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    Die Muslima als Sklavin

    Viel ist in diesen Tagen von Toleranz und Dialog die Rede. Ob auf dem Kirchentag, beim Verfassungsjubiläum oder in der Debatte über den Hessischen Kulturpreis, den die christlichen Preisträger nicht zusammen mit Navid Kermani entgegennehmen wollten. Manchen ist dabei klar geworden, dass Dialog und Toleranz ohne Differenz unnötig, ja gegenstandslos sind. Vielfach hält sich aber auch eine Stimmung, wonach mit der Proklamation grundsätzlich guter Absichten, bei sonstigem Machenlassen und Nichthinschauen, dem Toleranzgebot am schönsten Genüge getan sei.

    Ein besonders frappantes Beispiel solch pseudo-verständnisvoller Blindheit liefert jetzt der "Verlag der Weltreligionen". Dieser vor zwei Jahren begründete Ableger des Suhrkamp Verlages hat nämlich soeben ein bemerkenswertes Dokument muslimischer Frauenverachtung erstmals auf Deutsch publiziert.
    Es handelt sich um "Das Buch der Weisungen für Frauen" ("Kitab ahkam al-nisa") des islamischen Rechtsgelehrten Ibn al-Djauzi (auch al-Gauzi oder al-Jawzi geschrieben) aus dem 12. Jahrhundert. Ibn al-Djauzi, der in Bagdad zeitweise unter dem Schutz des Kalifats lehrte, gehörte den Hanbaliten an, einer besonders konservativen und strengen Rechtsschule des sunnitischen Islams. In seinen Vorschriften für das Leben der frommen muslimischen Frau und des Umgangs mit ihr beruft er sich auf frühere islamische Autoritäten, "so dass der Text", wie die neue Ausgabe erklärt, "durch die Aufnahme von Traditionen und ihrer Tradentenketten mit der Vergangenheit und somit mit der Heilszeit verbunden ist und dadurch bindend wird".
    Nachdem also die kanonische Bedeutung des Werkes geklärt ist (der Klappentext des Verlages spricht von den "gültigen islamischen Vorschriften und Bestimmungen für Frauen"), kann es losgehen: Die Frau soll zu Hause bleiben. Die Frau soll noch nicht einmal aus dem Fenster schauen, "denn sie sieht die Männer, und man kann nicht sicher sein, ob deren Anblick ihr Schaden zufügt, so wie der ihrige die Männer verstört". Wenn eine Frau zum Festtag ausgeht, "soll sie einen Mann niemals grüßen". Ein Mädchen soll möglichst früh verheiratet werden, am besten an einen Cousin. Wenn die Frau sich dem Willen des Mannes hartnäckig widersetzt, "soll er sie schlagen, aber nicht heftig".
    Ferner sollen laut Ibn al-Djauzi Mädchen der Genitalverstümmelung unterzogen werden. "Die Beschneidung", heißt es da, "ist Pflicht bei Mann und Frau". Allerdings soll dabei nur so viel abgeschnitten werden, dass der "Genuss" beim Geschlechtsverkehr nicht ganz "versiegt". Insgesamt gilt: "Die Frau muss wissen, dass sie für ihren Ehemann wie ein Sklave ist. Sie verfügt nicht über sich selbst, noch über seinen Besitz außer mit seiner Erlaubnis. Sein Recht kommt vor ihrem und dem ihrer Verwandten. Sie muss immerzu bereit sein, ihn zu erfreuen mit allen Mitteln der Reinlichkeit. Sie soll sich aber nicht vor ihm wegen ihrer Schönheit rühmen, noch ihn für etwas Hässliches an ihm tadeln. (. . .) Eine Frau muss (. . .) die Kränkungen des Mannes erdulden, wie ein Sklave sie erträgt."
    So unappetitlich all dies ist - skandalös ist an dieser Publikation nicht, dass der Text der "Weisungen für Frauen" überhaupt in deutscher Sprache zugänglich gemacht wird. Als historische Quelle ist er ja aufschlussreich. Auch andere heilige Schriften, darunter das Alte wie das Neue Testament, spiegeln die traditionelle Herabsetzung der Frau wider; im Islam "sind die Vorschriften des Familien- und Personenstandsrechts in ihrer klassischen Interpretation und Handhabung von einem eindeutig patriarchalischen Verständnis der Geschlechterrollen geprägt, wie es auch in abendländischen Rechtsordnungen über lange Zeit vorherrschte", schreibt Mathias Rohe in seiner neuen Studie "Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart" (Verlag C. H. Beck, 2009). Und trotz Gleichberechtigungsgebot unseres Grundgesetzes, das an diesem Samstag vor sechzig Jahren in Kraft trat, blieb noch bis 1957 das sogenannte Letztentscheidungsrecht des Mannes im Bürgerlichen Gesetzbuch bestehen: "Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu. Er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung."
    Nein, skandalös an dem Vorgehen des Verlags der Weltreligionen ist vielmehr, dass diese "Weisungen für Frauen" heute, im Jahr 2009, ohne irgendeine ernstzunehmende historisch-kritische Distanzierung herausgebracht wurden. In Nachwort und Kommentar der Edition wird die immense sozialpraktische Wirkung solcher diskriminierenden Vorschriften - also die Unterdrückung und Misshandlung von Millionen muslimischer Frauen - mit keinem einzigen Wort beim Namen genannt. Stattdessen heißt es, das Buch von Ibn al-Djauzi sei "als Ratgeber oder guideline für die muslimischen Frauen konzipiert - ein Brevier für alle Lebenslagen".
    Obwohl der Kommentar selbst von einer Frau geschrieben wurde - die Übersetzerin und Kommentatorin, Hannelies Koloska, ist Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Arabistik der Freien Universität Berlin und arbeitet dort in einem Sonderforschungsbereich zu den "ästhetischen Dimensionen der arabischen Sprache" -, wird die unerträgliche Frauenverachtung, die bis heute vielen als Gebot ihrer Gesetzesreligion gilt, in der Edition kleingeredet, verharmlost oder verschwiegen. Der höchst defizitäre Kommentar, der jede kritische Einordnung, jede sozialhistorische Wirkungsgeschichte vermissen lässt, lobt etwa, wo es um die Gewalt des Ehemanns als Bestrafung der Frau geht, dass der Autor "die Erlaubnis zu schlagen durch seine Ausführungen einschränkt und in den meisten Fällen als kein probates Mittel ansieht". Zur Forderung der Beschneidung der Frau vermerkt der Kommentar, sie sei "unter den islamischen Rechtsgelehrten stets heftig umstritten" gewesen: Kein Wort davon, was diese Forderung bis heute anrichtet.
    Und all dies sind keine Versäumnisse, sondern Programm. So verwahrt sich die Editorin dagegen, dass Ibn al-Djauzi "in älteren Werken der westlichen Wissenschaft (. . .) häufig als unversöhnlicher religiöser Polemiker und Fanatiker dargestellt" wurde, sowie gegen eine "von außen an den Text herangetragene Geschlechterkonzeption". Und der Klappentext schwärmt vom "ersten Autor der islamischen Welt, der versuchte, den von der offiziellen Bildung ausgeschlossenen Frauen grundlegendes religiöses Wissen zu vermitteln und sie an der islamischen Gelehrsamkeit teilhaben zu lassen".
    Der Verlag der Weltreligionen, der von der "Udo Keller Stiftung Forum Humanum" unterstützt wird, hat eigentlich seriöse Herausgeber für seine Quelleneditionen religiöser Texte. Er hat einen klugen Programmleiter und einen respektablen wissenschaftlichen Beirat (für den Islam ist dort Angelika Neuwirth zuständig, Professorin für Arabistik an der Freien Universität, bei der die Editorin als Mitarbeiterin tätig ist). Um so unverständlicher, dass ein solches Machwerk wie die Edition des "Buchs der Weisungen für Frauen", das gegen die wissenschaftlichen Standards und gegen den Geist unserer Verfassungsordnung gleichermaßen verstößt, in dieser Form erscheinen konnte: als Musterbeispiel falsch verstandener interkultureller Toleranz. JOHAN SCHLOEMANN

  2. #2
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    AW: Die Muslima als Sklavin

    Die Frau soll zu Hause bleiben. Die Frau soll noch nicht einmal aus dem Fenster schauen, "denn sie sieht die Männer, und man kann nicht sicher sein, ob deren Anblick ihr Schaden zufügt, so wie der ihrige die Männer verstört".
    Danke Putzi. Ich werde mir aus diesem Buch Zitate auskopieren, Flugblätter daraus machen und allen jungen Kopftuchträgerinnen in die Hand geben. Sie haben nichts auf der Straße verloren, ob mit oder Kopftuch. Eine Muslima soll zu Hause bleiben und nicht mit Kopftuch auf der Straße herumstolzieren um uns Ungläubigen zu ärgern.

  3. #3
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    AW: Die Muslima als Sklavin

    Toleranz...und Islam..das ist als würden Wasser und Feuer Hochzeit feiern.

    Der Verlag hat einen Dhimmi-Preis gewonnen...!!

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