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07.07.2009, 18:05 #11Registrierte Benutzer
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AW: Berlin:anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant
Eins steht fest: Ab September können die Renten nicht mehr bezahlt werden, das Steueraufkommen wird um 60% (!) sinken, die Sozialkosten steigen erheblich und der Deutsche Staat macht sich darüber Gedanken, welche Geschenke er der eingewanderten Bereicherung noch machen kann. Wir sind bald selbst Wirtschaftsflüchtlinge, wer wird uns aufnehmen und gleichwertiges angedeihen lassen? Na, jemand eine Idee? Die Türkei vielleicht oder Sudan?
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07.07.2009, 18:40 #12
AW: Berlin:anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant
Die Idee ist gut, allerdings fürchte ich dass das nicht durchkommt. Schliesslich verstösst es gegen das Antidiskriminierungsgesetz Einwanderungskriminelle mit kostenloser und anonymer Krankenversorgung auszustatten, aber nicht die vielen armen Mörder, Diebe, Steuerhinterzieher, Terroristen und ähnliche von der Polizei gesuchte Personen, die im Falle ihrer Erkennung ebenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssten.
Wieso den Krankenschein nicht direkt ganz abschaffen? Jeder der krank ist geht zum Arzt oder ins Krankenhaus und keiner fragt ob er versichert ist oder wo er herkommt.
Nee, nee, also wenn man so sieht was unsere Politiker immer wieder für einen Schwachsinn von sich geben dann möchte man um die Parlamente am liebsten eine Mauer bauen und ein paar Pfleger in weissen Kitteln reinschicken.
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06.12.2010, 10:25 #13
AW: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant
Rund 4.000 bis 5.000 Menschen ohne Papiere werden jährlich in Berlin behandelt. Das zeigt eine neue Befragung von Ärzten. Viele Illegale suchten erst spät Hilfe. VON ANTJE LANG-LENDORFF
Offiziell gibt es sie gar nicht - Menschen ohne Papiere leben, möglichst ohne anzuecken oder aufzufallen. Doch wenn sie krank werden, müssen auch sie sich Hilfe suchen. Zwischen 4.000 und 5.000 Illegale werden in Berlin jährlich medizinisch behandelt. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie der "Berlin School of Public Health" an der Charité, die der taz vorliegt. Dafür wurden 42 Berliner Ärzte und 6 Vertreter von Hilfsorganisationen, die mit Menschen ohne Papiere arbeiten, befragt. Monika Hey, eine der Autorinnen, stellt die Studie am heutigen Samstag auf dem Kongress "Armut und Gesundheit" im Rathaus Schöneberg vor.
http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/krank-ohne-namen/
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Viele kommen doch wegen der üppigen Krankenversorgung hierher. Einwanderung ins Gesundheitssystem. Aber der Normalversicherte bekommt Leistungen gestrichen. Es ist absurd!
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06.12.2010, 15:37 #14
AW: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant
Ob Deutsche sich dann im Krankheitsfale als Illegale ausgeben, um medizinisch behandelt zu werden?
Durch die Krankenversicherungspflicht werden die, die es sich nicht leisten können, schon fast zu sowas wie ein illegaler Status, drohender Existenzverlust.Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
http://www.burgfee.myblog.de
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Bei Krankheit droht Abschiebung
MEDIZIN Behörden sind sich uneins, ob "Illegale" nach einem Krankenhausbesuch gemeldet werden müssen. Deshalb werden Flüchtlinge oft gar nicht behandelt
VON MANUELA HEIM BERLIN tazWer als "illegaler" Flüchtling in Deutschland sein Recht auf medizinische Behandlung in Anspruch nimmt, dem droht im Zweifel der Abschiebeknast. Zwar gilt seit zwei Jahren eine Vorschrift, die Behandlung und Abrechnung ohne eine Meldung an die Ausländerbehörden ermöglichen soll. Die nützt den Betroffenen aber wenig, denn die Behörden sind sich uneins, wie die Regelung auszulegen ist. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben auch Menschen ohne Aufenthaltsstatus Anspruch auf erforderliche medizinische Behandlung. Außer in absoluten Notfällen nehmen aber die wenigsten Krankenhäuser "Illegale" auf. Denn ihre Leistungen bekommen sie in der Regel nicht erstattet, oder bei der Abrechnung droht die Meldung an die Ausländerbehörde. Aus diesem Grund gibt es seit Jahren Einrichtungen wie die Medibüros oder die Malteser Migranten Medizin, die Behandlungen mithilfe von Spenden finanzieren. Als kürzlich das Berliner Medibüro kurz vor der Pleite stand, entbrannte ein seit Jahren schwelender Streit über eine politische Lösung. Die ehrenamtliche Einrichtung ist Teil einer deutschlandweiten Bewegung zur medizinischen Flüchtlingshilfe. Die finanzielle Lage ist auch in Städten wie Düsseldorf und Hamburg dramatisch. "In den letzten zwei Jahren hat sich die Zahl der Menschen, die zu uns kommen, verdoppelt", sagt Arne Cordua vom Hamburger Medibüro. Rund 2.000 Patienten seien es jährlich. In Hamburg, München oder Bremen gibt es Ansätze zu Einzellösungen der Finanzierungsfrage. Das Ziel, für das Flüchtlingseinrichtungen in Deutschland kämpfen, ist aber ein anderes: Die Daten von "Illegalen", die nach Asylbewerberleistungsgesetz behandelt werden, sollen nicht mehr an die Ausländerbehörden gemeldet werden dürfen. Tatsächlich sieht eine 2009 erlassene Verwaltungsvorschrift für bestimmte Fälle eine Geheimnispflicht öffentlicher Einrichtungen vor, über deren Auslegung es aber unterschiedliche Auffassungen gibt. Bei der Abrechnung einer Krankenhausbehandlung dürften "Sozialämter keine Daten über die Patienten an die Ausländerbehörde übermitteln", heißt es etwa in einer Stellungnahme der Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer (CDU). Entscheidend sei dabei nicht die Schwere der Erkrankung, sondern dass der Betroffene direkt ins Krankenhaus gehe. Im Bundesgesundheitsministerium geht man ebenso davon aus, dass durch die Verwaltungsvorschrift "die Weitergabe personenbezogener Daten durch öffentliche Einrichtungen unterbunden wurde". TAZ
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AW: Artikel: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant
Ob Abschiebung droht, interessiert mich weniger - zumal in der Realität nicht abgeschoben wird - , sondern, wer diese Kosten bezahlt in einem Staat, in dem wesentliche Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr als Versicherungsleistung anerkannt werden, ganz harmlos beginnend mit der Augeninnendruckprüfung als Vorsorge gegen den Grauen und vor allem den gefährlichen Grünen Star, der die Erblindung zur Folge hat.
Die Kosten werden also getragen von der Allgemeinheit, die schon unter der immer weiter zunehmenden Abgaben- und Steuerlast stöhnt und deren Zwangs-Versicherungsleistungen auf ein Minimum zusammengeschrumpft werden.
Ich lese, daß hier mit den
Sozialämter (n)
Medibüros oder die Malteser Migranten Medizin
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AW: Artikel: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant
Arndt Weber Gesetzliche Krankenversicherung
- Leistungen -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.06.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass bilaterale Abkommen - betreffend
die Soziale Sicherheit - geändert und dem sich aus dem Grundgesetz ergebenden
Gleichbehandlungsgrundsatz angepasst werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, die Bundesrepublik Deutschland sei mit einer
Vielzahl anderer Staaten Abkommen über die Soziale Sicherheit eingegangen.
Beispielhaft sei hier das deutsch-türkische Abkommen zur Sozialen Sicherheit vom
30. April 1964 erwähnt. Aus dem Inhalt dieses Abkommens könne sich nach Ansicht
des Petenten auch eine kostenlose Familienversicherung für die in der Türkei
lebenden Familienangehörigen zu Lasten der deutschen gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) ergeben.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 10.972 Mitzeichnungen sowie
386 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die in Abstimmung
mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfolgte, wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss stellt grundlegend fest, dass in der Türkei oder etwa im
ehemaligen Jugoslawien lebende Familienangehörige eines in Deutschland
krankenversicherten Arbeitnehmers im Krankheitsfall Leistungen der
Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates erhalten. Die der Krankenversicherung
des Wohnsitzstaates hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen
Krankenversicherung zu erstatten. Rechtsgrundlage dieser Regelung sind das
deutsch-türkische Abkommen vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit und im
Verhältnis zu Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina sowie dem Kosovo
das deutsch-jugoslawische Abkommen vom 12. Oktober 1968 über Soziale
Sicherheit. Mit Kroatien und Slowenien wurden eigene
Sozialversicherungsabkommen am 24. November 1997 bzw. am 24. September
1997 geschlossen. Bezüglich Mazedonien ist am 1. Januar 2005 das am 8. Juli 2003
unterzeichnete Abkommen in Kraft getreten.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es sich bei diesen Regelungen jedoch
nicht um eine Besonderheit in den von Deutschland mit anderen Staaten
geschlossenen Sozialversicherungsabkommen handelt. Sie entsprechen
internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist. Die
Regelungen finden Anwendung in der allgemeinen Praxis sowohl des
zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts (bilaterale Sozialversicherungsabkommen)
als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts (EURegelungen
über Soziale Sicherung - VO (EWG) Nr. 1408/71 -). Sie beinhalten u. a.,
dass die Beiträge der Versicherten in aller Regel nicht nur der Abdeckung des
eigenen Krankenversicherungsschutzes dienen, sondern zusätzlich auch der
Abdeckung des Schutzes der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, die im
Herkunftsland des Versicherten wohnhaft geblieben sind.
Um nicht in jedem einzelnen Behandlungsfall eine verwaltungsaufwändige
Abrechnung mit der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates der
Familienangehörigen durchführen zu müssen, erfolgt die Abrechnung der Kosten in
Bezug auf die Türkei, Serbien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina durch
kalenderjährlich zu vereinbarende Monatspauschalbeträge je Familie. Diese Beträge
basieren auf den Durchschnittskosten der in den Wohnsitzstaaten geschützten
Personen nach dortigem Recht und berücksichtigen die durchschnittliche Zahl der in
diesen Staaten wohnenden Familienangehörigen. Bei der Abrechnung wird auf das
Kostenniveau in den Wohnsitzstaaten der Familien abgestellt (d. h. auf den
durchschnittlichen monatlichen Aufwand in der jeweiligen Landeswährung).
Der vereinbarte Monatspauschalbetrag wird je Familie unabhängig von der Zahl der
anspruchsberechtigten Familienangehörigen gezahlt. Der Petitionsausschuss betont,
dass das pauschalierte Abrechnungsverfahren den Verwaltungsaufwand wesentlich
verringert und daher auch im Interesse der deutschen Krankenkassen liegt. Für das
Jahr 2008 belief sich beispielsweise der vereinbarte vorläufige
Monatspauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei auf umgerechnet
48,50 Euro. Der türkischen Krankenversicherung wurden für dieses Abrechnungsjahr
bislang insgesamt umgerechnet rund 10,98 Mio. Euro von der deutschen
Krankenversicherung erstattet (Stand 12/2009). Die gegenüber den übrigen
genannten Staaten vorgenommenen Erstattungszahlungen (jeweils noch nicht
vollständig abgerechnete Zeiträume zum Stand 12/2009) betrugen für das Jahr 2007
für Bosnien und Herzegowina (einschließlich Serbische Republik) rund
0,51 Mio. Euro sowie für 2005 für Serbien (ohne Kosovo) rund 0,27 Mio. Euro und für
Montenegro rund 2.800 Euro. Demgegenüber beliefen sich die Gesamtausgaben der
deutschen gesetzlichen Krankenversicherung z.B. im Jahr 2008 auf rund
150,90 Mrd. Euro (2009: rund 165,4 Mrd. Euro). Diese Zahlen belegen, dass der
Anteil der gegenüber den vorgenannten Abkommensstaaten zu leistenden
Erstattungsbeträge zusammengefasst rund 0,007 Prozent der Gesamtausgaben der
deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (2008) ausmacht.
Die Familienversicherung der in den genannten Ländern lebenden Familienmitglieder
ist eine sinnvolle Einrichtung, weil sie dazu beitrug, dass sich ein Teil der aus diesen
Ländern angeworbenen Arbeitnehmer dafür entschieden hatte, ihre
Familienangehörigen nicht mit nach Deutschland zu nehmen. Auch heute noch ist
diese Regelung für einen Teil der über 500.000 aus der Türkei und ca. 280.000 aus
den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien sozialversicherungspflichtig
beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland von Bedeutung, deren
Familienangehörigen nicht nach Deutschland nachzogen, sondern aufgrund der
Familienversicherung im jeweiligen Heimatland geblieben sind.
Der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entstehen durch diese
Regelungen keine Mehrbelastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen. Die
Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die
Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht
nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen. Dies wird
deutlich, wenn man berücksichtigt, dass sich im Jahr 2008 die Kosten der deutschen
gesetzlichen Krankenversicherung je Mitglied im Durchschnitt auf monatlich rund
246 Euro (2009: rund 261 Euro) beliefen. Hinzu kommen die bereits erwähnten
erheblichen Einsparungen an Verwaltungskosten durch das unbürokratische
Verfahren der Monatspauschalbeträge.
Hinsichtlich des versicherten Personenkreises weist der Petitionsausschuss darauf
hin, dass für den Fall der Kostenabrechnung auf der Grundlage von o. g.
familienbezogenen Monatspauschalbeträgen sich der Kreis der
anspruchsberechtigten Familienangehörigen nach den Rechtsvorschriften des
Wohnsitzstaates der Familienangehörigen richtet. Zum anspruchsberechtigten
Personenkreis gehören im Verhältnis zu den vorgenannten Vertragsstaaten
regelmäßig die Ehefrau, sofern sie nicht selbst versichert ist, und die minderjährigen
Kinder eines Versicherten. Zu der Behauptung der Mitversicherung einer
moslemischen Zweitfrau sei darauf hingewiesen, dass 1926 die Einehe in der Türkei
gesetzlich verpflichtend eingeführt wurde.
Eltern eines Versicherten mit Wohnsitz in der Türkei, Serbien, Montenegro, Bosnien
und Herzegowina sowie dem Kosovo sind nur dann ausnahmsweise
anspruchsberechtigt, wenn sie nicht ohnehin leistungsberechtigt nach den
Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund einer eigenen Versicherung (z. B.
wegen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) oder der Versicherung einer
anderen Person sind, sie dabei nicht über eigene Einkünfte bzw. Eigentum verfügen
und der unterhaltsverpflichtete Versicherte ihnen gegenüber tatsächlich
Unterhaltsleistungen erbringt. Geschwister eines Versicherten gehören in keinem der
Länder zu den anspruchsberechtigten Personen. Sofern etwa Eltern eines türkischen
oder jugoslawischen Versicherten ihren Aufenthalt nach Deutschland verlegen, gilt
deutsches Krankenversicherungsrecht mit der Folge, dass Ansprüche des v.g.
Personenkreises gegenüber der deutschen Krankenversicherung nicht bestehen;
Eltern werden nach deutschem Recht nicht von der Familienversicherung erfasst.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es aufgrund der genannten
Sozialversicherungsabkommen nicht zu einer ungerechtfertigten Besserstellung
ausländischer Versicherter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung
kommt. Die Sozialversicherungsabkommen stehen im Einklang mit internationalen
und supranationalen Standards wie sie innerhalb der EU bestehen und werden strikt
eingehalten.
Durch die Anwendung des deutsch-türkischen und deutsch-jugoslawischen
Sozialversicherungsabkommens entstehen der deutschen gesetzlichen
Krankenversicherung keine Mehrbelastungen, sondern sogar Einsparungen, da die
Familienangehörigen in ihren Herkunftsländern verbleiben und somit nicht zu den
deutlich höheren deutschen Sätzen medizinisch versorgt werden müssen. Die
Vereinbarung zur Abrechnung der zu erstattenden Kosten für die
Sachleistungsaushilfe basierend auf Monatspauschalen führt im Ergebnis zu
erheblichen Kostenreduzierungen bei den gesetzlichen Krankenkassen,
insbesondere wegen des unbürokratischen Verwaltungsverfahrens.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des in der Petition vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.
https://epetitionen.bundestag.de/ind...petition=14686
https://epetitionen.bundestag.de/files/1098.pdf
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AW: Artikel: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant
Ich lese und lese:
Wo werden die Abkommen mit den arabischen Ländern erwähnt?
Warum wird unterschlagen, daß selbst, wenn ein Staatsangehöriger besagter Länder sich in einem nicht abgeschlossenen Asylverfahren befindet, die Familienmitglieder im Heimatland bereits über unsere Krankenkassen familienversichert sind? Wo lese ich, daß diese Regelung auch für Ausländer mit nicht gesichertem Aufenthaltsrecht gilt, wie vorübergehend Geduldete (deren Asylanträge nicht anerkannt wurden)? Wo lese ich, daß diese Mitversicherung auch für die die im Heimatland verbliebenen Angehörigen der in Deutschland Sozialhilfe beziehenden Ausländer gilt?
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12.09.2011, 17:09 #19
AW: Artikel: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant
TAZ, Linke, Grüne und SPD sowie die zahlreichen Unterstützergruppen sollten die Kosten tragen.Das wäre mal gelebte Solidarität
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12.09.2011, 18:48 #20Registrierte Benutzer
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- 203
AW: Artikel: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant
Wusste nicht, dass das so einfach ist. Wozu dann noch Beiträge zur KV zahlen?
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