Deutschland - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen richtet sich gegen diskriminierende Behandlung von Muslimen in Niedersachsen

In einer dringlichen Anfrage unter der Überschrift „Warum kommt die Polizei, wenn der Muezzin ruft?“ richtet sich Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag gegen die Behandlung der Moscheebesucher wie potentielle Terroristen durch das niedersächsische Innenministerium. Heute soll darüber im Landtag debattiert werden.

In der Begründung heisst es: „Die Gläubigen werden beim Freitagsgebet ohne konkreten Tatverdacht kontrolliert und zum Vorzeigen des Ausweises gezwungen. Viele Muslime empfinden dies als schikanös und diskriminierend, weil damit aus ihrer Sicht ein Generalverdacht gegen ihre Religion untermauert wird“. Die Fraktion der Grünen hält die Massenkontrollen aus integrationspolitischer Perspektive für fragwürdig und ist der Meinung, dass die Maßnahmen auch aus verfassungsrechtlichen Gründen zu hinterfragen sind. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht eine Absage erteilt hat, so z.B. beim Kennzeichenscanning und bei der Rasterfahndung. Dabei hatte das Gericht für solche Massenkontrollen stets einen konkreten Tatverdacht gefordert, um die vielen Kontrollen Unschuldiger zu rechtfertigen.

So ist die Fraktion überzeugt, dass es bei den „Moscheekontrollen“ an einer konkreten Gefahrenprognose offenkundig fehlt, denn es würde weder eine konkrete Person oder Gruppe gesucht, noch seien die Generalkontrollen bisher auch nur ansatzweise erfolgreich, da weder Terroristen, Gefährder oder Sympathisanten ermittelt werden konnten. Deshalb würden die Massenkontrollen vielfach als Einschüchterungsversuch durch den Staat und seine Behörden erlebt und bewertet.

So fragt der Fraktionsvorsitzender die Landesregierung, welche konkreten Erfolge die Massenkontrollen bisher gebracht haben, Welche Rechtsgrundlage solche unpräzisen Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung haben und vor allem welches integrationspolitische Signal ausgesandt wird, wenn Gläubige vor oder nach dem Gebet kontrolliert, festgehalten und teilweise sogar abgestempelt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte vor dieser dringlichen Anfrage sich schon im Januar 2004 und zuletzt auch noch im Juni und Juli mit Anfragen an die Landesregierung gerichtet. In der Antwort auf die Anfrage vom Juni 2008 rechtfertigte die Landesregierung die Sonderbehandlung der Muslime mit der „Bekämpfung des islamistischen Terrorismus“. Es gehe darum, „islamistische Strukturen aufzudecken, zu zerschlagen sowie Vorbereitungen für einen terroristischen Anschlag mit islamistischem Hintergrund so früh wie möglich zu erkennen und zu verhindern“. Die Erforderlichkeit derartiger Kontrollen im Umfeld von islamischen Gebets-, Vereins- und Kulturstätten gründe sich insbesondere auf die Erkenntnis deutscher Sicherheitsbehörden, dass sich potenzielle islamistische Gewalttäter an bestimmten Treff- und Sammelpunkten aufhalten. Hierzu würden auch Moscheen und andere islamische Gebets¬stätten sowie islamische Vereins- und Kultureinrichtungen als zentrale Anlaufstellen gehören. Die Kontrollmaßnahmen hätten bewährt. Eine nachweisbare Präventivwirkung sei da. Zudem würden entsprechende Maßnahmen – also die Behandlung von Muslimen wie potentielle Terroristen - auch mehrheitlich von den betroffenen Personen muslimischen Glaubens begrüßt, so die Landesregierung in der Antwort vom 03.07.2009.

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