Ein sehr interessantes Interview mit Richter Armin Segler. Er versteht die Unzufriedenheit der Menschen über die zu milden Urteilen:

Ist die Justiz in der Schweiz zu milde?
Die Situation ist die: Mit dem neuen Strafrecht hat der Gesetzgeber die Spannweite für bedingte Strafen von 18 auf 24 Monate heraufgesetzt.

Bitte, erläutern Sie das genauer.
Wer vor Gericht für seine Tat bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug kassiert, sitzt als Ersttäter keinen Tag im Gefängnis ab. Zudem lässt das neue Strafrecht für Kriminelle, die der Richter bis zu maximal drei Jahre Freiheitsentzug verurteilt hat, teilbedingte Strafen zu, wobei höchstens die Hälfte davon unbedingt ist.
Warum das so ist, sagt Richter Seger auch:

Sind die Richter schuld, dass oft Vergewaltiger zu einfach davonkommen?
Das Strafrecht verpflichtet die Richter dazu, Ersttäter mit einer günstigen Prognose weniger hart anzufassen.
Wer weiß, vielleicht hoffen manche Schweizer GesetzgeberInnen, einmal im Leben vergewaltigt zu werden? Bevorzugt von einem harten südländischen Burschen? Wollen sie deswegen mit diser laschen Gesetzgebung die Verbreitung der Vergewaltigungne unterstützen?

Was muss sich am Strafrecht alles ändern?
Wir müssen vom Täterschutz mehr zum Opferschutz wechseln und das Opfer in den Vordergrund stellen – auch im Strafrecht.

Zürcher Unterländer
Dazu gibt es nur eine Frage: Wann will man endlich damit anfangen? Und vielleicht noch eine Frage: Zur Zeit unserer Großeltern war es so. Warum ist man von diesem Weg abgekommen?



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