Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
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  1. #11
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    AW: Berlin:anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant

    Eins steht fest: Ab September können die Renten nicht mehr bezahlt werden, das Steueraufkommen wird um 60% (!) sinken, die Sozialkosten steigen erheblich und der Deutsche Staat macht sich darüber Gedanken, welche Geschenke er der eingewanderten Bereicherung noch machen kann. Wir sind bald selbst Wirtschaftsflüchtlinge, wer wird uns aufnehmen und gleichwertiges angedeihen lassen? Na, jemand eine Idee? Die Türkei vielleicht oder Sudan?

  2. #12
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    AW: Berlin:anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant

    Die Idee ist gut, allerdings fürchte ich dass das nicht durchkommt. Schliesslich verstösst es gegen das Antidiskriminierungsgesetz Einwanderungskriminelle mit kostenloser und anonymer Krankenversorgung auszustatten, aber nicht die vielen armen Mörder, Diebe, Steuerhinterzieher, Terroristen und ähnliche von der Polizei gesuchte Personen, die im Falle ihrer Erkennung ebenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssten.

    Wieso den Krankenschein nicht direkt ganz abschaffen? Jeder der krank ist geht zum Arzt oder ins Krankenhaus und keiner fragt ob er versichert ist oder wo er herkommt.

    Nee, nee, also wenn man so sieht was unsere Politiker immer wieder für einen Schwachsinn von sich geben dann möchte man um die Parlamente am liebsten eine Mauer bauen und ein paar Pfleger in weissen Kitteln reinschicken.

  3. #13

    AW: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant

    Rund 4.000 bis 5.000 Menschen ohne Papiere werden jährlich in Berlin behandelt. Das zeigt eine neue Befragung von Ärzten. Viele Illegale suchten erst spät Hilfe. VON ANTJE LANG-LENDORFF

    Offiziell gibt es sie gar nicht - Menschen ohne Papiere leben, möglichst ohne anzuecken oder aufzufallen. Doch wenn sie krank werden, müssen auch sie sich Hilfe suchen. Zwischen 4.000 und 5.000 Illegale werden in Berlin jährlich medizinisch behandelt. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie der "Berlin School of Public Health" an der Charité, die der taz vorliegt. Dafür wurden 42 Berliner Ärzte und 6 Vertreter von Hilfsorganisationen, die mit Menschen ohne Papiere arbeiten, befragt. Monika Hey, eine der Autorinnen, stellt die Studie am heutigen Samstag auf dem Kongress "Armut und Gesundheit" im Rathaus Schöneberg vor.
    http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/krank-ohne-namen/

    ---------------------------------------------------------------------------

    Viele kommen doch wegen der üppigen Krankenversorgung hierher. Einwanderung ins Gesundheitssystem. Aber der Normalversicherte bekommt Leistungen gestrichen. Es ist absurd!

  4. #14

    AW: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant

    Ob Deutsche sich dann im Krankheitsfale als Illegale ausgeben, um medizinisch behandelt zu werden?

    Durch die Krankenversicherungspflicht werden die, die es sich nicht leisten können, schon fast zu sowas wie ein illegaler Status, drohender Existenzverlust.

  5. #15
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    Bei Krankheit droht Abschiebung

    MEDIZIN Behörden sind sich uneins, ob "Illegale" nach einem Krankenhausbesuch gemeldet werden müssen. Deshalb werden Flüchtlinge oft gar nicht behandelt

    VON MANUELA HEIM BERLIN tazWer als "illegaler" Flüchtling in Deutschland sein Recht auf medizinische Behandlung in Anspruch nimmt, dem droht im Zweifel der Abschiebeknast. Zwar gilt seit zwei Jahren eine Vorschrift, die Behandlung und Abrechnung ohne eine Meldung an die Ausländerbehörden ermöglichen soll. Die nützt den Betroffenen aber wenig, denn die Behörden sind sich uneins, wie die Regelung auszulegen ist. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben auch Menschen ohne Aufenthaltsstatus Anspruch auf erforderliche medizinische Behandlung. Außer in absoluten Notfällen nehmen aber die wenigsten Krankenhäuser "Illegale" auf. Denn ihre Leistungen bekommen sie in der Regel nicht erstattet, oder bei der Abrechnung droht die Meldung an die Ausländerbehörde. Aus diesem Grund gibt es seit Jahren Einrichtungen wie die Medibüros oder die Malteser Migranten Medizin, die Behandlungen mithilfe von Spenden finanzieren. Als kürzlich das Berliner Medibüro kurz vor der Pleite stand, entbrannte ein seit Jahren schwelender Streit über eine politische Lösung. Die ehrenamtliche Einrichtung ist Teil einer deutschlandweiten Bewegung zur medizinischen Flüchtlingshilfe. Die finanzielle Lage ist auch in Städten wie Düsseldorf und Hamburg dramatisch. "In den letzten zwei Jahren hat sich die Zahl der Menschen, die zu uns kommen, verdoppelt", sagt Arne Cordua vom Hamburger Medibüro. Rund 2.000 Patienten seien es jährlich. In Hamburg, München oder Bremen gibt es Ansätze zu Einzellösungen der Finanzierungsfrage. Das Ziel, für das Flüchtlingseinrichtungen in Deutschland kämpfen, ist aber ein anderes: Die Daten von "Illegalen", die nach Asylbewerberleistungsgesetz behandelt werden, sollen nicht mehr an die Ausländerbehörden gemeldet werden dürfen. Tatsächlich sieht eine 2009 erlassene Verwaltungsvorschrift für bestimmte Fälle eine Geheimnispflicht öffentlicher Einrichtungen vor, über deren Auslegung es aber unterschiedliche Auffassungen gibt. Bei der Abrechnung einer Krankenhausbehandlung dürften "Sozialämter keine Daten über die Patienten an die Ausländerbehörde übermitteln", heißt es etwa in einer Stellungnahme der Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer (CDU). Entscheidend sei dabei nicht die Schwere der Erkrankung, sondern dass der Betroffene direkt ins Krankenhaus gehe. Im Bundesgesundheitsministerium geht man ebenso davon aus, dass durch die Verwaltungsvorschrift "die Weitergabe personenbezogener Daten durch öffentliche Einrichtungen unterbunden wurde". TAZ

  6. #16
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    AW: Artikel: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant

    Zitat Zitat von der_wache_Michel Beitrag anzeigen
    Bei Krankheit droht Abschiebung

    MEDIZIN Behörden sind sich uneins, ob "Illegale" nach einem Krankenhausbesuch gemeldet werden müssen. Deshalb werden Flüchtlinge oft gar nicht behandelt

    VON MANUELA HEIM BERLIN tazWer als "illegaler" Flüchtling in Deutschland sein Recht auf medizinische Behandlung in Anspruch nimmt, dem droht im Zweifel der Abschiebeknast. Zwar gilt seit zwei Jahren eine Vorschrift, die Behandlung und Abrechnung ohne eine Meldung an die Ausländerbehörden ermöglichen soll. Die nützt den Betroffenen aber wenig, denn die Behörden sind sich uneins, wie die Regelung auszulegen ist. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben auch Menschen ohne Aufenthaltsstatus Anspruch auf erforderliche medizinische Behandlung. Außer in absoluten Notfällen nehmen aber die wenigsten Krankenhäuser "Illegale" auf. Denn ihre Leistungen bekommen sie in der Regel nicht erstattet, oder bei der Abrechnung droht die Meldung an die Ausländerbehörde. Aus diesem Grund gibt es seit Jahren Einrichtungen wie die Medibüros oder die Malteser Migranten Medizin, die Behandlungen mithilfe von Spenden finanzieren. Als kürzlich das Berliner Medibüro kurz vor der Pleite stand, entbrannte ein seit Jahren schwelender Streit über eine politische Lösung. Die ehrenamtliche Einrichtung ist Teil einer deutschlandweiten Bewegung zur medizinischen Flüchtlingshilfe. Die finanzielle Lage ist auch in Städten wie Düsseldorf und Hamburg dramatisch. "In den letzten zwei Jahren hat sich die Zahl der Menschen, die zu uns kommen, verdoppelt", sagt Arne Cordua vom Hamburger Medibüro. Rund 2.000 Patienten seien es jährlich. In Hamburg, München oder Bremen gibt es Ansätze zu Einzellösungen der Finanzierungsfrage. Das Ziel, für das Flüchtlingseinrichtungen in Deutschland kämpfen, ist aber ein anderes: Die Daten von "Illegalen", die nach Asylbewerberleistungsgesetz behandelt werden, sollen nicht mehr an die Ausländerbehörden gemeldet werden dürfen. Tatsächlich sieht eine 2009 erlassene Verwaltungsvorschrift für bestimmte Fälle eine Geheimnispflicht öffentlicher Einrichtungen vor, über deren Auslegung es aber unterschiedliche Auffassungen gibt. Bei der Abrechnung einer Krankenhausbehandlung dürften "Sozialämter keine Daten über die Patienten an die Ausländerbehörde übermitteln", heißt es etwa in einer Stellungnahme der Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer (CDU). Entscheidend sei dabei nicht die Schwere der Erkrankung, sondern dass der Betroffene direkt ins Krankenhaus gehe. Im Bundesgesundheitsministerium geht man ebenso davon aus, dass durch die Verwaltungsvorschrift "die Weitergabe personenbezogener Daten durch öffentliche Einrichtungen unterbunden wurde". TAZ
    Ob Abschiebung droht, interessiert mich weniger - zumal in der Realität nicht abgeschoben wird - , sondern, wer diese Kosten bezahlt in einem Staat, in dem wesentliche Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr als Versicherungsleistung anerkannt werden, ganz harmlos beginnend mit der Augeninnendruckprüfung als Vorsorge gegen den Grauen und vor allem den gefährlichen Grünen Star, der die Erblindung zur Folge hat.

    Die Kosten werden also getragen von der Allgemeinheit, die schon unter der immer weiter zunehmenden Abgaben- und Steuerlast stöhnt und deren Zwangs-Versicherungsleistungen auf ein Minimum zusammengeschrumpft werden.

    Ich lese, daß hier mit den

    Sozialämter (n)
    abgerechnet wird wie auch hier beispielsweise erwähnt mit

    Medibüros oder die Malteser Migranten Medizin
    die sich angeblich nur über Spenden finanzieren, was aber eine glatte Lüge ist, denn neben Spenden erhalten diese Vereine und Verbände Zuwendungen vom Staat und den Bundesländern, sind in Projekte eingebunden, die vom Staat bzw. einer Unterorganisation vom Staat finanziert werden. Es zahlt nicht der freiwillige Spender, sondern wir alle, die wir ja angeblich über zu wenig Geld verfügen, um das eigene Sozialwesen und die nötigen Kosten der Infrastruktur eines Industriestaates zu finanzieren. Leider ist es verboten, die Schlaglöcher mit Blümchen zu bepflanzen, sonst hätte ich dies schon hier und da getan. Der Niedergang eines Staates sollte auch ein wenig Spaß machen! Schwiegermuttergeeignete Topfpflanzen bekommt man schon für -,49 Euro.

  7. #17
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    AW: Artikel: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant

    Arndt Weber Gesetzliche Krankenversicherung
    - Leistungen -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.06.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass bilaterale Abkommen - betreffend
    die Soziale Sicherheit - geändert und dem sich aus dem Grundgesetz ergebenden
    Gleichbehandlungsgrundsatz angepasst werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die Bundesrepublik Deutschland sei mit einer
    Vielzahl anderer Staaten Abkommen über die Soziale Sicherheit eingegangen.
    Beispielhaft sei hier das deutsch-türkische Abkommen zur Sozialen Sicherheit vom
    30. April 1964 erwähnt. Aus dem Inhalt dieses Abkommens könne sich nach Ansicht
    des Petenten auch eine kostenlose Familienversicherung für die in der Türkei
    lebenden Familienangehörigen zu Lasten der deutschen gesetzlichen
    Krankenversicherung (GKV) ergeben.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 10.972 Mitzeichnungen sowie
    386 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die in Abstimmung
    mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfolgte, wie folgt dar:
    Der Petitionsausschuss stellt grundlegend fest, dass in der Türkei oder etwa im
    ehemaligen Jugoslawien lebende Familienangehörige eines in Deutschland
    krankenversicherten Arbeitnehmers im Krankheitsfall Leistungen der
    Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates erhalten. Die der Krankenversicherung
    des Wohnsitzstaates hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen
    Krankenversicherung zu erstatten. Rechtsgrundlage dieser Regelung sind das
    deutsch-türkische Abkommen vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit und im
    Verhältnis zu Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina sowie dem Kosovo
    das deutsch-jugoslawische Abkommen vom 12. Oktober 1968 über Soziale
    Sicherheit. Mit Kroatien und Slowenien wurden eigene
    Sozialversicherungsabkommen am 24. November 1997 bzw. am 24. September
    1997 geschlossen. Bezüglich Mazedonien ist am 1. Januar 2005 das am 8. Juli 2003
    unterzeichnete Abkommen in Kraft getreten.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es sich bei diesen Regelungen jedoch
    nicht um eine Besonderheit in den von Deutschland mit anderen Staaten
    geschlossenen Sozialversicherungsabkommen handelt. Sie entsprechen
    internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist. Die
    Regelungen finden Anwendung in der allgemeinen Praxis sowohl des
    zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts (bilaterale Sozialversicherungsabkommen)
    als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts (EURegelungen
    über Soziale Sicherung - VO (EWG) Nr. 1408/71 -). Sie beinhalten u. a.,
    dass die Beiträge der Versicherten in aller Regel nicht nur der Abdeckung des
    eigenen Krankenversicherungsschutzes dienen, sondern zusätzlich auch der
    Abdeckung des Schutzes der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, die im
    Herkunftsland des Versicherten wohnhaft geblieben sind.
    Um nicht in jedem einzelnen Behandlungsfall eine verwaltungsaufwändige
    Abrechnung mit der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates der
    Familienangehörigen durchführen zu müssen, erfolgt die Abrechnung der Kosten in
    Bezug auf die Türkei, Serbien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina durch
    kalenderjährlich zu vereinbarende Monatspauschalbeträge je Familie. Diese Beträge
    basieren auf den Durchschnittskosten der in den Wohnsitzstaaten geschützten
    Personen nach dortigem Recht und berücksichtigen die durchschnittliche Zahl der in
    diesen Staaten wohnenden Familienangehörigen. Bei der Abrechnung wird auf das
    Kostenniveau in den Wohnsitzstaaten der Familien abgestellt (d. h. auf den
    durchschnittlichen monatlichen Aufwand in der jeweiligen Landeswährung).
    Der vereinbarte Monatspauschalbetrag wird je Familie unabhängig von der Zahl der
    anspruchsberechtigten Familienangehörigen gezahlt. Der Petitionsausschuss betont,
    dass das pauschalierte Abrechnungsverfahren den Verwaltungsaufwand wesentlich
    verringert und daher auch im Interesse der deutschen Krankenkassen liegt. Für das
    Jahr 2008 belief sich beispielsweise der vereinbarte vorläufige
    Monatspauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei auf umgerechnet
    48,50 Euro. Der türkischen Krankenversicherung wurden für dieses Abrechnungsjahr
    bislang insgesamt umgerechnet rund 10,98 Mio. Euro von der deutschen
    Krankenversicherung erstattet (Stand 12/2009). Die gegenüber den übrigen
    genannten Staaten vorgenommenen Erstattungszahlungen (jeweils noch nicht
    vollständig abgerechnete Zeiträume zum Stand 12/2009) betrugen für das Jahr 2007
    für Bosnien und Herzegowina (einschließlich Serbische Republik) rund
    0,51 Mio. Euro sowie für 2005 für Serbien (ohne Kosovo) rund 0,27 Mio. Euro und für
    Montenegro rund 2.800 Euro. Demgegenüber beliefen sich die Gesamtausgaben der
    deutschen gesetzlichen Krankenversicherung z.B. im Jahr 2008 auf rund
    150,90 Mrd. Euro (2009: rund 165,4 Mrd. Euro). Diese Zahlen belegen, dass der
    Anteil der gegenüber den vorgenannten Abkommensstaaten zu leistenden
    Erstattungsbeträge zusammengefasst rund 0,007 Prozent der Gesamtausgaben der
    deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (2008) ausmacht.
    Die Familienversicherung der in den genannten Ländern lebenden Familienmitglieder
    ist eine sinnvolle Einrichtung, weil sie dazu beitrug, dass sich ein Teil der aus diesen
    Ländern angeworbenen Arbeitnehmer dafür entschieden hatte, ihre
    Familienangehörigen nicht mit nach Deutschland zu nehmen. Auch heute noch ist
    diese Regelung für einen Teil der über 500.000 aus der Türkei und ca. 280.000 aus
    den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien sozialversicherungspflichtig
    beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland von Bedeutung, deren
    Familienangehörigen nicht nach Deutschland nachzogen, sondern aufgrund der
    Familienversicherung im jeweiligen Heimatland geblieben sind.
    Der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entstehen durch diese
    Regelungen keine Mehrbelastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen. Die
    Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die
    Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht
    nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen. Dies wird
    deutlich, wenn man berücksichtigt, dass sich im Jahr 2008 die Kosten der deutschen
    gesetzlichen Krankenversicherung je Mitglied im Durchschnitt auf monatlich rund
    246 Euro (2009: rund 261 Euro) beliefen. Hinzu kommen die bereits erwähnten
    erheblichen Einsparungen an Verwaltungskosten durch das unbürokratische
    Verfahren der Monatspauschalbeträge.
    Hinsichtlich des versicherten Personenkreises weist der Petitionsausschuss darauf
    hin, dass für den Fall der Kostenabrechnung auf der Grundlage von o. g.
    familienbezogenen Monatspauschalbeträgen sich der Kreis der
    anspruchsberechtigten Familienangehörigen nach den Rechtsvorschriften des
    Wohnsitzstaates der Familienangehörigen richtet. Zum anspruchsberechtigten
    Personenkreis gehören im Verhältnis zu den vorgenannten Vertragsstaaten
    regelmäßig die Ehefrau, sofern sie nicht selbst versichert ist, und die minderjährigen
    Kinder eines Versicherten. Zu der Behauptung der Mitversicherung einer
    moslemischen Zweitfrau sei darauf hingewiesen, dass 1926 die Einehe in der Türkei
    gesetzlich verpflichtend eingeführt wurde.
    Eltern eines Versicherten mit Wohnsitz in der Türkei, Serbien, Montenegro, Bosnien
    und Herzegowina sowie dem Kosovo sind nur dann ausnahmsweise
    anspruchsberechtigt, wenn sie nicht ohnehin leistungsberechtigt nach den
    Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund einer eigenen Versicherung (z. B.
    wegen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) oder der Versicherung einer
    anderen Person sind, sie dabei nicht über eigene Einkünfte bzw. Eigentum verfügen
    und der unterhaltsverpflichtete Versicherte ihnen gegenüber tatsächlich
    Unterhaltsleistungen erbringt. Geschwister eines Versicherten gehören in keinem der
    Länder zu den anspruchsberechtigten Personen. Sofern etwa Eltern eines türkischen
    oder jugoslawischen Versicherten ihren Aufenthalt nach Deutschland verlegen, gilt
    deutsches Krankenversicherungsrecht mit der Folge, dass Ansprüche des v.g.
    Personenkreises gegenüber der deutschen Krankenversicherung nicht bestehen;
    Eltern werden nach deutschem Recht nicht von der Familienversicherung erfasst.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es aufgrund der genannten
    Sozialversicherungsabkommen nicht zu einer ungerechtfertigten Besserstellung
    ausländischer Versicherter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung
    kommt. Die Sozialversicherungsabkommen stehen im Einklang mit internationalen
    und supranationalen Standards wie sie innerhalb der EU bestehen und werden strikt
    eingehalten.
    Durch die Anwendung des deutsch-türkischen und deutsch-jugoslawischen
    Sozialversicherungsabkommens entstehen der deutschen gesetzlichen
    Krankenversicherung keine Mehrbelastungen, sondern sogar Einsparungen, da die
    Familienangehörigen in ihren Herkunftsländern verbleiben und somit nicht zu den
    deutlich höheren deutschen Sätzen medizinisch versorgt werden müssen. Die
    Vereinbarung zur Abrechnung der zu erstattenden Kosten für die
    Sachleistungsaushilfe basierend auf Monatspauschalen führt im Ergebnis zu
    erheblichen Kostenreduzierungen bei den gesetzlichen Krankenkassen,
    insbesondere wegen des unbürokratischen Verwaltungsverfahrens.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht
    stellen, im Sinne des in der Petition vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er
    empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

    https://epetitionen.bundestag.de/ind...petition=14686
    https://epetitionen.bundestag.de/files/1098.pdf

  8. #18
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    AW: Artikel: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant

    Ich lese und lese:

    Wo werden die Abkommen mit den arabischen Ländern erwähnt?

    Warum wird unterschlagen, daß selbst, wenn ein Staatsangehöriger besagter Länder sich in einem nicht abgeschlossenen Asylverfahren befindet, die Familienmitglieder im Heimatland bereits über unsere Krankenkassen familienversichert sind? Wo lese ich, daß diese Regelung auch für Ausländer mit nicht gesichertem Aufenthaltsrecht gilt, wie vorübergehend Geduldete (deren Asylanträge nicht anerkannt wurden)? Wo lese ich, daß diese Mitversicherung auch für die die im Heimatland verbliebenen Angehörigen der in Deutschland Sozialhilfe beziehenden Ausländer gilt?

  9. #19
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    AW: Artikel: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant

    TAZ, Linke, Grüne und SPD sowie die zahlreichen Unterstützergruppen sollten die Kosten tragen.Das wäre mal gelebte Solidarität

  10. #20
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    AW: Artikel: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant

    Wusste nicht, dass das so einfach ist. Wozu dann noch Beiträge zur KV zahlen?

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