOCH die Wahrheit:
    Das Abkommen wurde am 31. Oktober 1961 von der Bundesrepublik Deutschland und der Türkischen Republik in Bad Godesberg unterzeichnet. Dabei schreibt z. B. Jarmin (zitiert nach Gerlin, Vera, 1998), dass das Anwerbeabkommen mit der Türkei - ähnlich wie das erste Anwerbeabkommen, das auf Wunsch Italiens abgeschlossen wurde - auf Wunsch und auf Druck der türkischen Militärregierung zustande kam. Es wurde bezeichnenderweise federführend durch das deutsche Außenministerium abgeschlossen (und eben nicht durch das deutsche Wirtschaftsministerium). Die Türkei befand sich zu dieser Zeit - nach der Ära von Adnan Menderes (siehe Abschnitt Misstrauen, Misswirtschaft und EWG-Verhandlung) - in einer sehr prekären wirtschaftlichen Situation.
    Nachfolgend der komplette Text von Wiki bevor er verschwindet:

    Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei wurde 1961 abgeschlossen und führte, trotz gegenteiliger vertraglicher Ausgestaltung, in letzter Konsequenz zur türkischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland zunächst als Gastarbeiter bezeichnet.

    Das Abkommen wurde am 31. Oktober 1961 von der Bundesrepublik Deutschland und der Türkischen Republik in Bad Godesberg unterzeichnet. Dabei schreibt z. B. Jarmin (zitiert nach Gerlin, Vera, 1998), dass das Anwerbeabkommen mit der Türkei - ähnlich wie das erste Anwerbeabkommen, das auf Wunsch Italiens abgeschlossen wurde - auf Wunsch und auf Druck der türkischen Militärregierung zustande kam. Es wurde bezeichnenderweise federführend durch das deutsche Außenministerium abgeschlossen (und eben nicht durch das deutsche Wirtschaftsministerium). Die Türkei befand sich zu dieser Zeit - nach der Ära von Adnan Menderes (siehe Abschnitt Misstrauen, Misswirtschaft und EWG-Verhandlung) - in einer sehr prekären wirtschaftlichen Situation.

    In der einschlägigen Literatur wird zu den Umständen des Zustandekommens unter anderem angeführt, daß die USA Druck auf Deutschland ausübten, das von der Türkei geforderte Anwerbeabkommen abzuschließen. Dadurch sollte die Militärregierung der Türkei unterstützt werden, denn die Türkei hatte 1959 der Stationierung einer Staffel von US-amerikanischen Atomraketen an der Grenze der UDSSR zugestimmt und war ein stategisch wichtiger NATO Partner (Siehe Kubakrise - unmittelbare Vorgeschichte). Die Angst der USA: Im Mai 1960 hatte es einen erneuten Putsch in der Türkei gegeben und die Lage war, wie die Umbildung des Kabinetts von Cemal Gürsel am 27. August 1960 und die Ankündigung von Neuwahlen für 1961 zeigten, in der Türkei extrem instabil. Die sehr schwierige wirtschaftliche Lage, die zum Teil Versorgungsenpässe zur Folge hatte, führte in 1960 und 1961 zu breiten Unruhen - es wurde sogar der Ausnahmezustand verhängt. Die USA befürchteten einen wachsenden Einfluss der Sovjetunion und ein Ausschehren der Türkei aus der NATO, wenn die Wirtschaft der Türkei nicht durch das Anwerbeabkommen stabilisiert würde.

    Auf S. 78 in Gerling, Vera: Soziale Dienste für zugewanderte Senioren/innen: Erfahrungen aus Deutschland, ISBN 9783831128037, werden die Ergebnisse der historischen Forschung über die Ziele der türkischen Regierung wie folgt zusammengefasst: „... das Ziel der türkischen Militärregierung war es, durch die befristete Emigration von „überschüssigen“ Arbeitskräften den Arbeitsmarkt in der Türkei zu entlasten, dringend benötigte Devisen ins Land zu holen und später durch das Know-How der qualifizierten Rückkehrer/innen die wirtschaftliche Modernisierung zu fördern.“

    In "50 Jahre Bundesrepublik - 50 Jahre Einwanderung" schreibt Mathilde Jamin 1999, S. 146: "Johannes Dieter Steinert stellte aufgrund der Akten im Bundesarchiv und im Archiv des Auswärtigen Amtes für den Zeitraum bis 1961 fest, daß die Initiative zu diesen Entsendeabkommen von den "Entsendeländern" ausging. Hissahi Yano (1998) kam für den Forschungszeitraum bis 1964 zu demselben Ergebnis." und weiter "Noch stärker war aber offenbar der Druck in den "Entsendeländern" durch "Export" von Arbeitskräften ihren Arbeitsmarkt zu entlasten. (...) Die zuständigen deutschen Behörden standen den türkischen Wünschen zurückhaltend gegenüber; (...) Noch im September 1960 urteilte Anton Sabel, der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, aus arbeitsmarktpolitischen Gründen sei die Bundesrepublik nicht auf ein Abkommen mit der Türkei angewiesen, möglicherweise wohl aber aus politischen Rücksichten auf die Türkei als NATO-Land".

    Zum Zeitpunkt der Anwerbeabkommens war die bundesdeutsche Wirtschaft bereits zur zweitstärksten Wirtschaftsmacht nach den USA aufgestiegen. Der nach dem Krieg in Deutschland entstandene Wohlstand übte eine sehr große Anziehungskraft auf weniger gut entwicklelte Nationen aus. Hier ist unter anderem zu erwähnen: bis 1998 erhielt die Türkei als Entwicklungsland noch Entwicklungshilfe aus Deutschland (Siehe http://www.agenda21-treffpunkt.de/ar...en/zgl0014.htm) - 1987/88 war die Türkei sogar das Land, das am meisten deutsche Entwicklungshilfe erhielt.

    Aus Sicht der deutschen Wirtschaft wurden im Sinn eines "Rotationsprinzips" junge, lediggehende Männer gesucht, die nach einem Zeitraum von maximal zwei Jahren gegen "frische" Kräfte ausgetauscht werden sollten. Weder den Unterzeichnerstaaten noch den angeworbenen Arbeitskräften war dabei klar, dass die als vorübergehend geplanten Aufenthalte der türkischen Arbeiter in Deutschland später deren Einwanderung begründen würden. Nichtsdestoweniger kamen die Arbeiter, trotz der in jeder einzelnen Anwerbevereinbarung festgeschriebenen Höchstaufenthaltsgrenze von zwei Jahren, nicht selten mit offenem Zeithorizont.

    Das Anwerbeabkommen mit der Türkei enthielt darüber hinaus von Anfang an gegenüber den Anwerbeabkommen mit den westlichen Ländern einige Besonderheiten (die ähnlich für das Abkommen mit Tunesien und Markokko übernommen wurden) - zitiert nach Davy, Ulrike (Hg.): "Die Integration von Einwandern, rechtliche Regelungen im europäischen Vergleich", S. 340ff:

    * eine Anwerbung war ausschließlich für Unverheiratete vorgesehen,
    * ein Familiennachzug bzw. die Familienzusammenführung wurde im Abkommen ausgeschlossen,
    * eine Gesundheitsprüfung und eine Eignungsuntersuchung für die anzuehmende Arbeit,
    * eine Obergrenze für den Aufenthalt von 2 Jahren wurde festgeschrieben, eine Verlängerung ausgeschlossen,
    * die Arbeitnehmer sollten nur aus den europäischen Gebieten der Türkei stammen.


    Am 30. September 1964 trat eine Neufassung des Abkommens in Kraft.

    Ähnliche Abkommen hatte die Bundesrepublik zuvor 1955 bereits mit Italien und 1960 mit Spanien und Griechenland unterzeichnet. 1963, 1964, 1965 und 1968 folgten Verträge mit Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien.

    Die häufig angebrachte Aussage, dass die angeworbenen türkischen Arbeitskräfte "Arbeiten ausgeführt hätten, die Deutsche nicht mehr ausüben wollten", lässt sich meist statistisch nicht belegen. Bei gleicher Qualifikation bewegten sich in allen Arbeitsfeldern (Bergbau, Entsorgungsbetriebe, Raumpflege etc.) die prozentualen Anteile immer analog den jeweiligen Bevölkerungsanteilen der vertretenen Nationen.

    Die Anwerbung endete mit dem am 23. November 1973 von der Bundesregierung beschlossenen generellen bzw. totalen Anwerbestopp, der sämtliche Anwerbeländer betraf.

    http://eurabia.myblog.de/eurabia/art/6912581

  5. #15
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    AW: Anwerbung türkischer Gastarbeiter - die historische Lüge!

    Zitat Zitat von Türke Beitrag anzeigen
    Ich finde eure Kommentare echt unverschämt!
    Das glaube ich dir gerne. Wenn man nur mit der türkischen Propaganda aufwächst und nichts anderes kennt, muss die Wahrheit erschütternd sein



    Deutschland musste nach der Kriegszeit wieder aufgebaut werden und das haben sie nur den Gastarbeitern zu verdanken, egal aus welchem Land!!!
    Stimmt nicht,den Aufbau haben die Deutschen geleistet, Die Gastarbeiter wurden von den Arbeitgebern angefordert um die Löhne zu drücken. Am Beispiel Berlin sieht man, wie es wirklich war. Damals kamen viele Türken in die Stadt, hatten aber keine Arbeit. Es wurde extra hochsubventionierte Industrie angesiedelt um Arbeit zu schaffen.

    Ohne euch in der Geschichte auszukennen, setzt ihr hier einen
    irgendwelchen Scheiß zusammen und kommentiert es noch gegenseitig, wie armselig das doch ist.

    Du kennst dich nicht in der Geschichte aus, kennst alles nur aus den Märchen der türkischen Medien und Politiker


    Ich selbst habe Migrationshintergrund (meine Großeltern) und sehe die Sachen nicht so wie ihr!
    Ihr könnt nicht jede Situation verallgemeinern. Guckt euch doch einmal die sozialschwachen deutschen Familien an, die arbeitslossind und selbst von Hartz IV leben, bevor ihr es wieder einmal den Ausländern in die Schuhe schiebt!

    50% der Türken in Deutschland sind arbeitslos in Berlin sind es sogar 70%. Selbst in der 4 ten Generation Stützeempfänger. Der ersten Generation ließ man es nicht durchgehen auf Kosten der Allgemeinheit zu leben aber dann kam die SPD an die Regierung und seitdem wurde es verpasst durchzugreifen

    @ ALADIN "Ich erinnere mich noch verdammt gut an den Tag,als ich zum ersten-
    mal in meinem Leben, diese verhärmten,ausgemergelten und halbver-
    hungerten Gestalten aus der Türkei sah"

    Wie sahen denn die Deutschen nach dem Krieg aus, kannst du es mir mal sagen?
    Willst du etwa sagen, dass diese Türken aus einem Kriegsgebiet kamen? Wenn die Türken solche tollen Kerle gewesen sind, warum haben sie dann ihr eigenes Land nicht flottgemacht?

    Kein Wunder, dass es mit der Integration scheitert, es liegt schon am Grundgedanken bei euch,
    ihr lässt gar keine Kooperation überhaupt zu!

    Ich habe sicher mehr für die Integration getan als so mancher der bei den Grünen sitzt und labert. Und was habe ich dafür zurückbekommen? Ich bin wie so viele gutmütige Deutsche massiv ausgenutzt worden. Aus Schaden wird man klug

    Aber wenn ihr so weiterleben wollt, dann na bitte!!!!

    Wir wollen ja gerade nicht so weiterleben und das Land vor die Hunde gehen sehen

    Ich persönlich bin in zwei Kulturen aufgewachsen, respektiere jeden Menschen so wie er ist, verlange es auch so von den anderen und bin stolz darauf, dass ich mich von den anderen (deutsche und Ausländer) abgehoben habe!

    Mfg

    Und wie sieht das aus? Worin unterscheidest du dich von deinen Brüdern?

  6. #16
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    AW: Anwerbung türkischer Gastarbeiter - die historische Lüge!

    Zitat Zitat von Türke Beitrag anzeigen
    Ich finde eure Kommentare echt unverschämt! Deutschland musste nach der Kriegszeit wieder aufgebaut werden und das haben sie nur den Gastarbeitern zu verdanken, egal aus welchem Land!!! Ohne euch in der Geschichte auszukennen, setzt ihr hier einen
    irgendwelchen Scheiß zusammen und kommentiert es noch gegenseitig, wie armselig das doch ist.
    Ich selbst habe Migrationshintergrund (meine Großeltern) und sehe die Sachen nicht so wie ihr!
    Ihr könnt nicht jede Situation verallgemeinern. Guckt euch doch einmal die sozialschwachen deutschen Familien an, die arbeitslossind und selbst von Hartz IV leben, bevor ihr es wieder einmal den Ausländern in die Schuhe schiebt!

    @ ALADIN "Ich erinnere mich noch verdammt gut an den Tag,als ich zum ersten-
    mal in meinem Leben, diese verhärmten,ausgemergelten und halbver-
    hungerten Gestalten aus der Türkei sah"

    Wie sahen denn die Deutschen nach dem Krieg aus, kannst du es mir mal sagen?

    Kein Wunder, dass es mit der Integration scheitert, es liegt schon am Grundgedanken bei euch,
    ihr lässt gar keine Kooperation überhaupt zu!

    Aber wenn ihr so weiterleben wollt, dann na bitte!!!!

    Ich persönlich bin in zwei Kulturen aufgewachsen, respektiere jeden Menschen so wie er ist, verlange es auch so von den anderen und bin stolz darauf, dass ich mich von den anderen (deutsche und Ausländer) abgehoben habe!

    Mfg
    Deutschland wurde von den Deutschen aufgebaut. Hätten sich die Türken nicht aufgedrängt, wären sie auch nicht ins Land gekommen! Ich habe die Zeit der ersten türkischen Gastarbeiter noch miterlebt und meine Großmutter gab sogar einer Türkin Nachhilfe in Englisch. Hat ihr nichts genutzt - nach dem bestandenen Abitur wurde sie dann verheiratet.

    Wir lasen damals übrigens noch völlig politisch unkorrekt von merkwürdigen Ereignissen in Wohnungen - die Tageszeitungen berichteten damals im Lokalteil - , die an Gastarbeiter (nannte man damals noch so) türkischer Herkunft vermietet waren. Nicht selten brannte es oder kokelte zumindest ungeheuer in den Wohnungen, da einige dieser Familien Feuerstellen in der Mitte der Räume anlegten. Nein, das ist kein Witz, das ist tatsächlich ernst!

  7. #17
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    AW: Anwerbung türkischer Gastarbeiter - die historische Lüge!

    Und das , was ich befürchtete, ist nun eingetreten: Wikipedia hat den Eintrag zum

    Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei

    natürlich vom ursprünglichen Text in eine Light Version geändert. Fakten sind dabei, wie soll es anders sein, weggelassen worden!

    Im Herbst 1961 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkische Republik ein Abkommen zur zeitlich begrenzten Anwerbung von Arbeitskräften ab. Die Initiative zum Abschluss dieses Abkommens ging hierbei von der Türkei aus. Durch die Geldüberweisungen der Gastarbeiter in die Türkei sollte das Handelsbilanzdefizit der Türkei im Handel mit Deutschland durch Überschüsse in der Übertragungsbilanz kompensiert werden, um die türkische Leistungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland gegenüber auszugleichen. Die türkische Regierung nahm hierbei Bezug auf einen ähnliches 1955 zwischen Deutschland und Italien geschlossenes Anwerbeabkommen (Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien), welchem die gleiche Motivation zugrund lag.[1]. Neben der Verbesserung der türkischen Handelsbilanz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erhoffte sich die Türkei, auch durch die Rückkehr der in Deutschland mit moderneren Produktionstechniken vertraut gewordenen Arbeitskräften im Rahmen des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzipes, eine Effizienzsteigerung der eigenen Industrie (Know-How-Transfer).[2]
    Zunächst reagierte die Bundesregierung zurückhaltend auf das Angebot. Arbeitsminister Theodor Blank lehnte das Angebot zunächst ab. Da er die kulturell-religiöse Distanz und mögliche aus dieser resultierende Konflikte als zu groß einschätzte, des Weiteren bestünde zunächst auch kein Bedarf an türkischen Arbeitskräften da das Potenzial an deutschen Arbeitslosen aus strukturschwachen Regionen noch nicht hinreichend ausgeschöpft sei. Aufgrund des außenpolitischen Drucks der USA, welche nach der geostrategisch motivierten Aufnahme der Türkei in die Nato dieses Land ökonomisch stabilisieren wollte, übernahm das bundesdeutsche Außenministerium, im Gegensatz zum ursprünglich zuständigen Arbeitsministerium die Verhandlungsführung mit der türkischen Republik. Bei Abschluss des Abkommens standen die außenpolitischen Ziele der Nato, sowie die innenpolitischen und wirtschaftlichen Ziele der Türkei im Vordergrund. Insbesondere erhoffte sich die Türkei einen Rückgang der hohen türkischen Arbeitslosenzahlen, welche durch ein dauerhaft über dem Wirtschaftswachstum liegendes Bevölkerungswachstum verursacht waren. [3]
    Aufgrund der Vertragsbedingungen, insbesondere des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzips, gab es keine Überlegungen oder gar Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Ansiedlung der türkischen Zuwanderer, denn dies war in den Vertragsbedingungen explizit nicht vorgesehen.[4]
    Siehe auch Wikipedia "Versionsgeschichte von „Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei“

  8. #18
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    AW: Anwerbung türkischer Gastarbeiter - die historische Lüge!

    Wenn ich auf den Link klicke, öffnet sich folgender Text bei Wiki:

    Version vom 5. November 2009, 13:59 Uhr





    Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei wurde 1961 abgeschlossen und führte, trotz gegenteiliger vertraglicher Ausgestaltung, in letzter Konsequenz zur türkischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland zunächst als Gastarbeiter bezeichnet.
    Das Abkommen wurde am 31. Oktober 1961 von der Bundesrepublik Deutschland und der Türkischen Republik in Bad Godesberg unterzeichnet. Dabei schreibt z. B. Jarmin (zitiert nach Gerlin, Vera, 1998), dass das Anwerbeabkommen mit der Türkei - ähnlich wie das erste Anwerbeabkommen, das auf Wunsch Italiens abgeschlossen wurde - auf Wunsch und auf Druck der türkischen Militärregierung zustande kam. Es wurde bezeichnenderweise federführend durch das deutsche Außenministerium abgeschlossen (und eben nicht durch das deutsche Wirtschaftsministerium). Die Türkei befand sich zu dieser Zeit - nach der Ära von Adnan Menderes (siehe Abschnitt Misstrauen, Misswirtschaft und EWG-Verhandlung) - in einer sehr prekären wirtschaftlichen Situation.
    In der einschlägigen Literatur wird zu den Umständen des Zustandekommens unter anderem angeführt, daß die USA Druck auf Deutschland ausübten, das von der Türkei geforderte Anwerbeabkommen abzuschließen. Dadurch sollte die Militärregierung der Türkei unterstützt werden, denn die Türkei hatte 1959 der Stationierung einer Staffel von US-amerikanischen Atomraketen an der Grenze der UDSSR zugestimmt und war ein strategisch wichtiger NATO Partner (Siehe Kubakrise - unmittelbare Vorgeschichte). Die Angst der USA: Im Mai 1960 hatte es einen erneuten Putsch in der Türkei gegeben und die Lage war, wie die Umbildung des Kabinetts von Cemal Gürsel am 27. August 1960 und die Ankündigung von Neuwahlen für 1961 zeigten, in der Türkei extrem instabil. Die sehr schwierige wirtschaftliche Lage, die zum Teil Versorgungsengpässe zur Folge hatte, führte in 1960 und 1961 zu breiten Unruhen - es wurde sogar der Ausnahmezustand verhängt. Die USA befürchteten einen wachsenden Einfluss der Sowjetunion und ein Ausscheren der Türkei aus der NATO, wenn die Wirtschaft der Türkei nicht durch das Anwerbeabkommen stabilisiert würde.
    Auf S. 78 in Gerling, Vera: Soziale Dienste für zugewanderte Senioren/innen: Erfahrungen aus Deutschland, ISBN 9783831128037, werden die Ergebnisse der historischen Forschung über die Ziele der türkischen Regierung wie folgt zusammengefasst: „... das Ziel der türkischen Militärregierung war es, durch die befristete Emigration von „überschüssigen“ Arbeitskräften den Arbeitsmarkt in der Türkei zu entlasten, dringend benötigte Devisen ins Land zu holen und später durch das Know-how der qualifizierten Rückkehrer/innen die wirtschaftliche Modernisierung zu fördern.“
    In "50 Jahre Bundesrepublik - 50 Jahre Einwanderung" schreibt Mathilde Jamin 1999, S. 146: "Johannes Dieter Steinert stellte aufgrund der Akten im Bundesarchiv und im Archiv des Auswärtigen Amtes für den Zeitraum bis 1961 fest, daß die Initiative zu diesen Entsendeabkommen von den "Entsendeländern" ausging. Hissahi Yano (1998) kam für den Forschungszeitraum bis 1964 zu demselben Ergebnis." und weiter "Noch stärker war aber offenbar der Druck in den "Entsendeländern" durch "Export" von Arbeitskräften ihren Arbeitsmarkt zu entlasten. (...) Die zuständigen deutschen Behörden standen den türkischen Wünschen zurückhaltend gegenüber; (...) Noch im September 1960 urteilte Anton Sabel, der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, aus arbeitsmarktpolitischen Gründen sei die Bundesrepublik nicht auf ein Abkommen mit der Türkei angewiesen, möglicherweise wohl aber aus politischen Rücksichten auf die Türkei als NATO-Land".
    Zum Zeitpunkt der Anwerbeabkommens war die bundesdeutsche Wirtschaft bereits zur zweitstärksten Wirtschaftsmacht nach den USA aufgestiegen. Der nach dem Krieg in Deutschland entstandene Wohlstand übte eine sehr große Anziehungskraft auf weniger gut entwickelte Nationen aus. Hier ist unter anderem zu erwähnen: bis 1998 erhielt die Türkei als Entwicklungsland noch Entwicklungshilfe aus Deutschland (Siehe http://www.agenda21-treffpunkt.de/ar...en/zgl0014.htm) - 1987/88 war die Türkei sogar das Land, das am meisten deutsche Entwicklungshilfe erhielt.
    Aus Sicht der deutschen Wirtschaft wurden im Sinn eines "Rotationsprinzips" junge, ledig gehende Männer gesucht, die nach einem Zeitraum von maximal zwei Jahren gegen "frische" Kräfte ausgetauscht werden sollten. Weder den Unterzeichnerstaaten noch den angeworbenen Arbeitskräften war dabei klar, dass die als vorübergehend geplanten Aufenthalte der türkischen Arbeiter in Deutschland später deren Einwanderung begründen würden. Nichtsdestoweniger kamen die Arbeiter, trotz der in jeder einzelnen Anwerbevereinbarung festgeschriebenen Höchstaufenthaltsgrenze von zwei Jahren, nicht selten mit offenem Zeithorizont.
    Das Anwerbeabkommen mit der Türkei enthielt darüber hinaus von Anfang an gegenüber den Anwerbeabkommen mit den westlichen Ländern einige Besonderheiten (die ähnlich für das Abkommen mit Tunesien und Markokko übernommen wurden) - zitiert nach Davy, Ulrike (Hg.): "Die Integration von Einwandern, rechtliche Regelungen im europäischen Vergleich", S. 340ff:
    • eine Anwerbung war ausschließlich für Unverheiratete vorgesehen,
    • ein Familiennachzug bzw. die Familienzusammenführung wurde im Abkommen ausgeschlossen,
    • eine Gesundheitsprüfung und eine Eignungsuntersuchung für die anzunehmende Arbeit,
    • eine Obergrenze für den Aufenthalt von 2 Jahren wurde festgeschrieben, eine Verlängerung ausgeschlossen,
    • die Arbeitnehmer sollten nur aus den europäischen Gebieten der Türkei stammen.

    Am 30. September 1964 trat eine Neufassung des Abkommens in Kraft.
    Ähnliche Abkommen hatte die Bundesrepublik zuvor 1955 bereits mit Italien und 1960 mit Spanien und Griechenland unterzeichnet. 1963, 1964, 1965 und 1968 folgten Verträge mit Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien.
    Die häufig angebrachte Aussage, dass die angeworbenen türkischen Arbeitskräfte "Arbeiten ausgeführt hätten, die Deutsche nicht mehr ausüben wollten", lässt sich meist statistisch nicht belegen. Bei gleicher Qualifikation bewegten sich in allen Arbeitsfeldern (Bergbau, Entsorgungsbetriebe, Raumpflege etc.) die prozentualen Anteile immer analog den jeweiligen Bevölkerungsanteilen der vertretenen Nationen.
    Die Anwerbung endete mit dem am 23. November 1973 von der Bundesregierung beschlossenen generellen bzw. totalen Anwerbestopp, der sämtliche Anwerbeländer betraf.
    Zum Zeitpunkt des totalen Anwerbestopps 1973 befanden sich - nach 12 Jahren Anwerbeabkommen - ca. 500.000 bis 750.000 Türken in Deutschland.
    [Bearbeiten] Siehe auch


  9. #19
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    AW: Anwerbung türkischer Gastarbeiter - die historische Lüge!


  10. #20
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    AW: Anwerbung türkischer Gastarbeiter - die historische Lüge!

    Die Migrationströte hat sich wieder einmal zu Wort gemeldet und die Unwahrheit gesprochen! Das diese Frau sich nicht langsam schämt, sich zu diesem Thema immer wieder lobend zu äußern, obwohl alle wissen, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Frau Böhmer ist das Musterbeispiel für eine Fehlbesetzung im Amt!

    Positive Bilanz nach 50 Jahren türkischer Zuwanderung

    Berlin (dpa) - 50 Jahre nach der Unterzeichnung des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens haben Politiker und Zuwanderer eine weitgehend positive Bilanz gezogen.

    «Sie sind Teil unserer Gesellschaft, und Deutschland ist ihre Heimat geworden», sagte die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer im Bundestag. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, Kenan Kolat, sprach von einer positiven Entwicklung. Mit dem Anwerbeabkommen von 1961 wurden Arbeitskräfte aus der Türkei in die Bundesrepublik gelockt. Heute leben in Deutschland mehr als 2,5 Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln.
    Die Quelle kann mittlerweile nicht mehr als seriös bezeichnet werden!

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