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  1. #1

    Strafgesetzbuch statt positiver Diskriminierung

    Ein Bericht im Spiegel von Ende April 2009 läßt den Schluß zu, daß der eigentliche Grund für den Gesetzesvorschlag des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) e.V. in der Gewaltbereitschaft von Schülern mit Migrationshintergrund gegenüber Schwulen liegt. Während Homosexuelle früher besonders auf dem Land mit Beleidigungen und Gewalt konfrontiert waren und in Großstädten ruhig leben konnten, so stellt sich die Situation heute genau umgekehrt dar.

    Der im Raum stehende Vorschlag des Bundesvorsitzenden der Schwusos Ansgar Dittmar, dem er unter Bezugnahme auf bislang geheime Studien den Nimbus der Alternativlosigkeit andichten möchte, sieht als Lösung für dieses Problem die Therapierung der Schüler “in diskriminierungsfreien Räumen” im Rahmen des regulären Unterrichts vor, um sie von der “Homophobie” zu “heilen”.

    Der LSVD spricht in dem Zusammenhang von der Durchsetzung von als “Grundrechte von Schwulen und Lesben” bezeichneten Sonderrechten und beruft sich dabei auf die Charta der Grundrechte in der Europäischen Union, nach deren Maßgaben Diskriminierungen aufgrund der “sexuellen Ausrichtung” verboten sein sollen.

    An dieser Stelle ist erst mal festzuhalten, daß “sexuelle Ausrichtung” eine andere Konnotation hat, als eine “sexuelle Identität”. Während bei “Ausrichtung” noch die Möglichkeit einer Änderung mitschwingt, wird das mit der Verwendung des Begriffes der “Identität” im Grunde komplett verneint. Das wäre der erste Grund, weshalb der LSVD sich für sein Vorhaben gar nicht auf die Grundrechtecharta berufen kann.

    Der zweite Grund ist freilich, daß diese Charta noch gar nicht rechtswirksam ist, weil sie Teil des Lissabon-Vertrages ist, dem die Bundesrepublik noch gar nicht zugestimmt hat. Derzeitiger Hinderungsgrund ist das sogenannte Begleitgesetz, das vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil gefordert worden war.

    Ein alternativer Lösungsansatz für die besonders von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ausgehenden Beleidungen und Gewaltanwendungen wäre die Rückbesinnung auf das Strafgesetzbuch.

    Eine Beleidigung kann gemäß §185 StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden, eine Körperverletzung gemäß §223 StGB mit bis zu fünf Jahren und der Aufruf zu einer Hetzjagd zusätzlich bis zu drei Jahre, wenn der Richter auf Landfriedensbruch im Sinne §125 StGB erkennt!

    Das Gute am Strafgesetzbuch: Alle seine Rechtsnormen darin sind 100% diskriminierungsfrei

    Sie müssen nur angewandt zu werden!

    Was also spräche denn dagegen, wenn man den Schülern einfach beibringt, daß Beleidigungen und Körperverletzung Straftaten sind und das dann auch in irgendeiner Weise durchexerziert? Auf diese Weise würden alle Schüler gleichermaßen etwas davon haben. Dieser Ansatz ist weitaus besser, als wenn man Schwule und Lesben zu etwas besonders Schützenswertem erklärt und sie so quasi auf ein Podest hebt. Positive Diskriminierung bringt immer die Gefahr von Neid mit sich, wodurch die latente Abneigung gegenüber Homosexuellen ja noch gesteigert wird.

    Gerade auch Schüler mit Migrationshintergrund müssen lernen, daß Beleidigung und Gewalt generell verboten ist und auch geahndet wird. Ist der Staat dazu nicht willens, dann wird die Dittmar’sche Behandlung von Schülern in “diskriminierungsfreien Räumen” auch nichts ausrichten können. Mit einer Erweiterung von GG Art. 3 Abs. 3 um eine “sexuelle Identität” läßt sich das sowieso nicht machen, weil diese Art der Beschulung ja eine Bevorzugung darstellen würde, die gemäß dieser Grundgesetznorm genauso verboten ist, wie eine Benachteiligung.

    Eine positive Diskriminierung im Rahmen des Schulunterrichts zur Therapierung unserer Kinder verstößt also gegen das Grundgesetz. Gerade auch Justizministerin Fräulein Brigitte Zypries sollte das wissen!

    Quelle: NfDuM: Strafgesetzbuch statt positiver Diskriminierung
    Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich,
    sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören.
    Wir zerstören damit Gedanken und alles Hohe, das sich erhebt gegen die Erkenntnis Gottes,
    und nehmen gefangen alles Denken in den Gehorsam gegen Christus.
    (2. Kor. 10, 4-5)

  2. #2
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    Beiträge
    2.453

    AW: Strafgesetzbuch statt positiver Diskriminierung

    @Haiduk

    Ein alternativer Lösungsansatz für die besonders von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ausgehenden Beleidungen und Gewaltanwendungen wäre die Rückbesinnung auf das Strafgesetzbuch.
    Besser kann man es eigentlich nicht mehr ausdrücken!

  3. #3
    Registriert seit
    17.01.2009
    Beiträge
    383

    AW: Strafgesetzbuch statt positiver Diskriminierung

    Zitat Zitat von Haiduk Beitrag anzeigen
    Gerade auch Schüler mit Migrationshintergrund müssen lernen, daß Beleidigung und Gewalt generell verboten ist und auch geahndet wird. Ist der Staat dazu nicht willens, dann wird die Dittmar’sche Behandlung von Schülern in “diskriminierungsfreien Räumen” auch nichts ausrichten können.
    Und der Staat ist aber nicht willens! Außerdem sind nicht Schüler mit "Migrationshintergrund" davon betroffen, sondern fast ausschließlich Schüler mit "Islamhintergrund". Es ist auch falsch, dass Beleidigung geahndet wird, weil doch die politisch korrekten Gutmenschen fast täglich Beleidigungen gegen Islamkritiker aussprechen. Und andererseits müsste jeder Islamkritiker und Schwule mit Haft rechnen, weil sich doch sofort jeder Moslem durch ihn beleidigt fühlt.
    Auch Gewalt wird nicht geahndet, wenn man zu den linken Gewaltexzessen in Berlin und Hamburg blickt.

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